Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. April 1994, Zl. 94/03/0081, wurde der Vertreter des Beschwerdeführers aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung an den Verwaltungsgerichtshof abgetretene Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 4. November 1993 in mehreren Punkten zu ergänzen. Gleichzeitig erging der Auftrag, den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Inn... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 15. Juni 1994, Zl. 94/03/0104, wurde die vom Beschwerdeführer am 6. Mai 1994 zur Post gegebene Beschwerde gegen den am 24. März 1994 zugestellten Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. März 1994 als verspätet zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer stellt nunmehr die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, in eventu auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und bringt hiezu im wesentlichen folgendes vor: "Am 27.04.1994 erschien der A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0259
Rechtssatz: Den Bf selbst trifft die Verpflichtung, den Zustelltag festzuhalten und den ausgewählten und beauftragten Rechtsanwalt darüber zu informieren, um damit überhaupt die Voraussetzung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0259 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/09/29 93/03/0179 1 Stammrechtssatz Daß der Beschwerdeführer beim VwGH durch Angabe eines falschen Zustelldatums in der Beschwerde die Annahme ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0237
Rechtssatz: Daß ein Rechtsanwalt einen fehlerhaften Vermerk betreffend die Anzahl der Ausfertigungen eines Schriftsatzes - mag es sich auch um einen Tippfehler handeln - anläßlich der Unterfertigung des Schrif... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 28. Jänner 1994 wurde die zur Zl. 93/08/0282 protokollierte - in zweifacher Ausfertigung vorgelegte - eigenhändig verfaßte Beschwerde gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Salzburg vom 29. Oktober 1993, Zl. IV-7022 B, VNr. 1197 250455, gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung folgender Mängel zurückgestellt: "1) Es ist das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte, § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG), bestimmt zu bezeichnen und es... mehr lesen...
Mit Berichterverfügung vom 23. Februar 1994, Zl. 94/08/0025-3, wurde die zur genannten Zahl eingebrachte Beschwerde der Rechtsvertreterin des Antragstellers gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung folgender Mängel binnen vier Wochen zurückgestellt: "Es ist der für die Entscheidung wesentliche Sachverhalt in einer zeitlich geordneten Darstellung des Verwaltungsgeschehens wiederzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG); d.h. anzuführen, ob der Devolutionsantrag vom 14. Jänner 1992 tatsächlich nur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994080135.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/22 90/12/0238 1 Stammrechtssatz Die Organisation des Kanzleibetriebes eines Rechtsanwaltes ist so einzurichten, daß unter anderem auch die vollständige und fristgerechte Erfüllung von Mängelbehebungsaufträgen, die ja bereits das Vorliegen einer zumindest zum Teil nich... mehr lesen...
Mit dem am 4. August 1994 dem Vertreter des Antragstellers zugestellten hg. Beschluß vom 21. Juli 1994, Zl. 94/18/0351, wurde das Verfahren über die Beschwerde gegen den obgenannten Bescheid gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt, weil der Antragsteller dem ihm erteilten Auftrag zur Mängelbehebung durch Anschluß einer Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides nicht nachgekommen war. Mit dem vorliegenden, am 18. August 1994 zur Po... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 20. Juli 1994 wurde der obbezeichnete Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 71 Abs. 1 Z. 1 AVG abgewiesen (Spruchpunkt I) und die Berufung gegen den obgenannten Aufenthaltsverbots-Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurückgewiesen (Spruchpunkt II). Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 18. Mai 1994, mit dem gegen den... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0132 B 24. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff des minderen Grades des Versehens wird im Bereich der Zivilprozessordnung als leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB verstanden. Der Wiedereinsetzungswerber oder sein Vertreter dürfen nicht auffallend s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Unterläuft einer geeigneten und verläßlichen Kanzleikraft eines Rechtsanwaltes im Zuge des rein technischen Vorganges beim Abfertigen eines Schriftstückes ein Fehler (nach der Kontrolle der beizulegenden Urkunden, bei der der Rechtsanwalt deren Vollzähligkeit feststellte, und der Unterfertigung des Verbesserungsschriftsatzes durch den Rechtsanwal... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Mai 1992 wies der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Haftungsbescheid vom 12. März 1992 als verspätet zurück. Der genannte Bescheid sei laut Rückschein ab 17. März 1992 beim Postamt W zur Abholung bereitgehalten worden und gelte daher als mit diesem Tag zugestellt. Die Berufungsfrist habe daher mit 17. April 1992 geendet. Die Berufung sei jedoch laut Poststempel erst am 24. April 1992, somit nach Ablauf... