Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0090
Rechtssatz: Eine Unaufmerksamkeit bei der Datierung einer Übernahmsbestätigung durch die Angestellte des Steuerberaters ist nicht als "nicht verschuldet" anzusehen. Anders als nach § 46 Abs 1 VwGG schließt ein minderer Grad des Verseh... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 14. April 1993, 92/13/0270, wurde eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 11. September 1992, Zl. 6/3-3279/92-05, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1990 wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 3 VwGG zurückgewiesen. Laut Übernahmsbestätigung auf dem Rückschein des betreffenden Poststückes war der angefochtene Bescheid am 23. September 1992 rechtswirksam zugestellt worden. Der le... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0090
Rechtssatz: Eine Unaufmerksamkeit bei der Datierung einer Übernahmsbestätigung durch die Angestellte des Steuerberaters ist nicht als "nicht verschuldet" anzusehen. Anders als nach § 46 Abs 1 VwGG schließt ein minderer Grad des Verseh... mehr lesen...
Das hg. Beschwerdeverfahren Zl. 94/16/0168 wurde mit dem am 18. August 1994 gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ergangenen Erkenntnis abweislich erledigt, wobei primär in dem der Senatsberatung und Entscheidung zugrundegelegten Entwurf bei Wiedergabe der anzuwendenden Rechtsvorschriften ein Schreibfehler dahin unterlaufen war, daß statt des auf den Beschwerdefall anzuwendenen Wortlautes der Abs. 3 und 4 des § 53 WFG 1984 idF der Novelle BGBl. 460/1990 der Wortlaut der Abs. 3 und 4 der zitierten Ge... mehr lesen...
Das hg. Beschwerdeverfahren Zl. 94/16/0168 wurde mit dem am 18. August 1994 gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ergangenen Erkenntnis abweislich erledigt, wobei primär in dem der Senatsberatung und Entscheidung zugrundegelegten Entwurf bei Wiedergabe der anzuwendenden Rechtsvorschriften ein Schreibfehler dahin unterlaufen war, daß statt des auf den Beschwerdefall anzuwendenen Wortlautes der Abs. 3 und 4 des § 53 WFG 1984 idF der Novelle BGBl. 460/1990 der Wortlaut der Abs. 3 und 4 der zitierten Ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof98/01 Wohnbauförderung
Norm: VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;WFG 1984 §53 Abs3 idF 1990/460;WFG 1984 §53 Abs3;WFG 1984 §53 Abs4 idF 1990/460;WFG 1984 §53 Abs4;
Rechtssatz: Ist im Erkenntnis bei Wiedergabe der anzuwendenden Rechtsvorschriften ein Schreibfehler unterlaufen (hier: statt richtig Abs 3 und Abs 4 des § 53 WFG 1984 idF 1990/460 fälschlich Abs 3 und Abs 4 der zitierten Ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof98/01 Wohnbauförderung
Norm: VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;WFG 1984 §53 Abs3 idF 1990/460;WFG 1984 §53 Abs3;WFG 1984 §53 Abs4 idF 1990/460;WFG 1984 §53 Abs4;
Rechtssatz: Ist im Erkenntnis bei Wiedergabe der anzuwendenden Rechtsvorschriften ein Schreibfehler unterlaufen (hier: statt richtig Abs 3 und Abs 4 des § 53 WFG 1984 idF 1990/460 fälschlich Abs 3 und Abs 4 der zitierten Ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. November 1992, Zl. 120.345/2-7/92, stellte der Bundesminister für soziale Verwaltung in Bestätigung des Einspruchsbescheides des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 11. April 1991 fest, daß die Erstantragstellerin hinsichtlich ihrer Beschäftigung zum Zweitantragsteller vom 1. Oktober 1986 bis 31. Dezember 1986 und vom 2. Mai 1988 bis laufend nicht der Vollversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG, sowie der Arbeitslosenversic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994080163.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. März 1994, Zl. 94/02/0076, wurde die Beschwerde des Antragstellers vom 23. Dezember 1992 gegen einen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung betreffend Übertretung des Niederösterreichischen Tierschutzgesetzes 1985 gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückgewiesen. Mit Schriftsatz vom 22. Juni 1994 begehrt der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0291 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/06/27 93/12/0095 2 Stammrechtssatz Die (behauptete) unrichtige Anwendung von Rechtsvorschriften durch den VwGH kann nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor diesem Gerichtshof führen (Hinweis B 13.2.1980,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0291 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/06 90/04/0297 1 Stammrechtssatz Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht seine eigenen Erkenntnisse oder Beschlüsse, sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit, das Verfahren un... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 15. Juni 1994, Zl. 94/03/0104, wurde die vom Beschwerdeführer am 6. Mai 1994 zur Post gegebene Beschwerde gegen den am 24. März 1994 zugestellten Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. März 1994 als verspätet zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer stellt nunmehr die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, in eventu auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und bringt hiezu im wesentlichen folgendes vor: "Am 27.04.1994 erschien der A... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 15. Juni 1994, Zl. 94/03/0104, wurde die vom Beschwerdeführer am 6. Mai 1994 zur Post gegebene Beschwerde gegen den am 24. März 1994 zugestellten Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. März 1994 als verspätet zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer stellt nunmehr die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, in eventu auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und bringt hiezu im wesentlichen folgendes vor: "Am 27.04.1994 erschien der A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0259
