RS OGH 1989/2/7 2Ob599/88

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Veröffentlicht am 07.02.1989
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Norm

GenG §5
GenG §27
GenG §30

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Statuts der Genossenschaft dürfen bei der gerichtlichen Überprüfung des Ausschlusses eines Genossenschafters und bei der Frage, ob dieser nach Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses zur rückwirkenden Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen berechtigt ist, nicht außer Betracht bleiben. (Hier: rückwirkende Anfechtbarkeit verneint).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059371

Dokumentnummer

JJR_19890207_OGH0002_0020OB00599_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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