Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verhandlung gemäß § 107 Abs 1 WRG ist so anzuberaumen, daß die Teilnehmer rechtzeitig und vorbereitet erscheinen können (§ 41 Abs 2 AVG). Die Frage, innerhalb welcher Frist eine Verhandlung anzuberaumen ist, damit die Teilnehmer rechtzeitig und vorbereitet erscheinen können, ist von Fall zu Fall versch... mehr lesen...
Die nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Gemeinde beantragte im Juli 1988 die wasserrechtliche Bewilligung für die Sanierung bzw. Erneuerung eines Freibades. Hierauf betraute der Landeshauptmann von Oberösterreich gemäß § 101 Abs. 3 WRG 1959 die Bezirkshauptmannschaft V (BH) mit der Durchführung des wasserrechtsbehördlichen Verfahrens und ermächtigte sie zugleich, bei im wesentlichen anstandslosem Ergebnis in seinem Namen zu entscheiden. Für den 27. September ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;
Rechtssatz: Rechtsnachfolger treten in die vom Rechtsvorgänger geschaffene Stellung ein und müssen daher ua eine diesem gegenüber eingetretene Präklusion gegen sich gelten lassen (Hinweis E 13.7.1978, 1680/77). Schlagworte Parteibe... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen sowie des erstinstanzlichen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge wies die belangte Behörde die von der Beschwerdeführerin erhobene Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG infolge Präklusion ab. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid war der mitbeteiligten Partei gemäß den §§ 31b Abs. 1, 34 Abs. 2, 21 Abs. 1, 99 Abs. 1 lit. l, 107 und 111 WRG 1959 in Verbindung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1 idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/08 91/07/0125 2 Stammrechtssatz Die durch die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 erfolgte Neufassung des § 107 Abs 1 WRG 1959 stellt sich inhaltlich als eine durch eine Spezialnorm getroffene, von § 41 Abs 1 AVG abweichenden Regelung des Kreises der zwingend von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §107 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §34 Abs2 idF 1990/252;
Rechtssatz: Kein Anspruch eines zur Nutzung an Heilquellen Berechtigten auf persönliche Ladung zur mündlichen Verhandlung betreffend ein Verfahren zur Bewilligung von Schüttungen mit Aushubmaterial und Bauschutt in einem Schongebiet, das dem Schutz der genannten Heilqu... mehr lesen...
Nach Lage der Verwaltungsakten war der Beschwerdeführer Berechtigter einer "hydroelektrischen Eigenanlage" am linken Ufer des Pölsflusses auf dem Grundstück Nr. 966/1, KG S, wofür eine auf 60 Jahre befristete wasserrechtliche Bewilligung mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Judenburg (BH) vom 18. Dezember 1923 erteilt worden war. Am 15. Dezember 1982 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Neuerteilung des Wasserrechtes für seine - allerdings zu jener Zeit bereits als wesentlic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 liti;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Projektändernde Vorschreibungen sind unzulässig (Hinweis E 27.2.1990, 89/07/0047)(hier: Versagung der wasserrechtlichen Bewilligung für ein Kleinstkraftwerk zur Eigenversorgung gem § 105 lit i WRG). Schlagworte Rechtsgr... mehr lesen...
