Norm: GenG §27 GenG § 27 heute GenG § 27 gültig ab 18.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 GenG § 27 gültig von 01.08.1989 bis 17.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Eine Statutenbest... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** G*****, vertreten durch Dr. Karl-Peter Hasch, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei Jagdverein A*****, vertreten durch den Obmann A***** R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, dessen „Sektion Schießen" sich dem Schießsport widmet. In den Vereinsstatuten heißt es unter § 6 „Beendigung der Mitgliedschaft": In den Vereinsstatuten heißt es unter Paragraph 6, „Beendigung der Mitgliedschaft": „(3) Ein Mitglied kann vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit wegen Verlust der Unbescholtenheit ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Zweidrittelmehrheit, wenn der Ausschl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS-Justiz RS0042544) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 519 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des Rekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behauptete Aktenwidrigkeit wurde geprüft, sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 3. Satz ZPO). Da das Berufungsgericht keine eigenen Feststellungen getroffen, sondern diejenigen des Erstgerichtes übernommen hat, ist, wie sich nicht zuletzt aus den Hervorhebungen der Seiten 25 - 27 des angefochtenen Urteils ergibt, die im Rahmen der rechtlichen Beurteilung gewählte Formulierung "... hat aber der Kläger dennoch die Schreiben in Kopie an Dr. K***** übermittelt ...... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehefrau stellten am 22. 8. 1989 einen Antrag auf Mitgliedschaft beim beklagten Verein, der einen Golfclub betreibt. Sie wählten unter den angebotenen Varianten der Mitgliedschaft jene aus, bei der um den "Kaufpreis" von 100.000 S ein unbeschränktes Spielrecht des jeweiligen Karteninhabers und ein statutengemäßes "Weiterverkaufsrecht" der Mitgliedschaft zugesichert war ("übertragbare Mitgliedschaft/Firmenmitgliedschaft"). Der jährliche Mitgliedsbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine eingetragene Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft; der Kläger war deren Mitglied. Am 19. 10. 1999 beschloss der Vorstand seinen Ausschluss; über die von ihm dagegen erhobene Beschwerde entschied der Aufsichtsrat am 19. 6. 2000 dahin, dass die Entscheidung des Vorstandes bestätigt wurde. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit seines Ausschlusses im Wesentlichen mit der
Begründung: , dass sei... mehr lesen...
Begründung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im § 5 folgende Regelung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im Paragraph 5, folgende Regelung: "§ 5 Mitglieder des Ö***** Abs 1: Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder an, die die Statuten des Ö***** anzuerkennen haben. Absatz eins :, Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehre... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist ein behördlich genehmigter Verein, dessen Hauptzweck die Förderung und Ausübung der Jagd im Gemeindegebiet von R***** ist. Sie hat bis zum Jahr 2000 das Gemeindejagdgebiet S***** gepachtet. Am 24.2.1991 schloß die klagende Partei den Beklagten von seiner Mitgliedschaft mit der
Begründung: aus, daß der Beklagte seinen Wohnsitz aus dem Gemeindegebiet von R***** verlegt habe und damit einen in den Statuten vorgesehenen Ausschlußgrund gesetzt hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der sportlichen und geistigen Tätigkeit ihrer Mitglieder und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. In § 9 der Satzungen heißt es unter "Rechte und Pflichten der Mitglieder": In Paragraph 9, der Satzungen heißt es unter "Rechte und Pflichten der Mitglieder": "Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen u... mehr lesen...
Norm: GenG §15 GenG §27 GenG § 15 heute GenG § 15 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 178/2023 GenG § 15 gültig von 01.10.2008 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2008 GenG § 15 gültig von 08.05.2008 bis 30.09... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.12.1988 bis 30.11.1991 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der beklagten Einkaufsgenossenschaft. Das andere Vorstandsmitglied - der Vorstand der beklagten Genossenschaft bestand aus zwei Personen - war Dkfm.Jürgen F*****. Die Beklagte schloß mit dem Kläger einen Dienstvertrag ab, der vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates unterfertigt wurde und in § 8 Abs 1 und 2 folgende Bestimmungen enthielt. Der Kläger war vom 1.12.1988 bis 30.11.19... mehr lesen...
Norm: GenG §27 GenG § 27 heute GenG § 27 gültig ab 18.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 GenG § 27 gültig von 01.08.1989 bis 17.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Frage, ob ei... mehr lesen...
