Entscheidungen zu § 20 Abs. 2 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/3/14 2007/10/0127

Mit Bescheid vom 8. März 2006 wies der Leiter der Studienbeihilfenbehörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 und § 20 Abs. 2 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) ab. Dieser Bescheid blieb von der Beschwerdeführerin unbekämpft und erwuchs in Rechtskraft. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Studienbeihilfe vom 20. Oktober 2005 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.03.2008

RS Vwgh 2008/3/14 2007/10/0127

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §19 Abs2;StudFG 1983 §19 Abs6 Z2;StudFG 1983 §20 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzung des § 20 Abs. 2 StudFG ist ein weiterer Anspruch auf Studienbeihilfe davon abhängig, ob gegenüber dem Studierenden in einem eigenen Verfahren nach § 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG wegen Vorliegens eines der im Gesetz genannten wichtigen
Gründe: die Nachsicht von der Überschreitun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.03.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/27 2005/10/0083

Ein mit 15. Dezember 2003 datierter (formularmäßiger) Antrag des Beschwerdeführers auf Nachsicht von der Studienzeitüberschreitung wurde vom Leiter der Studienbeihilfenbehörde mit Bescheid vom 9. März 2004 gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) abgewiesen. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28. April 2004 gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG keine Folge g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.2006

RS Vwgh 2006/3/27 2005/10/0083

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §38;StudFG 1992 §19 Abs2 Z6;StudFG 1992 §20 Abs2;StudFG 1992 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0401 E 11. November 1998 RS 1 Stammrechtssatz Liegt unbestritten die Tatbestandsvoraussetzung des § 20 Abs 2 StudFG 1992 vor, so ist ein weiterer Anspruch auf Studienbeihilfe davon abhängig, ob gegenüber dem Studierenden in einem Verfahren nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/19 2000/12/0009

Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1996/97 an der Universität Wien die Studienrichtung Internationale Betriebswirtschaft. Nach Ablegung der ersten Diplomprüfung am 12. Mai 1999 stellte sie mit dem hiefür vorgesehenen Formular am 22. Juni 1999 den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit (§ 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 - StudFG 1992). Als wichtige Gründe: kreuzte sie im Formular "Krankheit" und "sonstige
Gründe: " an. Nach Punkt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.2003

RS Vwgh 2003/9/19 2000/12/0009

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §13 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs6 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §20 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0066 E 19. Juli 2001 RS 4 Stammrechtssatz Mit Studienzeitüberschreitung ist in § 19 Abs. 6 StudFG 1992 die Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit im Sinne des § 13 Abs. 2 StudFG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/4/24 96/12/0377

Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Universität für Bodenkultur Wien die Studienrichtung Landwirtschaft. Nach Ablegung der ersten Diplomprüfung stellte er am 18. Dezember 1995 den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit (§ 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG) und begründete dies damit, dass er wegen der Krankheit seiner Eltern die kommissionelle Prüfung aus Anatomie nicht habe ablegen können. Der Senat der Studienbeihilfenbehörde befürw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.2002

RS Vwgh 2002/4/24 96/12/0377

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §13 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs6 idF 1994/619;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1994/619;StudFG 1992 §20 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0066 E 19. Juli 2001 RS 4 Stammrechtssatz Mit Studienzeitüberschreitung ist in § 19 Abs. 6 StudFG 1992 die Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit im Sinne des § 13 Abs. 2 StudFG 1992... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/19 2000/12/0066

Die Beschwerdeführerin hat im Wintersemester 1992/93 an der Universität Wien das Studium der Medizin begonnen. Im Sommersemester 1998 verlegte sie ihr Studium an die Universität Graz. Am 15. Mai 1998, also im insgesamt 12. Semester, legte sie ihr erstes Rigorosum ab. Am 19. März 1999 stellte sie einen Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992. Im Formular kreuzte sie als wichtige Gründe: für die Übers... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.07.2001

RS Vwgh 2001/7/19 2000/12/0066

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §13 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs6 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §20 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Mit Studienzeitüberschreitung ist in § 19 Abs. 6 StudFG 1992 die Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit im Sinne des § 13 Abs. 2 StudFG 1992 gemeint, das heißt der in den jeweiligen Studienvorschriften für d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/8 99/12/0287

Der Beschwerdeführer begann sein Studium der Architektur an der Universität Innsbruck im Wintersemester (WS) 1993/94. Er bezog bis einschließlich des fünften Semesters (= WS 1995/96) d.h. für die Anspruchsdauer des ersten Studienabschnittes dieses Studiums (gesetzliche Studienzeit und ein "Toleranzsemester" im Sinn des § 18 Abs. 1 des Studienförderungsgesetzes 1992 - StudFG 1992) Studienbeihilfe. Am 13. Juli 1995 (also am Ende des vierten Semesters = SS 1995) wurde der Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.01.2001

