RS Vwgh 1996/5/23 95/07/0012

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §42;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §107 Abs1;

Rechtssatz

Der Hinweis der Partei eines wasserrechtlichen Verfahrens, es sei ihr nicht bekannt gewesen, daß das Unterlassen des Erhebens von Einwendungen eine derart weitreichende Rechtsfolge nach sich ziehe, ist rechtlich unerheblich (Hinweis E 25.6.1991, 88/07/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070012.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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