Begründung: Die R***-B*** W*** reg.Gen.m.b.H. brachte rückwirkend mit 1.1.1987 ihr Bankunternehmen in die R***-B*** W*** AG gegen Gewährung von vinkulierten Namensaktien ein. Die Genossenschaft änderte ihre Firmenbezeichnung in V*** DER R***-B*** W*** reg.Gen.m.b.H. Gegenstand ihres Unternehmens war bzw. ist unter anderem der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung der Beteiligung an der R***-B*** W*** AG. Der Kläger war bei der R***-B*** W*** reg.Gen.m.b.H. vom 9.7.1962 bis 31.3.... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §27 GenG §30 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 27 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mitglied der beklagten Genossenschaft, von der er mit Vorstandsbeschluß vom 5. Juni 1987 gemäß § 7 Abs 1 lit c der Satzung ausgeschlossen wurde. Gegen diesen Beschluß erhob er gemäß § 7 Abs 3 der Satzung Beschwerde beim Aufsichtsrat der Genossenschaft, der am 3. Dezember 1987 nicht Folge gegeben wurde. Ein weiterer Rechtszug an Organe der Genossenschaft ist in der Satzung nicht vorgesehen. Mit der am 27. November 1987 beim Erstgericht überrei... mehr lesen...
Norm: GenG §27 JN §1 CVa GenG § 27 heute GenG § 27 gültig ab 18.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 GenG § 27 gültig von 01.08.1989 bis 17.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 JN Art. 18 § 1 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.1.1983 Mitglied der beklagten Genossenschaft. Nach § 3 der Satzung der Beklagten kann ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden: Der Kläger ist seit 1.1.1983 Mitglied der beklagten Genossenschaft. Nach Paragraph 3, der Satzung der Beklagten kann ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden: a) Wenn es den satzungsgemäßen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere, wenn es mehr als 6 Monate mit der Einzahl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Wien-Meidling der beklagten Partei am 2.5.1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei. Diese weigere sich, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei, die auch Einwendungen in der Sache selbst vorbrachte, erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil das Schiedsgericht zuständi... mehr lesen...
Der Kläger ist seit Jahren Mitglied der beklagten Genossenschaft, an die er die Milch aus seiner Landwirtschaft abzuliefern hat. § 14 Z. 8 des Statuts der Beklagten lautet: "Jedes Mitglied hat die Pflicht ... 8. für die Lieferung nachgewiesener verfälschter Kuhmilch nach Ermessen des Vorstandes eine Geldbuße bis zu 25 000 S in jedem einzelnen Falle der Übertretung zu zahlen." § 55 des Statuts der Beklagten lautet: "Streitigkeiten zwischen Genossenschaft und Mitgliedern sowie letz... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §27 JN §1 CVbVerG 2002 §3 Abs2VerG 2002 §7 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298 GenG §5 GenG §27 ABGB § 1298 heute ABGB § 1298 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 ABGB § 1298 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.1996 GenG § 5 heute ... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §27 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 27 heute ... mehr lesen...
Norm: GenG §27 GenG §29 Abs2 GenG §29 Abs3 GenG § 27 heute GenG § 27 gültig ab 18.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 GenG § 27 gültig von 01.08.1989 bis 17.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 GenG... mehr lesen...
Norm: GenG §5 GenG §27 GenG §33 GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 27 heute ... mehr lesen...
Norm: GenG §27 GenG § 27 heute GenG § 27 gültig ab 18.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 GenG § 27 gültig von 01.08.1989 bis 17.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Unwirksamkei... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z4 GenG §27 JN §1 CVb GenG § 5 heute GenG § 5 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 5 gültig von 29.07.1920 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 328/1920 GenG § 27 heut... mehr lesen...
Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin des Hauses Salzburg, S.-Gasse 53 Katastralgemeinde S., EZ. 537. Mit Vorvertrag (Anwartschaftsvertrag für Eigentumswohnung) vom 1. Dezember 1962 hat sie der Beklagten als Mitglied ihrer Genossenschaft und Wohnungsanwärterin die Anwartschaft auf die Wohnung Nr. 18 im vierten Obergeschoß des Hauses eingeräumt und sich verpflichtet, seinerzeit einen Vertrag zur Benützung und späteren Erwerbung der Wohnung ins Wohnungseigentum abzuschließen.... mehr lesen...
Norm: GenG §27 JN §1 CVb GenG § 27 heute GenG § 27 gültig ab 18.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 GenG § 27 gültig von 01.08.1989 bis 17.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 JN Art. 18 § 1 heute ... mehr lesen...