Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ersatz für Stempelgebühren war im Hinblick darauf, daß an Beilagen nur eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides vorzulegen war und das Vorbringen in der "Mängelbehebung gemäß § 34 Abs 2 VwGG" bereits in den Beschwerdeschriftsatz hätte aufgenommen werden können, nur in Höhe von S 570,-- zuzusprechen (S 360,-- für die Beschwerde, S 120,-- ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Ergänzung der Beschwerde und die Replik zur Gegenschrift gebührt kein Ersatz des Schriftsatzaufwandes, da dieser nur für die Einbringung der Beschwerde zusteht. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Schriftsätze außerhalb der Beschwerde European ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Februar 1989 hatte die belangte Behörde im Instanzenzug einen Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für einen näher bezeichneten Standort gemäß § 109 Abs. 1 lit. c und d KFG 1967 abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde mit Erkenntnis vom 23. Jänner 1990, Zl. 89/11/0187, als unbegründet abgewiesen. Für die genannten Entscheidungen war u.a. maßgeblich, daß d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Februar 1989 hatte die belangte Behörde im Instanzenzug einen Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für einen näher bezeichneten Standort gemäß § 109 Abs. 1 lit. c und d KFG 1967 abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde mit Erkenntnis vom 23. Jänner 1990, Zl. 89/11/0187, als unbegründet abgewiesen. Für die genannten Entscheidungen war u.a. maßgeblich, daß d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1989;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zuspruch von Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 206/1989. Das Mehrbegehren war abzuweisen, weil die Vollmachtsurkunde bereits in anderen Verfahren Verwendung gefunden hat und weil der angefochtene Bescheid nur in einfacher Ausfertigung vorzulegen war, sodaß Stempelg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1989;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zuspruch von Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 206/1989. Das Mehrbegehren war abzuweisen, weil die Vollmachtsurkunde bereits in anderen Verfahren Verwendung gefunden hat und weil der angefochtene Bescheid nur in einfacher Ausfertigung vorzulegen war, sodaß Stempelg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als "gewerberechtlicher Geschäftsführer sowie Prokurist der Firma T-GmbH" schuldig erkannt, er habe es als "gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 27 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz sowie § 9 Abs. 2 VStG 1950" der genannten Gesellschaft zu verantworten, "daß durch die Fa. T-GmbH am 28.5.1987, sohin am Christi Himmelfahrtstag, welcher als Feiertag im Sinne des § 7 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz gilt," bestimmte name... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als "gewerberechtlicher Geschäftsführer sowie Prokurist der Firma T-GmbH" schuldig erkannt, er habe es als "gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 27 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz sowie § 9 Abs. 2 VStG 1950" der genannten Gesellschaft zu verantworten, "daß durch die Fa. T-GmbH am 28.5.1987, sohin am Christi Himmelfahrtstag, welcher als Feiertag im Sinne des § 7 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz gilt," bestimmte name... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0128 E 2. April 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Ve... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0128 E 2. April 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Ve... mehr lesen...
Mit dem beim Bezirksgericht Haag am Hausruck am 27. Dezember 1988 eingelangten Grundbuchsgesuch stellten die Beschwerdeführer auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Juni 1987, des Kaufvertragsnachtrages vom 9. Februar 1988 und der "Gemeinsamen Urkunde" vom 30. März 1988 den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes ob einer näher bezeichneten Liegenschaft. "Unter Hinweis darauf, daß das gegenständliche Rechtsgeschäft laut beiliegendem Agrarbescheid als Siedlungsmaßnahme bzw. Flurbere... mehr lesen...
