Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Letztmalige Vorkehrungen können nur bestimmte und befristet aufgetragene Maßnahmen, nicht jedoch die dauernde Erhaltung einer Anlage auftragen (Hinweis E 25. Oktober 1994, 93/07/0049, VwSlg 14151A/1994). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005070177.X08 ... mehr lesen...
I. römisch eins. Im Wasserbuch für den politischen Bezirk K scheint unter Postzahl 393 die folgende Eintragung auf: "Name des Gewässers: 2 Quellen zum Hausbach .... Art der Wasserbenützung: Wasserleitung und Wasserkraftanlage ..... Name Wohnort (Firma, Sitz) des Berechtigten: Peter B, Hauswirt, Josef W, F, Thomas G, L, und Leonhard E, K, in WHaus am W-boden. Urkunden und behördliche Entscheidungen: Bewilligung Entscheidung v. 12.11.1917 .... Kollaudier. Erkenntnis v. 14.11.1919... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0154 E 29. Juni 2000 RS 1(hier ohne den letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und Abs 3 WRG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);10/07 Verwaltungsgerichtshof;10/10 Grundrechte;19/05 Menschenrechte;40/01 Verwaltungsverfahren;81/01 Wasserrechtsgesetz;
Norm: AVG §1; AVG §56; AVG §59 Abs1; AVG §68 Abs1; AVG §8; B-VG Art130 Abs2;MRKZP 01te Art1 Abs1; StGG Art5; VwGG §34 Abs1;VwRallg; WRG 1959 §102 Abs1 litb; WRG 1959 §102 Abs1 litc; WRG 1959 §102 Abs1; WRG 1959 §117 Abs1; WRG 1959 §117 Abs2; WRG 1959 §117 Abs4; WRG 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0036 E 16. November 1993 RS 4 Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wass... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099
Rechtssatz: Außer den bisher Berechtigten können andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ 29 Abs. 1 WRG 1959) sowie an der Erhaltung der Anlage inter... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 259, bestehend u.a. aus dem Grundstück Nr. 2201, KG W., auf welchem Grundstück sich eine gefasste Quelle befindet. Von dieser Quelle führt eine Rohrleitung über andere Liegenschaften, u.a. die der mitbeteiligten Parteien (MP), zur Liegenschaft Nr. 865 der o. ö. Landtafel mit dem Schloss P. (im Folgenden: "Schlosswasserleitung"). Mit Bescheid der BH vom 24. Juli 1975 war den Eigentümern der Liegenschaft Nr. 865 auf Grund deren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend die bei Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes den bisher Wasserberechtigten vorzuschreibenden letztmaligen Vorkehrungen kommt neben den berührten Wasserberechtigten auch dem Eigentümer einer Liegenschaft, auf der allenfalls letztmalige Vorkehrunge... mehr lesen...
Dem Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) war mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K vom 5. September 1924 die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 40 Jahren erteilt worden. Auf Grund einer vom Rechtsvorgänger der mP erhobenen Berufung hatte der Landeshauptmann von Tirol als Berufungsbehörde mit Berufungsbescheid vom 2. Juli 1925 die Konsensdauer mit 60 Jahren fest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0154 E 29. Juni 2000 RS 1
(hier ohne die zwei letzten Sätze) Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und... mehr lesen...
Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 30. November 1961 ist im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Landeck zur Postzahl 604 zwecks Bewässerung mehrerer Grundstücke für die "Bewässerungsinteressentschaft 'Tschinglswal' in Pfunds" als Berechtigten ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Die Anlage und das Ausmaß der Wasserbenutzung werden wie folgt beschrieben: "Das Bewässerungswasser wird dem Kleiselbach auf Gp. 4150 ca. 30 m unterhalb der Bundesstraßenb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und Abs 3 WRG genannten Personen Parteien (Hinweis E 16.11.1993, 90/07/0036). Außer den bisher Berechtigten... mehr lesen...
Wie den von der beschwerdeführenden Wassergenossenschaft vorgelegten Satzungen - in den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten liegen sie nicht ein, weshalb gemäß § 38 Abs. 2 VwGG von der Richtigkeit der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Satzungen auszugehen ist - entnommen werden kann, handelt es sich bei der Beschwerdeführerin um eine Wasserwerksgenossenschaft im Sinne des § 75 WRG 1934, deren Satzungen mit einem Rechtsakt des Reichsstatthalters von Kärnten im J... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Die bescheidmäßig zu verfügende Überlassung einer Anlage (für Anlagenteile kann nichts anderes gelten) nach Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes durch den bisher Berechtigten an einen Dritten setzt, wie dies dem Wortlaut der Bestimmung des § 29 Abs 3 WRG zu entnehmen ist und auch vom VwGH schon wiederholt ausgesprochen wurde (Hinweis E 25.10.1... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: § 29 Abs 3 WRG erweist sich in verfassungskonformer Auslegung nur in Fällen als anwendbar, in welchen die bescheidmäßig angeordnete Überlassung einer Anlage keinen Vermögensentzug darstellt, was nur dann der Fall ist, wenn die nach dem jeweils vorliegenden Sachverhalt zu einer Anlage gehörenden Wasserbauten nach der Vorschrift ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/07/0128, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine vom Beschwerdeführer auch des vorliegenden Verfahrens gemeinsam mit einer anderen Partei erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der auch hier belangten Behörde vom 23. Juni 1992 abgewiesen, mit welchem der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 28. April 1992 bestätigt wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0150 B 19. September 1989 VwSlg 12982 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ ... mehr lesen...
