Norm
VersVG §5Rechtssatz
Die Genehmigungsfiktion des § 5 Abs 1 VersVG ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Versicherer keine Möglichkeit hatte, auf Abweichungen im Sinne des Abs 2 besonders aufmerksam zu machen (ausdrückliche Ablehnung der Kritik von Prölß-Martin 19.Auflage 65).Die Genehmigungsfiktion des Paragraph 5, Absatz eins, VersVG ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Versicherer keine Möglichkeit hatte, auf Abweichungen im Sinne des Absatz 2, besonders aufmerksam zu machen (ausdrückliche Ablehnung der Kritik von Prölß-Martin 19.Auflage 65).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0080284Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.06.2014