Mit dem beim Bezirksgericht Haag am Hausruck am 27. Dezember 1988 eingelangten Grundbuchsgesuch stellten die Beschwerdeführer auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Juni 1987, des Kaufvertragsnachtrages vom 9. Februar 1988 und der "Gemeinsamen Urkunde" vom 30. März 1988 den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes ob einer näher bezeichneten Liegenschaft. "Unter Hinweis darauf, daß das gegenständliche Rechtsgeschäft laut beiliegendem Agrarbescheid als Siedlungsmaßnahme bzw. Flurbere... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0144
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 357;
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG sind Stempelgebühren nur im erforderlichen Ausmaß und nur insoweit zuzusprechen, als si... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0144
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 357;
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG sind Stempelgebühren nur im erforderlichen Ausmaß und nur insoweit zuzusprechen, als si... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wies der Behindertenausschuß beim Landesinvalidenamt für Steiermark den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf nachträgliche Zustimmung zu der bereits zum 2. Jänner 1988 ausgesprochenen Kündigung des Mitbeteiligten gemäß den §§ 2 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Begründet wurde diese Entscheidung im wesentlichen damit, daß im gegenständlichen Fall erst mit B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wies der Behindertenausschuß beim Landesinvalidenamt für Steiermark den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf nachträgliche Zustimmung zu der bereits zum 2. Jänner 1988 ausgesprochenen Kündigung des Mitbeteiligten gemäß den §§ 2 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Begründet wurde diese Entscheidung im wesentlichen damit, daß im gegenständlichen Fall erst mit B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt und ist daneben eine gesonderte Vergütung der USt nicht vorgesehen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0182). Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt und ist daneben eine gesonderte Vergütung der USt nicht vorgesehen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0182). Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Strafe des Verweises ausgesprochen, weil er am 16. Oktober 1987 ohne im Besitz einer gültigen Jagdkarte zu sein im Gemeinschaftsjagdgebiet S im Jagdteil P ein Hirschkalb erlegt und somit das Salzburger Jagdgesetz übertreten und den Tatbestand des Verstoßes gegen die Weidgerechtigkeit gesetzt habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung verfassungsgeset... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Strafe des Verweises ausgesprochen, weil er am 16. Oktober 1987 ohne im Besitz einer gültigen Jagdkarte zu sein im Gemeinschaftsjagdgebiet S im Jagdteil P ein Hirschkalb erlegt und somit das Salzburger Jagdgesetz übertreten und den Tatbestand des Verstoßes gegen die Weidgerechtigkeit gesetzt habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung verfassungsgeset... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405;
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vor... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405;
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vor... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Dezember 1987 lehnte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse den Antrag des Beschwerdeführers, die für die Jahre 1983 bis 1986 für die in der Anlage des Bescheides angeführten Dienstnehmer für die bezeichneten Beitragszeiträume vom Unterschiedsbetrag zwischen den ausgezahlten und den gebührenden Sonderzahlungen entrichteten Sonderbeiträge in Höhe von S 8.248,28 als zu Ungebühr entrichtete Beiträge im Sinne des § 69 Abs. 1 ASVG rückzuerstatten, ab. Nach der Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Dezember 1987 lehnte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse den Antrag des Beschwerdeführers, die für die Jahre 1983 bis 1986 für die in der Anlage des Bescheides angeführten Dienstnehmer für die bezeichneten Beitragszeiträume vom Unterschiedsbetrag zwischen den ausgezahlten und den gebührenden Sonderzahlungen entrichteten Sonderbeiträge in Höhe von S 8.248,28 als zu Ungebühr entrichtete Beiträge im Sinne des § 69 Abs. 1 ASVG rückzuerstatten, ab. Nach der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Das Mehrbegehren war abzuweisen, weil einerseits mit dem Pauschbetrag für Schriftsatzaufwand auch die Umsatzsteuer abgegolten wird und andererseits Ersatz für Stempelgebühren im Hinblick auf die sachliche Abgabenfreiheit nach § 110 Abs. 1 ASVG nicht zugesprochen werden kan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Das Mehrbegehren war abzuweisen, weil einerseits mit dem Pauschbetrag für Schriftsatzaufwand auch die Umsatzsteuer abgegolten wird und andererseits Ersatz für Stempelgebühren im Hinblick auf die sachliche Abgabenfreiheit nach § 110 Abs. 1 ASVG nicht zugesprochen werden kan... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, vorsätzlich Gelegenheit zur Ausübung der gewerblichen Unzucht gewährt zu haben, indem sie der "Milieuperson" A das Wohnobjekt X, Y, vermietet habe, wodurch es der Prostituierten B am 16. Jänner 1989 um 2.40 Uhr möglich gewesen sei, in einem Zimmer dieses Hauses einen Geschlechtsverkehr gegen Entgelt durchzuführen. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. d und § 4 Abs.... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, vorsätzlich Gelegenheit zur Ausübung der gewerblichen Unzucht gewährt zu haben, indem sie der "Milieuperson" A das Wohnobjekt X, Y, vermietet habe, wodurch es der Prostituierten B am 16. Jänner 1989 um 2.40 Uhr möglich gewesen sei, in einem Zimmer dieses Hauses einen Geschlechtsverkehr gegen Entgelt durchzuführen. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. d und § 4 Abs.... mehr lesen...