RS OGH 1959/3/20 3Ob520/58

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Veröffentlicht am 20.03.1959
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Norm

VersVG §5
VersVG §43

Rechtssatz

Die gesetzliche Vollmacht des Versicherungsagenten reicht nicht zur Entgegennahme eines Antrages auf Abschluß eines Scheingeschäftes, weil es sich dabei um keinen Antrag auf Abschluß eines Versicherungsvertrages handelt. Der Versicherungsnehmer kann sich daher auf eine derartige Vereinbarung mit dem Versicherungsagenten nicht berufen. Für eine Anwendung der Vorschrift des § 5 VersVG ist kein Raum.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 520/58
    Entscheidungstext OGH 20.03.1959 3 Ob 520/58
    Veröff: JBl 1959,500 (mit Glosse von Wahle) = ZVR 1959/246 S 217 = VersSlg 133

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0080319

Dokumentnummer

JJR_19590320_OGH0002_0030OB00520_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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