1.1. Die mitbeteiligte Partei (mP) beantragte beim Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Einleitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer in die A und für die Errichtung und den Betrieb einer vollbiologischen Kläranlage (samt Zufahrt). 1.2. Bei der vom LH am 29. und 30. Mai 1995 durchgeführten mündlichen Verhandlung erklärten die Beschwerdeführer, sie besäßen eine wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb von Wasserkr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §60; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0214
Rechtssatz: Die Frage der Einräumung von Zwangsrechten zulasten eines Dritten stellt sich nicht, wenn dieser gegen das Vorhaben und die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;AVG §58 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;
Rechtssatz: Den Umstand, daß die Behörde der übergangenen Partei ihre Unterlagen zugesendet hat, die die Partei in die Lage versetzen konnten, zu beurteilen, ob ihre Rechte durch das Bauvorhaben berührt werden, hat die Behörde zu beweisen und zu begründen, will sie §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0019 E 10. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Gegenüber den der Behörde bekannten Beteiligten tritt die Präklusionsfolge des § 42 Abs 1 AVG 1950 nur dann ein, wenn sie gemäß § 41 Abs 1 AVG 1950 von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung persönl... mehr lesen...
I. Der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) stellte fest, daß die Beseitigung der Abwässer aus dem Gemeindegebiet der mitbeteiligten Partei (mP) teils über Senkgruben, teils über mechanische Hauskläranlagen erfolgt und daß durch diese nicht dem Stand der Technik entsprechende Art der Abwasserbeseitigung der Vorfluter teilweise außergewöhnlich stark belastet wird. Mit Eingabe vom 20. Dezember 1993 legte die mP dem LH das Projekt einer Abwasserbeseitigungsanlage zur wasserrechtli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0088
Rechtssatz: Präklusionsfolgen können sich nur auf jene Punkte erstrecken, die von der Verhandlungskundmachung erfaßt sind (Hinweis EB E 9.2.1904, 1438, Slg 2357/A; hier: Keine Präklusion hinsichtlich... mehr lesen...
Die Regionalkläranlage Linz-Asten (als bevorzugter Wasserbau) wurde mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 15. März 1976 wasserrechtlich bewilligt und mit Bescheid vom 22. August 1984 wasserrechtlich überprüft. Entsprechend dem mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25. Oktober 1991 erteilten wasserpolizeilichen Auftrag beantragte in der Folge die SBL-Stadtbetriebe Linz Ges.m.b.H. als Betreiberin dieser Anlage unter Vorlage eines ents... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage des Eintritts der Präklusion gelten im Hinblick auf die Verweisung im § 107 Abs 1 WRG die Regelungen des § 42 Abs 1 AVG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995070005.X05 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart (BH) vom 24. Jänner 1994 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Biotops erteilt. Gegen diesen Bescheid erhoben die mitbeteiligte Partei (mP) und ihr Ehegatte Berufung. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. Mai 1995 wurde die Berufung des Ehegatten der mP als verspätet (Spruchabschnitt I), jene der mP als unzulässig (Spruchabschnitt II) zurückgewiesen. Die Zurückweisung der Berufung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Das Unterbleiben einer öffentlichen Kundmachung der mündlichen Wasserrechtsverhandlung stellt dann keinen den nachfolgenden wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid mit Nichtigkeit bedrohenden Mangel dar, wenn es einer öffentlichen Kundmachung nicht bedurfte, wie dies etwa der Fall ist, wenn es sich um ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;
Rechtssatz: § 107 Abs 2 WRG findet nur dann Anwendung, wenn die mündliche Verhandlung öffentlich kundgemacht wurde (Hinweis E 17.1.1993, 93/07/0039). Eine übergangene Partei kann zwar im Fall der rechtswidrigen Unterlassung der öffentlichen Kundmachung Einwendungen ohne zeitliche Begrenzung vorbr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Von der Nichtigkeitsdrohung des § 107 Abs 1 erster Satz WRG ist nicht nur die Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung, sondern auch deren Anberaumung erfaßt. Ein wasserrechtlicher Bescheid leidet daher grundsätzlich auch dann an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler, wenn die Vorschri... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Fischereiberechtigte am L.-Bach. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) vom 3. Juli 1991 war der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) in Abänderung eines vorangegangenen Bescheides die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer biologischen Kläranlage samt Einbringung der biologisch gereinigten Abw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juli 1988 hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (BH) der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage für das auf einer Teilfläche des Grundstückes 1175/14 KG V. geplante Restaurant "A." mit Quellfassung auf Grundstück 1175/10 KG V. nach Maßgabe des vorgelegten Projektes sowie unter Einhaltung von Auflagen erteilt. Am 11. Dezember ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: § 107 Abs 1 WRG teilt die Parteien eines wasserrechtlichen Verfahrens in zwei Gruppen ein und bestimmt, daß eine Gruppe persönlich zur mündlichen Verhandlung zu laden ist, während die andere durch Anschlag in den Gemeinden, in denen das Vorhaben ausgeführt werden soll, zu laden ist (Hinweis E 17.1.1995, 93/07/0039). Euro... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Das Überprüfungsverfahren nach § 121 WRG dient von seinem gesetzlichen Auftrag her der Beurteilung des Übereinstimmens der ausgeführten Anlage mit dem bewilligten Projekt. Im Überprüfungsverfahren das Fehlen der zu beurteilenden Übereinstimmung des ausgefüh... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 92/07/0065 2 (hier Einwendungen im Verfahren nach § 121 Abs 1 WRG) Stammrechtssatz Der Bf, der zum Kreis der persönlich zu Ladenden iSd § 107 Abs 1 zweiter Satz WRG zählte und im erstinstanzlichen Verfahren nur zur ersten Verhandlung, die v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41;AVG §42;WRG 1959 §107 Abs1 idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 94/07/0011 1 Stammrechtssatz Aus einer Zusammenschau von § 41 AVG und § 42 AVG und § 107 Abs 1 WRG 1959 ergibt sich, daß im Falle einer auch durch Anschlag in der Gemeinde kundgemachten mündlichen Verhandlung im Zuge eines Wasserrechtsverfahrens für Per... mehr lesen...
