Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass die endgültige monatliche Beitragsgrundlage der Beschwerdeführerin in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG für das Jahr 1996 EUR 1.224,61, für das Jahr 1997 EUR 2.238,32 sowie für das Jahr 1998 EUR 2.496,31 betrage. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin als Gewerbetreibende bis zur Ruhendmeldung per 31. Dezember 2000 der Pflichtversiche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Wird der Beschwerdepunkt vom Bf. ausdrücklich und unmissverständlich bezeichnet, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Schlagworte Beschwerdepunkt ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug der Antrag des Beschwerdeführers auf bescheidmäßige Anordnung der Versteigerung einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe (halbautomatisches Gewehr Marke B, Kaliber 22) gemäß § 8 AVG iVm § 25 Abs 4, 5 und 6 WaffG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (BPD) vom 6. September 1999 sei dem Beschwerdeführer der ihm am 23. Februar 1976 ausgestellte Waf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug der Antrag des Beschwerdeführers auf bescheidmäßige Anordnung der Versteigerung einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe (halbautomatisches Gewehr Marke B, Kaliber 22) gemäß § 8 AVG iVm § 25 Abs 4, 5 und 6 WaffG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (BPD) vom 6. September 1999 sei dem Beschwerdeführer der ihm am 23. Februar 1976 ausgestellte Waf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §56;AVG §68 Abs1;MRKZP 01te Art1;StGG Art5;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1 impl;VwRallg;WaffG 1996 §25 Abs4;WaffG 1996 §25 Abs5;WaffG 1996 §25 Abs6;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass entzo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §56;AVG §68 Abs1;MRKZP 01te Art1;StGG Art5;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1 impl;VwRallg;WaffG 1996 §25 Abs4;WaffG 1996 §25 Abs5;WaffG 1996 §25 Abs6;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass entzo... mehr lesen...
Das Finanzamt Feldkirch schrieb dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. September 2004 Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 6.090,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. September 2004 das Rechtsmittel der Berufung mit dem Antrag, den Bescheid abzuändern und eine Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 5.512,50 vorzuschreiben. Mit Schriftsatz vom 4. August 2005 brachte der Beschwerdeführer Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ei... mehr lesen...
Das Finanzamt Feldkirch schrieb der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 10. September 2004 Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 6.090,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. September 2004 das Rechtsmittel der Berufung mit dem Antrag, den Bescheid abzuändern und eine Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 5.512,50 vorzuschreiben. Mit Schriftsatz vom 4. August 2005 brachte die Beschwerdeführerin Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Bestimmung ist es, in einer jeden Zweifel ausschließenden Art und Weise den Verwaltungsgerichtshof erkennen zu lassen, welcher Behörde Säumnis vorgeworfen wird. Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann allerdings - wie der Verwaltungsger... mehr lesen...
Das Finanzamt Feldkirch schrieb dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. September 2004 Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 6.090,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. September 2004 das Rechtsmittel der Berufung mit dem Antrag, den Bescheid abzuändern und eine Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 5.512,50 vorzuschreiben. Mit Schriftsatz vom 4. August 2005 brachte der Beschwerdeführer Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ei... mehr lesen...
Das Finanzamt Feldkirch schrieb der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 10. September 2004 Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 6.090,-- vor. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. September 2004 das Rechtsmittel der Berufung mit dem Antrag, den Bescheid abzuändern und eine Grunderwerbsteuer in der Höhe von EUR 5.512,50 vorzuschreiben. Mit Schriftsatz vom 4. August 2005 brachte die Beschwerdeführerin Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Besti... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmittelbar erschlossen werden kann (Hinweis B 20. Jänner 1989, 88/17/0183, und die dort zitierte Rechtsprechung, und B 20. Februar 1992, 92/08/0005). Diese Beurteilung gilt angesichts desselben dahinterstehenden Regelungszweckes sowohl für die Bezeichnun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 idF 2002/I/097;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG ist bei Säumnisbeschwerden nach Art. 132 B-VG als belangte Behörde die oberste Behörde zu bezeichnen, deren Entscheidung in der Rechtssache verlangt wurde. Sinn dieser Besti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 idF 2002/I/097;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0211 B 25. August 2005 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte u.a. in den Jahren 1990 bis 1993 in Wien einen Marktstand mit Obst- und Gemüsehandel betrieben und seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. Bei einer in den Jahren 1994 und 1995 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der Aufzeichnungen (§ 151 Abs. 1 BAO) stellte der Prüfer - ausgehend von den vom Beschwerdeführer erklärten Verlusten für diese Jahre - unter Berücksichtigung vor allem des Kaufes eines Grundstückes und jährlich angefalle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die
Gründe: der Beschwerde müssen in dieser selbst ausgeführt werden und der Verweis auf andere Unterlagen, insbesondere den Inhalt von Akten, reicht nicht als Darstellung der Beschwerdegründe aus (Hinweis E 22. Jänner 2004, 2003/14/0095). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005130078.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte u.a. in den Jahren 1990 bis 1993 in Wien einen Marktstand mit Obst- und Gemüsehandel betrieben und seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. Bei einer in den Jahren 1994 und 1995 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der Aufzeichnungen (§ 151 Abs. 1 BAO) stellte der Prüfer - ausgehend von den vom Beschwerdeführer erklärten Verlusten für diese Jahre - unter Berücksichtigung vor allem des Kaufes eines Grundstückes und jährlich angefalle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die
Gründe: der Beschwerde müssen in dieser selbst ausgeführt werden und der Verweis auf andere Unterlagen, insbesondere den Inhalt von Akten, reicht nicht als Darstellung der Beschwerdegründe aus (Hinweis E 22. Jänner 2004, 2003/14/0095). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005130078.X01 ... mehr lesen...