RS Vwgh 2001/1/8 99/12/0287

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs6 Z1 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §20 Abs2;StudFG 1992 §41 Abs3;
Rechtssatz: Dem StudFG 1992 lässt sich kein Ansatz dafür entnehmen, dass bei der Berechnung des Zeitraumes der Studienzeitüberschreitung nicht auf den konkreten Zeitpunkt ihrer Beendigung abzustellen ist, sondern das (ganze) Semester, in dem dieses Ereignis st... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.01.2001

RS Vwgh 2001/1/8 99/12/0287

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1997/I/098;StudFG 1992 §20 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es im Beschwerdefall bei einer Gesamtwürdigung, in der auch das Studienverhalten des Studierenden während der ersten vier Semester (vor dem Eintreten des im Sinne des § 19 Abs. 2 Z 3 StudFG 1992 zweifellos gegebenen wichtigen Grundes, eines Überfalls) mit einb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.01.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/11 98/12/0401

Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer studiert seit dem Sommersemester 1992 Medizin und beendete den ersten Studienabschnitt mit dem ersten Rigorosum am 10. Jänner 1997 (= 10. Semester). Am 3. April 1997 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit im ersten Studienabschnitt wegen Krankheit. Dieser Antrag wurde von der belangten Behörde mit Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/12/0401

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §38;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;StudFG 1992 §20 Abs2;StudFG 1992 §6 Z3 idF 1997/098;
Rechtssatz: Liegt unbestritten die Tatbestandsvoraussetzung des § 20 Abs 2 StudFG 1992 vor, so ist ein weiterer Anspruch auf Studienbeihilfe davon abhängig, ob gegenüber dem Studierenden in einem Verfahren nach § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992 die Nachsicht von der Überschrei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/10/7 97/12/0199

Die Beschwerdeführerin studierte vom Wintersemester 1975/76 bis einschließlich Wintersemester 1977/78 an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz Gebrauchsgraphik und Keramik. Im Sommersemester 1990 nahm sie das Studium der Architektur an der Technischen Universität Wien auf und inskribierte in jedem Folgesemester. Mit einem entsprechenden Vordruck suchte sie gemäß § 8 Abs. 1 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG) am 15. April 1994 um (nacht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/10/7 98/12/0081

Der Beschwerdeführer begann sein Studium der Studienrichtung Architektur an der Technischen Universität (TU) Wien im Wintersemester (WS) 1989/90 und war in jedem Folgesemester inskribiert. Er bezog in den Studienjahren 1989/90 bis einschließlich 1991/92 Studienbeihilfe; das Nichterlöschen der Studienbeihlfe mit Ablauf des WS 1991/92 und ihre Gewährung auch im Sommersemester (SS) 1992 (= 6. Semester im ersten Studienabschnitt bei einer Studienzeit von vier Semester) geht darauf zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/10/7 97/12/0168

Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1991/92 an der Universität Salzburg die Studienrichtung "Geschichte und Sozialkunde (Lehramt)" (im folgenden G/LA) und "Französisch (Lehramt)" (im folgenden F/LA). Die erste Diplomprüfung in der Studienrichtung G/LA legte sie im Sommersemester 1993, die erste Diplomprüfung in der Studienrichtung F/LA im Wintersemester 1993/94 ab. Im Sommersemester 1995 absolvierte sie ein Auslandsstudium an der Universität Reims Champagne Ar... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 97/12/0199

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §27 Abs2;StudFG 1992 §20 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0121 2 Stammrechtssatz Knüpft das StudFG 1992 an Sachverhalte an, die im Studienrecht geregelt sind, dann ist zur Auslegung dieser Tatbestände (Hinweis E 14.9.1994, 94/12/0081) auf das Studienrecht zurückzugreifen, sowei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 98/12/0081

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §8 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1994/619;StudFG 1992 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/07 97/12/0199 2 Stammrechtssatz Einer Behinderung nach § 8 Abs 2 AHSchStG kommt für die Ermittlung der in § 20 Abs 2 StudFG 1992 festgelegten Zeitspanne keine rechtliche Bedeutung zu, da § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992 idF BGBl 1994/619,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 97/12/0168