Mit Spruchabschnitt I. seines Bescheides vom 27. November 1989 erklärte der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) gemäß § 27 Abs. 4 WRG 1959 das von dieser Behörde mit Bescheid vom 7. Dezember 1977 der Beschwerdeführerin verliehene Wasserbenutzungsrecht zur Versickerung bzw. zur Verrieselung von häuslichen Abwässern, Spülwässern von der Gebäudereinigung, Regenerationswässern, Kühlwässern und von Niederschlagswässern vom gesamten Einzugsbereich ihres Betriebes (1,71 ha) für verwirkt.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung ist in § 107 Abs 1 WRG zwar für das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren zwingend vorgeschrieben, für die Entziehung eines Wasserbenutzungsrechtes kann eine solche Anordnung dem Gesetz aber nicht entnommen werden. Dem Gesetz kann auch nicht entnommen werden, daß der Entziehung eines ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge wies die belangte Behörde in Spruchabschnitt I. dieses Bescheides die von den Beschwerdeführern gemeinsam erhobene Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 4. Oktober 1990, mit dem dieser der Gemeinde Gerlos die wasserrechtliche Bewilligung für deren Vorhaben "Gemeinde Gerlos - Erweiterung, Wasserversorgung Dezember 1989" erteilt hatte, gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1 idF 1990/252;
Rechtssatz: Die durch die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 erfolgte Neufassung des § 107 Abs 1 WRG 1959 stellt sich inhaltlich als eine durch eine Spezialnorm getroffene, von § 41 Abs 1 AVG abweichenden Regelung des Kreises der zwingend von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung persönlich zu Verständ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: § 111 Abs 4 WRG kommt für die Beurteilung der Frage einer Einräumung von Dienstbarkeiten gegenüber Parteien als Inhaber von Nutzungsrechten im Sinne des in § 107 Abs 1 WRG angeführten Grundsatzgesetzes nicht in Frage, weil § 111 Abs 4 WRG nur gegenüber dem Eigentümer eines durch eine bewilligte Anlage in für den Betroffenen u... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 1985 hatte die Bezirkshauptmannschaft Gmünd auf Grund der Anzeige des nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mitbeteiligten über die beabsichtigte Wiederherstellung seiner unter PZ 349 eingetragenen Wasserkraftanlage (Wehranlage des X-Teiches) gemäß §§ 28, 98 und 107 WRG 1959 festgestellt, daß das Vorhaben weitgehend dem früheren Zustand entspreche und die beabsichtigten - die Schützenanlage samt Steg und Ufermauern betreffenden - Änderungen vom Stan... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §121;WRG 1959 §28;
Rechtssatz: § 107 Abs 2 WRG ist nicht in wasserrechtlichen Verfahren schlechthin anzuwenden, so etwa nicht im Überprüfungsverfahren (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). Da im Verfahren über die Wiederherstellung zerstörter Anlagen eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben und lediglich au... mehr lesen...
Über Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (im folgenden BH) beantragten die Beschwerdeführer die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für zwei von ihnen auf ihrem Grundstück in der KG S errichteten Teiche. Diese Teiche mit einer Oberfläche von 400 bzw. 70 m2 und einer Tiefe von 3 bzw 1,6 m waren den Angaben der Beschwerdeführer zufolge "lediglich durch Erdverschiebungen im Gelände" zustande gekommen und werden durch einen durch das Grundstück der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §107 Abs1;
Rechtssatz: Die behördliche Vorgangsweise, einem Bewilligungswerber Maßnahmen vorzuschreiben, die über den Rahmen des zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereichten Projektes hinausgehen, erweist sich auch im Hinblick darauf, daß es bei einem solchen Vorgehen den vom Vorhaben bet... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Juni 1988 behob die belangte Behörde auf Grund von u.a. von den Beschwerdeführern erhobenen Berufungen gemäß § 66 Abs. 2 AVG 1950 den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 4. Februar 1988, mit dem dem Wasserverband K (im folgenden MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Vornahme von Pumpversuchen (Probebetrieb) zwecks Erstellung eines Grundwassermodells und Erkundung der Grundwasservorkommen im Kfeld für die Trinkwasserversorgung St. einschließlich Erri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40;AVG §43 Abs6;AVG §66 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §56;WRG 1959 §62;
