Mit Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (BH) vom 29. August 1994 wurde über den Antrag der mitbeteiligten Partei um die gewerbebehördliche und wasserrechtliche Bewilligung sowie die Bewilligung nach dem Landschaftsschutzgesetz "für die Errichtung eines Asphaltaufbrech-Zwischenlagers auf einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 7448 GB 92117 R und für die Zwischenlagerung von Rohstoffen auf den Grundstücken Nr. 7444, 7445 und 7448 bis 7454 des GB 92117 R sowie zur Umstellung u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41;AVG §42;AVG §63 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Die öffentliche Kundmachung hat neben Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung den Gegenstand der Amtshandlung in einer Weise anzugeben, daß vom Vorhaben potentiell betroffene Personen der Kundmachung bei gehöriger Aufmerksamkeit zumindest einen Hinweis darauf entnehmen können, daß sie möglic... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 16. August 1994 suchte die mitbeteiligte Partei (MP) um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung des Teilprojektes "Außerbraz" der Ortskanalisation von Bludenz an. Im Zuge der Antragstellung legte die Projektswerberin die Zustimmungserklärungen betroffener Grundstückseigentümer vor. Auch der Beschwerdeführer gab gemeinsam mit einer weiteren Miteigentümerin eine mit 6. August 1993 datierte Zustimmungerklärung ab, die sich auf Grundparzelle 2936/1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1;AVG §41 Abs2;AVG §42 Abs1;AVG §42 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 95/07/0012 1 Stammrechtssatz Aus einer Zusammenschau des § 42 Abs 1 AVG, des § 42 Abs 2 AVG und des § 107 Abs 1 WRG ergibt sich, daß für Personen, die rechtzeitig zu einer mündlichen Verhandlung persönlich geladen wurden, Präklusi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;
Rechtssatz: Aus einer gegenüber einem Bewilligungswerber vor Einreichung des Projektes zur wasserrechtlichen Bewilligung seitens eines betroffenen Grundeigentümers erfolgten schriftlichen "Zustimmung" kann nicht geschlossen werden, daß dem Zustimmenden die Eigenschaft einer "übergan... mehr lesen...
1.1. Die mitbeteiligte Partei (mP) beantragte mit Eingabe vom 31. Mai 1995 beim Landeshauptmann von Kärnten (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung des Bauloses "B 111, Zubringer Gailtal" im Bereich von Kilometer 2,100 bis Kilometer 8,794. Die zur Bewilligung beantragten Maßnahmen umfaßten Straßenbauarbeiten (Hochwassersicherung des Straßendammes, Fahrbahnentwässerungen und Entwässerung der Nebenwege; Verlegung von bestehenden Gerinnen) sowie Brückenbau... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Eine Person, die ihre Parteistellung im erstinstanzlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren auf die Behauptung der Beeinträchtigung ihrer Liegenschaft A stützt, deren Eigentümerin sie jedoch nicht ist, und die erstmals in einer Mitteilung an die Berufun... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) beantragte beim Landeshauptmann von Salzburg (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zum Umbau und zur Erweiterung ihrer Wasserkraftanlage an der Ta. Der LH beraumte für 8. März 1995 eine mündliche Verhandlung an, zu der der Beschwerdeführer nicht persönlich geladen wurde und an der er auch nicht teilnahm. Bei dieser Verhandlung wurde von den Amtssachverständigen festgestellt, daß von der mP vor einer e... mehr lesen...
1.1. Die mitbeteiligte Partei (mP) beantragte beim Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Einleitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer in die A und für die Errichtung und den Betrieb einer vollbiologischen Kläranlage (samt Zufahrt). 1.2. Bei der vom LH am 29. und 30. Mai 1995 durchgeführten mündlichen Verhandlung erklärten die Beschwerdeführer, sie besäßen eine wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb von Wasserkr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §60; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0214
Rechtssatz: Die Frage der Einräumung von Zwangsrechten zulasten eines Dritten stellt sich nicht, wenn dieser gegen das Vorhaben und die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;AVG §58 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;
Rechtssatz: Den Umstand, daß die Behörde der übergangenen Partei ihre Unterlagen zugesendet hat, die die Partei in die Lage versetzen konnten, zu beurteilen, ob ihre Rechte durch das Bauvorhaben berührt werden, hat die Behörde zu beweisen und zu begründen, will sie §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0019 E 10. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Gegenüber den der Behörde bekannten Beteiligten tritt die Präklusionsfolge des § 42 Abs 1 AVG 1950 nur dann ein, wenn sie gemäß § 41 Abs 1 AVG 1950 von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung persönl... mehr lesen...
I. Der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) stellte fest, daß die Beseitigung der Abwässer aus dem Gemeindegebiet der mitbeteiligten Partei (mP) teils über Senkgruben, teils über mechanische Hauskläranlagen erfolgt und daß durch diese nicht dem Stand der Technik entsprechende Art der Abwasserbeseitigung der Vorfluter teilweise außergewöhnlich stark belastet wird. Mit Eingabe vom 20. Dezember 1993 legte die mP dem LH das Projekt einer Abwasserbeseitigungsanlage zur wasserrechtli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0088
Rechtssatz: Präklusionsfolgen können sich nur auf jene Punkte erstrecken, die von der Verhandlungskundmachung erfaßt sind (Hinweis EB E 9.2.1904, 1438, Slg 2357/A; hier: Keine Präklusion hinsichtlich... mehr lesen...
