Norm: VersVG §5
Rechtssatz: § 5 Abs 2 und 3 VersVG gilt nur bei solchen Abweichungen, die dem Versicherungsnehmer ungünstig sind, nicht jedoch bei solchen, die für den Versicherungsnehmer günstig sind. Im Hinblick darauf, dass § 5 VersVG eine Schutzvorschrift für den Versicherungsnehmer darstellt, muss die Beurteilung, ob die Abweichung der Versicherungspolizze vom Versicherungsantrag für den Versicherungsnehmer vorteilhaft oder nachteilig ist,... mehr lesen...
Norm: VersVG §5ABGB §863 AABGB §863 K
Rechtssatz: Eine falsa demonstratio kann nur dann vorliegen, wenn objektiv für den Versicherungsnehmer erkennbar gewesen wäre, dass der Versicherer seinen Antrag unverändert annehmen wollte und eben bloß der Versicherungsschein dies unrichtig beurkundet. Entscheidungstexte 7 Ob 242/06y Entscheidungstext OGH 31.01.2007 7 Ob 242/06y Beisatz:... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §869VersVG §5
Rechtssatz: § 5 VersVG schafft eine Genehmigungsfiktion bei Abweichungen vom Antrag; entspricht der Versicherungsschein dagegen dem Antrag, so gelten die allgemeinen Regeln des ABGB (§§ 861 ff). Auf die Regeln des Dissenses ist nur dann zurückzugreifen, wenn der Versicherer vom Gesamtantrag abweicht. Entscheidungstexte 7 Ob 69/01z Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: VersVG §5
Rechtssatz: Enthält der Versicherungsschein zum Teil für den Versicherungsnehmer günstige, zum Teil ungünstige Abweichungen oder hängt es vom Lauf der Dinge ab, ob sich eine Abweichung als günstig oder ungünstig erweist, so gilt Abs 3 des § 5 VersVG (wonach der Inhalt des Versicherungsantrages als vereinbart anzusehen ist), wenn der Versicherer auf die ungünstigen und/oder "neutrale" Abweichungen - wie hier - nicht hingewiesen h... mehr lesen...
Norm: VersVG §5VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Ab Zugang des Versicherungsantrages beim Versicherer trifft das Risiko falscher oder unvollständiger Übermittlung den Versicherer als Erklärungsempfänger. (Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung, Anschluß an die Kritik Wilhelm JBl 1986, 179 ff, Lorenz, Die Haftung des Versicherers für Auskünfte und Wissen seiner Agenten, 196 f). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von S 748.234,-- s.A. und stellt das Eventualbegehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm im Rahmen des hinsichtlich eines näher bezeichneten Pkw's der Marke Mercedes-Benz 500 SEC abgeschlossenen Kaskoversicherungsvertrages Deckung zu gewähren. Die beklagte Partei habe sich in dem angeführten Kaskoversicherungsvertrag unter anderem verpflichtet, dem Kläger bei Diebstahl des Fahrzeuges im zweiten Jahr nach der Erstzulas... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aVersVG §5
Rechtssatz: Liegt kein besonderer Antrag des Klägers auf Gewährung eines bestimmten Versicherungsschutzes (einer bestimmten Ersatzleistung) vor, sondern nur eine Meinungsäußerung des Vermittlungsvertreters im Verlauf der Beratung bei der Antragstellung, die in klarem Widerspruch sowohl zum Wortlaut des Art 6 Abs 2 Z 2 der AKIB als auch des Prospektes stand, so ist weder ein Vertrag auf der Grundlage der vom Versicherun... mehr lesen...
Norm: VersVG §5
Rechtssatz: § 5 Abs 1 VersVG findet auf alle Abweichungen des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag Anwendung ohne Rücksicht darauf, ob der Versicherungsnehmer durch die Abweichung benachteiligt oder begünstigt wird. Dagegen betreffen die in § 5 Abs 2 und 3 VersVG enthaltenen Vorschriften nur solche Abweichungen, die den Versicherungsnehmer benachteiligen. BGH vom 21.01.1976, IV ZR 123/74, Stuttgart E... mehr lesen...