Rechtssatz: Im Falle einer auf § 66 Abs 2 AVG gestützten Zurückverweisung zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung erwächst den berufungswerbenden Parteien ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter ihrer Beiziehung. Der in der Unterlassung ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. Dezember 1981 wurde die mit Bescheid derselben Behörde vom 14. März 1962 erfolgte Erklärung der Kraftwerksgruppe Fragant-Oscheniksee als bevorzugter Wasserbau durch die Einbeziehung der Beileitung des Draßnitz- und Lamnitzbaches zum Kraftwerk Wölla sowie des Mellen-, Asten- und Sabernitzenbaches zum Großspeicher Wurtenalm erweitert. Der mitbeteiligten Partei wurde zur Einreichung eines verhandlungsreifen Projektes... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 17. März 1978 wurde das Vorhaben der mitbeteiligten Partei (MB) zur Errichtung des Walgauwerkes gemäß § 100 Abs. 2 WRG 1959 zum bevorzugten Wasserbau erklärt. Dem nachfolgenden Bewilligungsverfahren wurde u.a. auch die Beschwerdeführerin, die als Unterlieger der MB in X ein Elektrizitätswerk betreibt, als Partei beigezogen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 17. März 1978 wurde das Vorhaben der mitbeteiligten Partei (MB) zur Errichtung des W... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40 Abs1;AVG §41 Abs1;AVG §42;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §114 Abs2;WRG 1959 §115 Abs1;
Rechtssatz: Wurde ein bekannter Beteiligter iSd § 40 Abs 1 AVG von der Abhaltung einer mündlichen Verhandlung im Bewilligungsverfahren betreffend einen bevorzugten Wasserbau nicht persönlich verständigt, dann können ihn Präklusionsfolgen iSd § 42 AVG nicht tref... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §100 Abs2;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §114 Abs2;WRG 1959 §115 Abs2;
Rechtssatz: Wenn schon einmal ein als bevorzugter Wasserbau erklärtes Vorhaben vor dessen Bewilligung eine mündliche Verhandlung gemäß §§ 114 Abs 2 in Verbindung mit § 115 Abs 2 WRG durchgeführt worden ist, muss auch im Falle der späteren auch nur teilweisen Abänderung des Projektes eine mündliche Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. August 1966 und mit Bescheid vom 19. Jänner 1979 hatte die Bezirkshauptmannschaft Liezen der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde wasserrechtliche Bewilligungen für Regulierungsbauten am B-bach erteilt und mit Bescheid vom 13. Februar 1973 die Übereinstimmung der aufgrund der ersteren Bewilligung vorgenommenen Regulierung mit dieser, unter gleichzeitiger Genehmigung von für geringfügig erachteten Abänderungen sowie Vorschreibung ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §107;WRG 1959 §108 Abs5;WRG 1959 §117 Abs2;WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Im Überprüfungsverfahren nach § 121 WRG ist § 107 Abs 2 WRG nicht anzuwenden (arg.: "Geruch" in § 107 Abs 1, "Bauvorhaben" in § 107 Abs 2 WRG einerseits, "Wasseranlage" bzw "Anlage" in § 121 WRG und Fehlen eines Hinweises auf § 107 WRG in § 121 WRG, anders als e... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (in der Folge kurz: MB) ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 745/1, 745/3 und 777 KG. K, auf denen er zwei Fischteiche errichten will. Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer der Grundstücke Nr. 575 und 577 KG. K, auf welchen er einen bereits im Jahre 1968 wasserrechtlich bewilligten Fischteich betreibt, Unterlieger und im Wasserbuch eingetragener Wasserberechtigter an jenem Gerinne, das durch das vom MB geplante Vorhaben berührt wird. Mit Bescheid vom 5. April 1983 e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1; WRG 1959 § 107 heute WRG 1959 § 107 gültig ab 23.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2018 WRG 1959 § 107 gültig von 11.08.2001 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2001 ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens suchte im Jahre 1977 unter Vorlage eines Projektes um die wasserrechtliche Bewilligung zur Fassung und Ableitung von zwei Quellen an, von denen eine auf dem ihm gehörigen Grundstücke 389 KG X entspringt. Dieses Vorhaben wurde auf Ersuchen des Mitbeteiligten zunächst zurückgestellt, nachdem ihm gemeinsam mit den Beschwerdeführern und einem Dritten mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 26. Juli 1979 ein Wasserr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1; WRG 1959 §107 Abs2; WRG 1959 §63 litb; WRG 1959 § 107 heute WRG 1959 § 107 gültig ab 23.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2018 WRG 1959 § 107 gültig von 11.08.2001 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. August 1974 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung der mitbeteiligten Gemeinde gemäß den Bestimmungen der §§ 41, 98, 107 und 111 WRG 1959 unter bestimmten Bedingungen die wasserrechtliche Bewilligung für die Regulierung des Raababaches im Abschnitt Thondorf-Dörfla von km 0,000 bis km 3,580 auf Grund des aufgenommenen Befundes, der vorgelegten Pläne und der Beschreibung. Mit Bescheid vom 28. August 1974 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ... mehr lesen...