Die Regionalkläranlage Linz-Asten (als bevorzugter Wasserbau) wurde mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 15. März 1976 wasserrechtlich bewilligt und mit Bescheid vom 22. August 1984 wasserrechtlich überprüft. Entsprechend dem mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25. Oktober 1991 erteilten wasserpolizeilichen Auftrag beantragte in der Folge die SBL-Stadtbetriebe Linz Ges.m.b.H. als Betreiberin dieser Anlage unter Vorlage eines ents... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage des Eintritts der Präklusion gelten im Hinblick auf die Verweisung im § 107 Abs 1 WRG die Regelungen des § 42 Abs 1 AVG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995070005.X05 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart (BH) vom 24. Jänner 1994 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Biotops erteilt. Gegen diesen Bescheid erhoben die mitbeteiligte Partei (mP) und ihr Ehegatte Berufung. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. Mai 1995 wurde die Berufung des Ehegatten der mP als verspätet (Spruchabschnitt I), jene der mP als unzulässig (Spruchabschnitt II) zurückgewiesen. Die Zurückweisung der Berufung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Das Unterbleiben einer öffentlichen Kundmachung der mündlichen Wasserrechtsverhandlung stellt dann keinen den nachfolgenden wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid mit Nichtigkeit bedrohenden Mangel dar, wenn es einer öffentlichen Kundmachung nicht bedurfte, wie dies etwa der Fall ist, wenn es sich um ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;
Rechtssatz: § 107 Abs 2 WRG findet nur dann Anwendung, wenn die mündliche Verhandlung öffentlich kundgemacht wurde (Hinweis E 17.1.1993, 93/07/0039). Eine übergangene Partei kann zwar im Fall der rechtswidrigen Unterlassung der öffentlichen Kundmachung Einwendungen ohne zeitliche Begrenzung vorbr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Von der Nichtigkeitsdrohung des § 107 Abs 1 erster Satz WRG ist nicht nur die Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung, sondern auch deren Anberaumung erfaßt. Ein wasserrechtlicher Bescheid leidet daher grundsätzlich auch dann an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler, wenn die Vorschri... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Fischereiberechtigte am L.-Bach. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) vom 3. Juli 1991 war der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) in Abänderung eines vorangegangenen Bescheides die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer biologischen Kläranlage samt Einbringung der biologisch gereinigten Abw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juli 1988 hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (BH) der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage für das auf einer Teilfläche des Grundstückes 1175/14 KG V. geplante Restaurant "A." mit Quellfassung auf Grundstück 1175/10 KG V. nach Maßgabe des vorgelegten Projektes sowie unter Einhaltung von Auflagen erteilt. Am 11. Dezember ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: § 107 Abs 1 WRG teilt die Parteien eines wasserrechtlichen Verfahrens in zwei Gruppen ein und bestimmt, daß eine Gruppe persönlich zur mündlichen Verhandlung zu laden ist, während die andere durch Anschlag in den Gemeinden, in denen das Vorhaben ausgeführt werden soll, zu laden ist (Hinweis E 17.1.1995, 93/07/0039). Euro... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Das Überprüfungsverfahren nach § 121 WRG dient von seinem gesetzlichen Auftrag her der Beurteilung des Übereinstimmens der ausgeführten Anlage mit dem bewilligten Projekt. Im Überprüfungsverfahren das Fehlen der zu beurteilenden Übereinstimmung des ausgefüh... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 92/07/0065 2 (hier Einwendungen im Verfahren nach § 121 Abs 1 WRG) Stammrechtssatz Der Bf, der zum Kreis der persönlich zu Ladenden iSd § 107 Abs 1 zweiter Satz WRG zählte und im erstinstanzlichen Verfahren nur zur ersten Verhandlung, die v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41;AVG §42;WRG 1959 §107 Abs1 idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 94/07/0011 1 Stammrechtssatz Aus einer Zusammenschau von § 41 AVG und § 42 AVG und § 107 Abs 1 WRG 1959 ergibt sich, daß im Falle einer auch durch Anschlag in der Gemeinde kundgemachten mündlichen Verhandlung im Zuge eines Wasserrechtsverfahrens für Per... mehr lesen...
Index: 80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WWSGG §1;
Rechtssatz: Ein geltend gemachtes Einforstungsrecht (hier Weideberechtigung auf einem zur Quellnutzung vorgesehenen Grundstück) verschafft keinen Rechtsanspruch auf persönliche Ladung zur wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung (Hinweis E 8.10.1991, 91/07/0125). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. November 1992 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage. Mit Schreiben vom 30. November 1992 übermittelte die BH das Ansuchen der MP gemäß § 99 Abs. 1 lit. c WRG zuständigkeitshalber an den Landeshauptmann von Kärnten (LH). Mit Schreiben vom 1. Juni 1993 betraute der LH gemäß § 101 Abs. 3 WRG die BH in der die MP betreffen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §42 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer Zusammenschau des § 42 Abs 1 AVG, des § 42 Abs 2 AVG und des § 107 Abs 1 WRG ergibt sich, daß für Personen, die rechtzeitig zu einer mündlichen Verhandlung persönlich geladen wurden, Präklusion eintritt, wenn sie nicht spätestens am Tage vor Beginn der Verhandlung oder während der Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §42 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Angesichts der Präklusionsfolgen nach § 42 AVG ist die Berufungsbehörde der Aufgabe enthoben, sich mit den verspäteten Einwendungen einer Verfahrenspartei, die nicht bei der wasserrechtlichen Verhandlung vor der Erstbehörde, sondern erst im... mehr lesen...