Die der vorliegenden Beschwerde zugrunde liegende Verwaltungsangelegenheit war bereits Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 27. Juni 1995, Zl. 94/07/0088-9. Auf dieses Erkenntnis wird zur Vermeidung von Wiederholungen gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen. In diesem Erkenntnis wurde über die Beschwerde der nunmehrigen erstmitbeteiligten Partei der Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 15. März 1994 hinsichtlich Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/13 89/07/0152 2
(Dies gilt auch für jene gemäß § 29 Abs 3 WRG und § 29 Abs 5
WRG) Stammrechtssatz § 29 Abs 1 WRG verlangt, daß "hiebei", also in einem Zug (uno actu) mit der Feststellung des Erlöschens, über die durch das Erlöschen von ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Jänner 1991 stellte der Landeshauptmann von Niederösterreich nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13. September 1990 gemäß §§ 27 und 29 WRG 1959 fest, daß das unter Postzahl n1 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk X eingetragene Waserbenutzungsrecht für eine die sogenannten H-Teiche umfassende Abwasserbeseitigungsanlage auf Grund des von den Beschwerdeführern ausgesprochenen Verzichtes erloschen sei. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern als b... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Der Antragsteller hat darzutun, aus welchem öffentlichen Interesse er die kostenlose Überlassung einer Wasserbenutzungsanlage nach § 29 Abs 3 WRG begehrt. Von der Behörde, auf fachkundige Basis gestützte Feststellungen, daß die Wasserbenutzungsanlage, wenn ein solcher Antrag nicht gestellt worden wäre, aus öffentlichen oder ande... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 93/07/0049 21 Stammrechtssatz Die Überlassung einer Anlage nach § 29 Abs 3 WRG 1959 an einen anderen bei gleichzeitiger Vorschreibung letztmaliger Vorkehrungen für dieselbe Anlage nach § 29 Abs 1 WRG 1959 kommt rechtlich nicht in Betracht. Die Bestimmungen des ersten Absatzes des § 29 WRG 1... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 31. Jänner 1979 wurde dem Wasserverband G. die Bewilligung zur Regulierung der G. erteilt; dabei wurde auch das unter Postzahl n1 im Wasserbuch eingetragene, bis 19. Juli 1983 befristete Wasserbenutzungsrecht des H. R. zum Betrieb einer Wasserkraftanlage enteignet und ausgesprochen, daß das betroffene Recht mit Ausführung der neuen Anlage erlischt. Im Zusammenhang mit dieser Enteignung enthält der wasserrechtliche Bewilligungsbes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Die Parteistellung eines Beteiligten iSd § 29 Abs 3 WRG wird erst durch die Antragstellung auf Überlassung der Anlage begründet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995070051.X03 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 30. April 1981 wurde G. und R.K. die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage für das Erholungszentrum K. in V. erteilt. Das Wasserbenutzungsrecht wurde gemäß § 22 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) mit der Anlage verbunden. Die Kläranlage wurde auf Parzelle 313, EZ. 378 der KG V. errichtet. Mit Bescheid des LH vom 10. Dezember 1987 wurde gegenüber der Konk... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0031
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Auslegung des § 29 Abs 3 WRG ist nach dem E vom 6.10.1972, 853/71, VwSlg 8292 A/1972, nur unter der Voraussetzung möglich, daß die zu einer Anlage gehörenden Wasserbauten nac... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0031 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0853/71 E 6. Oktober 1972 VwSlg 8292 A/1972 RS 1 Stammrechtssatz Eine verfassungskonforme Auslegung des § 29 Abs 3 WRG 1959 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass es sich bei der bescheidmäßig a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juli 1967 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Horn (BH) J.H. gemäß den Bestimmungen der §§ 9 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Wasserentnahme aus dem M.-Bach, um landwirtschaftlich genutzte Flächen im Ausmaß von 36,32 ha in der Katastralgemeinde K. zu beregnen, gebunden an die Person des Bewilligungswerbers und befristet auf die Dauer von 30 Jahren nach Maßgabe des in der Verhandlung vom 14. Juli 1967 festgestellten Sachverhaltes und Ausmaßes s... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 18. April 1975 wurde der Wassergenossenschaft "D. in B." unter Spruchpunkt I. die wasserrechtliche Bewilligung a) zur Sammlung, Klärung und Einleitung der aus den auf den Grundstücken 411, 412, 436/1 u.a., je KG B., geplanten Wohnobjekten anfallenden Fäkal- und Nutzabwässer über die Grundstücke 443/2, 443/1, 788, 411, 402, 412, 410, 783, 409 und 406, je KG B., in den St.-Graben mit einer täglich "konzedierten" Abw... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0150 B 19. September 1989 VwSlg 12982 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ 29 Abs 1 WRG) sowie an der Erhaltung der A... mehr lesen...