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1994, Zl. 94/02/0069, wurde das Verfahren, betreffend die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen einen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien, gemäß § 34 Abs. 2 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, weil dem Mängelbehebungsauftrag des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 1994, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde beizubringen, einerseits insoweit nicht entsprochen worden sei, weil die mit diesem M... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Mai 1994, Zl. 94/02/0099, wurde das über Beschwerde des Antragstellers gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich eingeleitete Verfahren eingestellt. Der - anwaltlich vertretene - (damalige Beschwerdeführer und jetzige) Antragsteller hat im Zuge der ihm aufgetragenen Behebung eines der Beschwerde anhaftenden Formmangels zwar diesen Mangel behoben, aber die ihm mit der Beschwerde rückgemittelte Au... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1 idF 1987/312 ;LAO Wr 1962 §240 Abs1 idF 1992/040;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf muß seiner mit der Vormerkung von Fristen betrauten Angestellten nicht nur die Vormerkung der Beschwerdefrist auftragen, sondern wie ein RA (Hinweis B 4.9.1986, 86/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0635/79 B 30. März 1979 RS 1 Stammrechtssatz Als Hindernis im Sinne des § 46 Abs 3 VwGG 1965 ist jenes Ereignis im Sinne des § 46 VwGG 1965 zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat. Besteht das Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde, so hört das H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020355.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus dem Wiedereinsetzungsantrag, der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und dem Zurückweisungsbescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 20. Juni 1994, Zl. 412.571/6-I/9/94, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 24. Oktober 1984 wurden dem Beschwerdeführer die Konzession zur Ausübung des Mietwagengewerbes mit Personenkraftwagen und des Taxigewerbes, je mit dem Standort S, gemäß § 87 Abs.... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurden mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 25. November 1985, die Gewerbeberechtigung für das "Mietwagengewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens bis zu 9 Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes" und mit weiteren sieben Bescheiden derselben Behörde vom 25. November 1985 jeweils die Gewerbeberechtigung für das "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4-6 Sitzplätzen einsc... mehr lesen...
Aus dem Wiedereinsetzungsantrag und der Beschwerde samt dem beigelegten angefochtenen Bescheid und dem ebenfalls beigelegten Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 27. Juni 1994, Zl. 412.873/4-I/9/94, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 27. März 1986 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89 Abs. 1 und § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die Gewerbeberechtigung für das "Taxigewerbe, beschränkt au... mehr lesen...
Jeweils mit Verfügung vom 30. Mai 1994 (in den dem Antragsteller zugestellten Ausfertigungen unrichtig angegeben: 25. Februar 1994) wurden die beiden genannten Beschwerden dem Antragsteller zu Handen seines Vertreters gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von Mängeln durch Beibringung einer weiteren (vierten) Ausfertigung der Beschwerde für den Bundesminister für Inneres zurückgestellt. Diesen Aufträgen wurde nicht entsprochen, langten doch innerhalb der gesetzten Frist die Beschwerden ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 31. August 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das "Platzfuhrwerks-Gewerbe (Taxi-Gewerbe), beschränkt auf die Verwendung nur eines Personenkraftwagens mit vier bis sechs Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes" gemäß § 89 Abs. 1 GewO 1973 auf die Dauer von drei Jahren entzogen. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Juni ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher bestehender Instanzenzug innerhalb der Verwaltung weggefallen ist und die Partei von diesem zunächst zulässigen Rechtsmittel Gebrauch macht (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, S 669). Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in einem derartigen Fall binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides, der das Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden 94/03/0206 bis 94/03/0220 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/21 94/03/0175 1 Stammrechtssatz Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/03/0162 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/21 94/03/0175 1 Stammrechtssatz Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher bestehender Instan... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/21 94/03/0175 1 Stammrechtssatz Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher bestehender Insta... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/01/0571
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Frist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994010570.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. November 1993, Zl. 93/04/0144, wurde der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Mai 1993 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren erging sodann der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegen... mehr lesen...