Index: 80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WWSGG §1;
Rechtssatz: Ein geltend gemachtes Einforstungsrecht (hier Weideberechtigung auf einem zur Quellnutzung vorgesehenen Grundstück) verschafft keinen Rechtsanspruch auf persönliche Ladung zur wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung (Hinweis E 8.10.1991, 91/07/0125). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. November 1992 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage. Mit Schreiben vom 30. November 1992 übermittelte die BH das Ansuchen der MP gemäß § 99 Abs. 1 lit. c WRG zuständigkeitshalber an den Landeshauptmann von Kärnten (LH). Mit Schreiben vom 1. Juni 1993 betraute der LH gemäß § 101 Abs. 3 WRG die BH in der die MP betreffen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §42 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer Zusammenschau des § 42 Abs 1 AVG, des § 42 Abs 2 AVG und des § 107 Abs 1 WRG ergibt sich, daß für Personen, die rechtzeitig zu einer mündlichen Verhandlung persönlich geladen wurden, Präklusion eintritt, wenn sie nicht spätestens am Tage vor Beginn der Verhandlung oder während der Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §42 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Angesichts der Präklusionsfolgen nach § 42 AVG ist die Berufungsbehörde der Aufgabe enthoben, sich mit den verspäteten Einwendungen einer Verfahrenspartei, die nicht bei der wasserrechtlichen Verhandlung vor der Erstbehörde, sondern erst im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §42;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Der Hinweis der Partei eines wasserrechtlichen Verfahrens, es sei ihr nicht bekannt gewesen, daß das Unterlassen des Erhebens von Einwendungen eine derart weitreichende Rechtsfolge nach sich ziehe, ist rechtlich unerheblich (Hinweis E 25.6.1991, 88/07/0001). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. März 1962 stellte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nach Prüfung des von der mitbeteiligten Partei vorgelegten Rahmenplanes für die Traun vom Abfluß aus dem Traunsee bis zur Einmündung in die Donau gemäß § 53 Abs. 4 WRG 1959 fest, daß die darin dargestellte wasserwirtschaftliche Ordnung nach Maßgabe der in diesem Bescheid folgenden Bestimmungen im öffentlichen Interesse gelegen und daher anzustreben sei. Der energiewirtschaftliche Sinn und Vortei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4 litd;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: In verschiedenen Fällen sehen die Verwaltungsvorschriften die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zwingend vor, so auch § 107 Abs 1 WRG. Die Unterlassung einer mündlichen Verhandlung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren wird ausdrücklich mit Nichtigkeit (§ 68 Abs 4 lit d AVG) bedroht (Hinwe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §111a Abs3;
Rechtssatz: Auch im Fall der späteren auch nur teilweisen Abänderung eines Kraftwerksprojektes ist eine mündliche Verhandlung iSd § 107 Abs 1 WRG mit den durch die Abänderung desselben berührten Parteien von der Wasserrechtsbehörde durchzuführen (hier: Ursprünglich bezog sich das Bewilligungsansuchen auf zwei in wirtschaftl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §40;AVG §45 Abs3;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Da eine mündliche Verhandlung iSd § 107 Abs 1 WRG nicht nur dazu dient, den objektiven Sachverhalt zu klären, sondern auch dazu bestimmt ist, den am Verfahren Beteiligten Gelegenheit zur Darstellung ihres Standpunktes und zur Erörterung der im Spiel stehenden Interessen zu bieten (Hinweis E ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 7. Dezember 1993 beantragte die mitbeteiligte Partei (mP) bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für einen Oberflächenwasserkanal. Bei der mündlichen Verhandlung am 1. Februar 1994 erklärte die Erstbeschwerdeführerin, der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung werde unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt: 1. Die Trassierung im Bereich ihres Grundstückes Nr. 434/5, KG K., habe im Einvernehmen durch eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §42 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: Daß die nach § 111 Abs 4 WRG Betroffenen in der Berufung das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 111 Abs 4 WRG bestritten haben, vermag daran nichts zu ändern, da sie durch ihre Zustimmung im erstinstanzlichen Verfahren präkludiert waren. Präkludierte Einwendungen ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 16. Juni 1994 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Kiesgewinnung in Form einer Trockenbaggerung auf Grundstück Nr. 746, KG M., und zur fortgesetzten Kiesgewinnung im Bereich der Trockenbaggerung auf Grundstück Nr. 747 derselben KG erteilt. B... mehr lesen...