Die klagende GesmbH begehrt Deckung des Verlustes von 12 Orientteppichen im Rahmen einer Einbruchsversicherung ihrer Büroeinrichtung. Sie stellt primär ein Leistungs- und hilfsweise ein Feststellungsbegehren. Die beklagte Partei wendete vor allem Leistungsfreiheit ein, weil die Erstprämie im Zeitpunkt des angeblichen Diebstahls am Sonntag, den 11. 10. 1981, noch nicht bezahlt gewesen sei. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen war die klagende Partei b... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 Abs2AKIB Art6 Abs2VersVG §5
Rechtssatz: Ist eine juristische Person Versicherungsnehmer, so muss im Interesse der Gefahrengemeinschaft auch die geordnete Obliegenheitserfüllung gewährleistet sein. Dies trifft nur dann zu, wenn die juristische Person für das Verhalten und die Kenntnis ihrer Vertretungsorgane einzustehen hat. Wo es auf das Wissen des Versicherungsnehmers ankommt, wird ihm das Wissen seines Vertreters als eigenes z... mehr lesen...
Norm: VersVG §5
Rechtssatz: Die Genehmigungsfiktion des § 5 Abs 1 VersVG ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Versicherer keine Möglichkeit hatte, auf Abweichungen im Sinne des Abs 2 besonders aufmerksam zu machen (ausdrückliche Ablehnung der Kritik von Prölß-Martin 19.Auflage 65). Entscheidungstexte 7 Ob 70/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 7 Ob 70/75 Veröff: SZ 48/52 = JBl 1... mehr lesen...
Norm: VersVG §5 B4VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Von einem Kraftfahrer, dessen Wagen unmittelbar vor einer längeren Fahrt von einem Fachmann nachgesehen und in Ordnung befunden worden ist, kann nicht verlangt werden, diesen Befund noch persönlich nachzuprüfen, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten. Eine Gefahrerhöhung liegt nicht vor, wenn ein betriebsunsicher gewordenes Fahrzeug nur noch für eine einmalige, von vornherein zeitlich begr... mehr lesen...
Norm: VersVG §5
Rechtssatz: Besteht zwischen den Versicherungsbedingungen und den Vertragsbestimmungen im einzelnen Fall ein Widerspruch, dann gehen die vertraglichen Vereinbarungen den Versicherungsbedingungen vor. Entscheidungstexte 3 Ob 139/60 Entscheidungstext OGH 21.12.1960 3 Ob 139/60 Veröff: VersSlg 182 = VersR 1961,476 (mit Anmerkung von Wahle) ... mehr lesen...
Norm: VersVG §5VersVG §43
Rechtssatz: Die gesetzliche Vollmacht des Versicherungsagenten reicht nicht zur Entgegennahme eines Antrages auf Abschluß eines Scheingeschäftes, weil es sich dabei um keinen Antrag auf Abschluß eines Versicherungsvertrages handelt. Der Versicherungsnehmer kann sich daher auf eine derartige Vereinbarung mit dem Versicherungsagenten nicht berufen. Für eine Anwendung der Vorschrift des § 5 VersVG ist kein Raum. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §5
Rechtssatz: Es ist zulässig, daß im Versicherungsvertrag ausdrücklich auf den Inhalt des Versicherungsantrages Bezug genommen und daher der Inhalt des Versicherungsantrages zum Inhalt des Versicherungsvertrages gemacht wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 641/56 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 3 Ob 641/56 Veröff: JBl 1957,508 = VersSlg 85 = VersR 1957,238 ... mehr lesen...
Norm: VAG §10 Abs3VersVG §5
Rechtssatz: § 10 Abs 3 VAG enthält bloß eine aufsichtsbehördliche Bestimmung, die die Aufsichtsbehörde gegenüber den Versicherungsgesellschaften zu handhaben hat, ohne daß ein Verstoß im einzelnen Fall den von den Allgemeine Versicherungsbedingungen abweichenden Versicherungsvertrag zivilrechtlich unwirksam machen würde. Entscheidungstexte 3 Ob 641/56 Entsc... mehr lesen...
Norm: AVB Heilkostenversicherung Art6VersVG §5
Rechtssatz: Widerspruch zwischen AVB und dem diesbezüglich dem Versicherungsantrag angehefteten Auszug. Entscheidungstexte 3 Ob 50/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 3 Ob 50/55 Veröff: SZ 28/37 = EvBl 1955/275 S 453 = VersR 1955,367 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: VersVG §5
Rechtssatz: Bedeutung der Bestimmung einer Versicherungspolizze, worin mit Bezugnahme auf besondere Versicherungsbedingungen versicherungsgültig zur Kenntnis genommen wird, daß sich unter den versicherten Gegenständen ein Gemälde des Meisters N im Werte von .... S befinde. Entscheidungstexte 1 Ob 1088/29 Entscheidungstext OGH 03.12.1929 1 Ob 1088/29 Veröff: SZ 11/... mehr lesen...