Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/07/0185 5 Stammrechtssatz Eine wasserrechtliche Bewilligung ist mit der Überlassung von Anlagen oder Anlageteilen iSd § 29 Abs 3 WRG ex lege nicht verknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994070088.X0... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0153 E 3. Februar 1987 VwSlg 12393 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Letztmalige Vorkehrungen gemäß § 29 Abs 1 WRG 1959 haben sich ausschließlich gegen den scheidenden... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Das Wasserrechtsgesetz eröffnet dem zur Stellung eines Verlangens nach § 29 Abs 3 WRG 1959 Berechtigten nicht die rechtliche Möglichkeit, vom scheidenden Wasserberechtigten vor Übernahme der Anlage... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Die den Entscheidungsanspruch des Antragstellers betreffend sein Ersuchen um Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes nach § 29 Abs 1 WRG rechtlich nicht b... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Die Überlassung einer Anlage nach § 29 Abs 3 WRG 1959 an einen anderen bei gleichzeitiger Vorschreibung letztmaliger Vorkehrungen für dieselbe Anlage nach § 29 Abs 1 WRG 1959 kommt rechtlich nicht in Betracht. D... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29 Abs4;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Im Kontext der Regelungen des § 29 Abs 4 WRG 1959 ebenso wie jener des letzten Satzes des § 29 Abs 3 legcit ist davon auszugehen, daß von einem vollstän... mehr lesen...
I. Aufgrund des Genehmigungsbescheides der Wasserrechtsbehörde vom 18. März 1926 war im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft unter Postzahl xxx auf der im Eigentum des Stiftes XY stehenden Grundparzelle Nr. 51/1 für die Erstbeschwerdeführerin ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen; hiebei handelt es sich um eine Wasserversorgungsanlage, aus welcher eine größere Anzahl Interessenten in der Gemeinde W Nutz- und Trinkwasser beziehen. Infolge einer von der Grundeigentümerin zwecks Durchfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gemäß § 102 Abs 1 WRG nur die im § 29 Abs 1 WRG und § 29 Abs 3 WRG genannten Personen Parteien. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §19;WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Mitbenützungsberechtigten iSd § 19 WRG steht kein Wasserrecht, wohl aber das Recht zu, im Erlöschungsverfahren nach § 29 Abs 3 WRG das Begehren auf unentgeltliche Überlassung der vorhandenen Wasserbauten zu stellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Die in einem Bescheid der Wasserrechtsbehörde getroffene Feststellung, daß das im Wasserbuch unter Postzahl X zugunsten der Gemeinde W eingetragene Wasserbenutzungsrecht für eine Wasser... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juni 1989 wies der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unter Spruchpunkt II. - Spruchpunkt I. ist nicht bekämpft worden - den Antrag des beschwerdeführenden Stiftes (Beschwerdeführer) auf Feststellung des Erlöschens des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 8. Februar 1984 der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei erteilten Wasserbenutzungsrechtes gemäß §§ 27 und 29 WRG 1959 in Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0150 B 19. September 1989 VwSlg 12982 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ ... mehr lesen...
Auf Grund des hg. Erkenntnisses vom 20. März 1986, Zlen. 85/07/0009 u.a., sowie auf Grund der zu den nunmehrigen Beschwerden vorgelegten Akten ist bei der Behandlung der beiden Beschwerden von folgender unbestrittener Vorgeschichte auszugehen: In PZ 865 des Wasserbuches der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land (BH) war das Recht der V eingetragen, aus dem Lbach die "salinenärarischen" Bäche "L-bach" und "C-bach" mit der ihnen zukommenden Wassermenge zu versorgen. Im Laufe der Jahre s... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1452;WRG 1959 §126 Abs3;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986;
Rechtssatz: Das WRG sieht weder die Übertragung eines Wasserrechtes noch die Ersitzung eines solchen vor (Hinweis E 20.3.1986, 85/07... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986;
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligung ist mit der Überlassung von Anlagen oder Anlageteilen iSd § 29 Abs 3 WRG ex lege nicht verknüpft. Europ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Erlöschensverfahren hat nur der bisher Berechtigte rechtlichen am Einfluss auf die Feststellung eines Erlöschensverfahrens, während andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ 29 Abs 1 WRG) sowie an der Erhaltung der Anlage interessierte Beteiligte nur die Beeinträchti... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Letztmalige Vorkehrungen gemäß § 29 Abs 1 WRG 1959 haben sich ausschließlich gegen den scheidenden Wasserberechtigten zu richten. Diesem können nur bestimmte und befristete Vorkehrungen, nicht aber auch die dauernde Erhaltung der Anlage aufgetragen werden (Hinweis E 13.10.1960, 0720/59, VwSlg 5385 A/1960).... mehr lesen...