Mit ihrem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen den Feststellungsbescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 15. Oktober 2004, betreffend die Abweisung von Einwendungen gegen den Abgabenanspruch bzw. gegen die Durchführung der Vollstreckung in einer Angelegenheit betreffend die Entrichtung einer Bauabgabe, keine Folge. In der dagegen erhobenen Beschwerde wird der Besc... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichen Abgabenbescheiden vom 27. April 2001 und 3. September 2001 wurde der beschwerdeführenden Partei eine jährliche Kanalbenützungsgebühr für ein näher bezeichnetes Grundstück in der mitbeteiligten Gemeinde nach dem Burgenländischen Kanalabgabegesetz, LGBl. für das Burgenland Nr. 41/1984 in der Fassung LGBl. Nr. 37/1990, und der entsprechenden Verordnung der mitbeteiligten Gemeinde vorgeschrieben. Die beschwerdeführende Partei erhob Berufung. Mit Bescheid de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die beschwerdeführende Partei erklärt, durch den angefochtenen Bescheid in ihrem Recht "auf Durchführung eines gesetzmäßigen Verwaltungsverfahrens" verletzt zu sein. Die Behauptung der Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche stellt jedoch keinen Beschwerdepunkt dar, sondern zählt zu den Beschwerdegründen. Mit der beha... mehr lesen...
Mit ihrem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen den Feststellungsbescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 15. Oktober 2004, betreffend die Abweisung von Einwendungen gegen den Abgabenanspruch bzw. gegen die Durchführung der Vollstreckung in einer Angelegenheit betreffend die Entrichtung einer Bauabgabe, keine Folge. In der dagegen erhobenen Beschwerde wird der Besc... mehr lesen...
Mit ihrem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen den Feststellungsbescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 15. Oktober 2004, betreffend die Abweisung von Einwendungen gegen den Abgabenanspruch bzw. gegen die Durchführung der Vollstreckung in einer Angelegenheit betreffend die Entrichtung einer Bauabgabe, keine Folge. In der dagegen erhobenen Beschwerde wird der Besc... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichen Abgabenbescheiden vom 27. April 2001 und 3. September 2001 wurde der beschwerdeführenden Partei eine jährliche Kanalbenützungsgebühr für ein näher bezeichnetes Grundstück in der mitbeteiligten Gemeinde nach dem Burgenländischen Kanalabgabegesetz, LGBl. für das Burgenland Nr. 41/1984 in der Fassung LGBl. Nr. 37/1990, und der entsprechenden Verordnung der mitbeteiligten Gemeinde vorgeschrieben. Die beschwerdeführende Partei erhob Berufung. Mit Bescheid de... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichen Abgabenbescheiden vom 27. April 2001 und 3. September 2001 wurde der beschwerdeführenden Partei eine jährliche Kanalbenützungsgebühr für ein näher bezeichnetes Grundstück in der mitbeteiligten Gemeinde nach dem Burgenländischen Kanalabgabegesetz, LGBl. für das Burgenland Nr. 41/1984 in der Fassung LGBl. Nr. 37/1990, und der entsprechenden Verordnung der mitbeteiligten Gemeinde vorgeschrieben. Die beschwerdeführende Partei erhob Berufung. Mit Bescheid de... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichen Abgabenbescheiden vom 27. April 2001 und 3. September 2001 wurde der beschwerdeführenden Partei eine jährliche Kanalbenützungsgebühr für ein näher bezeichnetes Grundstück in der mitbeteiligten Gemeinde nach dem Burgenländischen Kanalabgabegesetz, LGBl. für das Burgenland Nr. 41/1984 in der Fassung LGBl. Nr. 37/1990, und der entsprechenden Verordnung der mitbeteiligten Gemeinde vorgeschrieben. Die beschwerdeführende Partei erhob Berufung. Mit Bescheid de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die beschwerdeführende Partei erklärt, durch den angefochtenen Bescheid in ihrem Recht "auf Durchführung eines gesetzmäßigen Verwaltungsverfahrens" verletzt zu sein. Die Behauptung der Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche stellt jedoch keinen Beschwerdepunkt dar, sondern zählt zu den Beschwerdegründen. Mit der beha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die beschwerdeführende Partei erklärt, durch den angefochtenen Bescheid in ihrem Recht "auf Durchführung eines gesetzmäßigen Verwaltungsverfahrens" verletzt zu sein. Die Behauptung der Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche stellt jedoch keinen Beschwerdepunkt dar, sondern zählt zu den Beschwerdegründen. Mit der beha... mehr lesen...