Rechtssatz: Den Bf selbst trifft die Verpflichtung, den Zustelltag festzuhalten und den ausgewählten und beauftragten Rechtsanwalt darüber zu informieren, um damit überhaupt die Voraussetzung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0259 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/09/29 93/03/0179 1 Stammrechtssatz Daß der Beschwerdeführer beim VwGH durch Angabe eines falschen Zustelldatums in der Beschwerde die Annahme ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0259
Rechtssatz: Den Bf selbst trifft die Verpflichtung, den Zustelltag festzuhalten und den ausgewählten und beauftragten Rechtsanwalt darüber zu informieren, um damit überhaupt die Voraussetzung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0259 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/09/29 93/03/0179 1 Stammrechtssatz Daß der Beschwerdeführer beim VwGH durch Angabe eines falschen Zustelldatums in der Beschwerde die Annahme ein... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen sei auf das bereits den Gegenstand der Wiederaufnahme bildende Vorerkenntnis sowie den die Ergänzung vom 27. April 1993 wörtlich wiedergegebenen hg. Beschluß vom 11. Mai 1993, OZ 4, verwiesen. Über den Antrag vom 21. März 1993 und dessen Ergänzung vom 27. April 1993 hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Gemäß § 45 Abs. 1 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0096
Rechtssatz: Die (behauptete) unrichtige Anwendung von Rechtsvorschriften durch den VwGH kann nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor diesem Gerichtshof führen (Hinweis B 13.2.1980, 2654/79). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0096 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/06 90/04/0297 1 Stammrechtssatz Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht seine eigenen Erkenntnisse oder Beschlüsse, sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit, das Verfahren u... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Juni 1987 hat die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan eine "Beschwerde" des Antragstellers gegen Entwässerungsmaßnahmen des R-M. wegen behaupteter Vernässungen auf einem Grundstück des Antragstellers gemäß § 40 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 WRG 1959 als unbegründet abgewiesen. Der Berufung des Antragstellers gab der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 13. Jänner 1988 keine Folge. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 1991, Zl. 88/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1993 erhob der Antragsteller vor dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid der Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 30. November 1993, Zl. 2 BEK-CS 3495/91-9. Mit Verfügung vom 4. Februar 1994 forderte der Verwaltungsgerichtshof den Antragsteller zur Behebung verschiedener Mängel dieser Beschwerde, darunter zur Vorlage des angefochtenen Bescheides, auf. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1993 erhob der Antragsteller vor dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid der Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 30. November 1993, Zl. 2 BEK-CS 3495/91-9. Mit Verfügung vom 4. Februar 1994 forderte der Verwaltungsgerichtshof den Antragsteller zur Behebung verschiedener Mängel dieser Beschwerde, darunter zur Vorlage des angefochtenen Bescheides, auf. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170291.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170291.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg Erkenntnis vom 30. März 1992, 91/15/0014, 0015, wurde eine Beschwerde des Antragstellers betreffend Kraftfahrzeugsteuer abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses erfolgte an den Rechtsfreund des nunmehrigen Antragstellers am 22. April 1992. Am 28. April 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein Antrag ein, die durch das oben zitierte Erkenntnis abgeschlossenen Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 und 4 VwGG wiederaufzunehmen. Dieser Antrag war wie folgt begründet: "1. Ver... mehr lesen...
Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. März 1992, Zl. 91/15/0014, 0015, wurde eine Beschwerde des Antragstellers gegen die Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 10. Jänner 1991, Zl. GA 11 - 83/61/91, betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1987/1988 sowie vom 10. Jänner 1991, Zl. GA 11 - 1928/60/90, betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1988/1989, als unbegründet abgewiesen. Mit dem weiteren Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. M... mehr lesen...
Mit hg Erkenntnis vom 30. März 1992, 91/15/0014, 0015, wurde eine Beschwerde des Antragstellers betreffend Kraftfahrzeugsteuer abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses erfolgte an den Rechtsfreund des nunmehrigen Antragstellers am 22. April 1992. Am 28. April 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein Antrag ein, die durch das oben zitierte Erkenntnis abgeschlossenen Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 und 4 VwGG wiederaufzunehmen. Dieser Antrag war wie folgt begründet: "1. Ver... mehr lesen...