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art14;StudFG 1992 §19 Abs6;StudFG 1992 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/29 93/12/0251 2 Stammrechtssatz Knüpft das Studienförderungsgesetz bei der Normierung der Studienförderung an Sachverhalte an, die im Studienrecht (im weiteren Sinn, dh im allgemeinen bzw besonderen Studienrecht) geregelt sind, ohne diese sel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS Vwgh 1998/10/7 97/12/0199

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §27 Abs2;StudFG 1992 §20 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Zeitspanne nach § 20 Abs 2 StudFG 1992 sind jedenfalls inskribierte Semester zu berücksichtigen (Hinweis E 7.10.1998, 97/12/0196) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997120199.X04 Im RIS seit 18.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1998

RS VwGH Erkenntnis 1998/10/07 97/12/0199

Rechtssatz: Einer Behinderung nach § 8 Abs 2 AHSchStG kommt für die Ermittlung der in § 20 Abs 2 StudFG 1992 festgelegten Zeitspanne keine rechtliche Bedeutung zu, da § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992 idF BGBl 1994/619, der in seinem ersten Tatbestand ein eigenes, außerhalb des Verfahrens betreffend die Genehmigung einer Studienbeihilfe durchzuführendes Nachsichtsverfahren bei den Fällen der Überschreitung der Frist nach § 20 Abs 2 StudFG 1992 vorsieht, ABSCHLIESSEND die Beseitigung der mit der Ü... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 07.10.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/28 94/12/0274

Der Beschwerdeführer studiert an der Universität für Bodenkultur in Wien. Er begann im Wintersemester 1989/90 das Studium des Studienversuches Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung. Bis einschließlich zum Wintersemester 1991/92 bezog er durch fünf Semester Studienbeihilfe. Mit Beginn des Studienjahres 1992/93 wechselte er zur Studienrichtung Landschaftsplanung und Landschaftspflege. Mit Bescheid des Vorsitzenden der Studienkommission vom 8. Oktober 1992 wurden ihm sechs Se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1995

RS Vwgh 1995/6/28 94/12/0274

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §21 Abs5;StudFG 1992 §20 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/12/0055
Rechtssatz: Das Studienrecht ist für die Auslegung des StudFG 1992 von Bedeutung, wenn dieses Gesetz an im Studienrecht geregelte Sachverhalte anknüpft, ohne ausdrückli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/28 94/12/0231

Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer studierte seit dem Wintersemester 1976/77 das Studium der Chemie sowie seit dem Sommersemester 1979 zusätzlich das Studium der Technischen Chemie, beides an der Universität Graz. In keiner der beiden Studienrichtungen hat der Beschwerdeführer die erste Diplomprüfung absolviert. Im Wintersemester 1992/93 nahm ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1994

RS Vwgh 1994/9/28 94/12/0231

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §2 Abs3 litg;StudFG 1992 §15;StudFG 1992 §17 Abs2;StudFG 1992 §20 Abs2;
Rechtssatz: Um als "Vorstudium" iSd § 20 Abs 2 StudFG 1992 zu gelten, muß ein früheres Studium nicht in fachlichem Zusammenhang mit einem späteren Studium stehen, weil sich die Bedeutung des Begriffs "Vorstudium" nicht notwendigerweise aus § 15 Abs 1 StudFG 1992 ergibt: § 15 StudFG 1992 hat eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/29 93/12/0251

Die Beschwerdeführerin begann ihr Studium für Medizin an der Universität Wien im Wintersemester 1988/89 und legte die letzte Teilprüfung für das erste Rigorosum am 1. März 1993 ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 13. Juli 1993 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. Juni 1993 auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 (im folgenden kurz StudFG) ab. Sie begründet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.1993

RS Vwgh 1993/11/29 93/12/0251

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art14;StudFG 1992 §20 Abs2;StudFG 1992 §41 Abs3;
Rechtssatz: Knüpft das Studienförderungsgesetz bei der Normierung der Studienförderung an Sachverhalte an, die im Studienrecht (im weiteren Sinn, dh im allgemeinen bzw besonderen Studienrecht) geregelt sind, ohne diese selbst zu bestimmen, so wird zu seiner Auslegung auf die einschlägigen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1993

RS Vwgh 1993/11/29 93/12/0251

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StudFG 1983 §2 Abs3 litg idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs4 litb idF 1988/379;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;StudFG 1992 §20 Abs2;StudFG 1992 §21 Abs2;
Rechtssatz: Die Studienzeitüberschreitung iSd § 19 Abs 6 StudFG 1992 ist dann gegeben, wenn die in den studienrechtlichen Vorschriften vorgesehene (Mindeststudienzeit) Studienzeit nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.11.1993

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