Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1 Feststellungen und Beweiswürdigung: Die nachstehenden Feststellungen ergeben sich aus dem Behördenakt und dem Gerichtsakt, im Besonderen aus dem Einreichprojekt, dem angefochtenen Bescheid, den Beschwerden, den Stellungnahmen im Behörden- und im Beschwerdeverfahren, den Gutachten im Behörden- und im Beschwerdeverfahren sowie der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. 1.1 Zum Behördenverfahren: Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 25.02.2022, modifiziert durch die Nachreichungen/Ergänzungen der Einreichunterlagen vom 02.10.2023, 23.01.2024, 26.03.2024, 10.04.2024 und 06.05.2024 stellten die XXXX (in der Folge Bf 5) und die XXXX (in der Folge: Bf 6), einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens XXXX . Mit Eingabe vom 25.02.2022, modifiziert durch die Nachreichungen/Ergänzung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 25.02.2022, modifiziert durch die Nachreichungen/Ergänzungen der Einreichunterlagen vom 02.10.2023, 23.01.2024, 26.03.2024, 10.04.2024 und 06.05.2024 stellten die XXXX (in der Folge Bf 5) und die XXXX (in der Folge: Bf 6), einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens XXXX . Mit Eingabe vom 25.02.2022, modifiziert durch die Nachreichungen/Ergänzung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1 Feststellungen: 1.1 Zum relevanten Verfahrensgeschehen: 1.1.1 Verwaltungsbehördliches Verfahren: Mit Eingabe vom XXXX beantragte die XXXX (im Folgenden: Projektwerberin), vertreten durch die Haslinger / Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, bei der Kärntner Landesregierung als UVP-Behörde die Feststellung gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000, dass für das Vorhaben „ XXXX “ (im Folgenden: „Vorhaben“) keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (in Folge: Projektwerberin) beantragte mit Schriftsatz vom 29.05.2024, modifiziert mit Schreiben vom 22.10.2025, bei der Niederösterreichischen Landesregierung die Genehmigung für die Umsetzung des Vorhabens „Windpark Kettlasbrunn 3“ gemäß §§ 5 und 17 UVP-G 2000. 1.1. Die römisch 40 (in Folge: Projektwerberin) beantragte mit Schriftsatz vom 29.05.2024, modifiziert mit Schreiben vom 22.10.2025,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.05.2023 beantragten die XXXX und die XXXX (im Folgenden: Projektwerberinnen), beide vertreten durch die ONZ & PARTNER Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens „ XXXX “ nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000). 1. Mit Schreiben vom 12.05.2023 beantragten die römisch 40 und die römisch 40 (im Folgenden: Pro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Einleitung / Verfahrensgang: römisch eins. Einleitung / Verfahrensgang: 1. Den – zusammengefasst behandelten – Rechtssachen lag der Antrag bzw. lagen die Anträge der PW auf Genehmigung eines im Wesentlichen in Errichtung und Betrieb einer Eisenbahnanlage bestehenden Vorhabens gemäß dem UVP-G 2000 wie auch sonstiger Verwaltungsvorschriften, darunter insb. dem Eisenbahngesetz 1957 (im Folgenden: EisbG) oder dem Wiener Naturschutzgesetz (im Folgenden: Wr NSchG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.12.2023 beantragte die XXXX (im Folgenden: Projektwerberin oder PW) bei der (damaligen) BUNDESMINISTERIN FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE, MOBILITÄT, INNOVATION UND TECHNOLOGIE (seit Novelle des BMG, BGBl. I Nr. 10/2025, nunmehr: BUNDESMINISTER FÜR INNOVATION, MOBILITÄT UND INFRASTRUKTUR; im Folgenden: belangte Behörde oder belB) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Zum relevanten Verfahrensgeschehen: Der gegenständlichen Entscheidung lagen insbesondere folgende Ereignisse im Verfahren vor der belangten Behörde und dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) und dabei erstattete – als wesentlich anzusehende – Vorbringen, Erklärungen, Anträge und Begründungsausführungen der Parteien zugrunde (wobei teilweise auf den Ablageort in den Verfahrensakten verwiesen wir... mehr lesen...