Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 RATG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/3/6 2R216/08m

Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 27.8.2007 wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung von Befund und Gutachten über Mängel eines von der Gemeinschuldnerin hergestellten Estrichs beauftragt und angeordnet, zu einem durchzuführenden Lokalaugenschein sämtliche Parteien und ihre Vertreter zu laden. Für die Teilnahme am für den 3.10.2007 angeordneten Augenschein verzeichnete der Beklagtenvertreter (erkennbar) Honorar nach Maßgabe der TP 3 A III RATG im Ausmaß von EUR 371... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.03.2009

RS OGH 2009/3/6 2R216/08m

Norm: RATG §23 Abs1RATG §23 Abs5RATG TP 3A
Rechtssatz: Zum Grundhonorar nach TP 3A III RATG gebührt nur der einfache Einheitssatz. Auf Grund der ausdrücklichen Auseinandersetzung des Gesetzgebers mit der Ansicht Obermaiers, zum Grundhonorar nach TP 3A III RATG gebühre nur der einfache Einheitssatz (Das Kostenhandbuch, Rz 602ff) im Zuge der Änderung des § 23 Abs 5 RATG und der TP 3A III durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 - BRÄG 2008, ka... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.2009

TE OGH 2005/10/19 7Ra142/05m

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Entscheidung | OGH | 19.10.2005

RS OGH 2005/10/19 7Ra142/05m

Norm: RATG §23 Abs1ZPO §245
Rechtssatz: 1.) Der Aufwand des Klagevertreters für eine Internet-Firmenbuchabfrage betreffend die genaue Bezeichnung der beklagten Partei bei einer Drittschuldner-Mahnklage ist vom Einheitssatz gemäß §23 Abs. 1 RATG erfasst. Selbst wenn man von einer Nichterfassung durch den Einheitssatz ausgehen würde, wäre die Abfrage in der Entlohnung für die Verfassung der Klage selbst enthalten. 2.) Die (versuchte) Erschleich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.2005

RS OGH 2005/2/14 4Bkd5/04, 3Bkd4/05, 14Bkd4/10, 20Ds12/20z, 28Ds10/20i

Norm: GOG §89aRAO §9 Abs1aRL-BA 1977 §42aRATG §23 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 a RAO hat der Rechtsanwalt entsprechend den technischen und organisatorischen Möglichkeiten und den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege nach Maßgabe von Richtlinien gemäß § 37 Z 6 RAO, das sind die mit den Vorschriften des § 42a RL-BA angeordneten Maßnahmen, für die zur Wahrung, Verfolgung und Durchsetzung der ihm anvertrauten Interessen notwendigen Einr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.2005

RS OLG Wien 2005/01/13 16R262/04y

Rechtssatz: Zwar kann gem § 1333 Abs 3 ABGB für die außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (auch) eines Rechtsanwaltes Schadenersatz begehrt werden. § 1333 Abs 3 ABGB ist jedoch keine Anspruchsgrundlage für Kosten vorprozessualer, zum Zweck der Prozessführung entfaltete Anwaltstätigkeit, welche vom Einheitssatz gem § 23 Abs 1 und 4 RATG umfasst sind und sogleich mit der Hauptforderung geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 16 R 262/04y Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OLG Wien | 13.01.2005

RS OGH 2003/5/22 1R439/02d

Norm: ABGB §1333 Abs3RATG §23 Abs1, Abs4
Rechtssatz: Durch das Zinsenrechts-Änderngsgesetz (ZinsRÄG BGBl I 118/02) wurden die Bestimmungen des RATG nicht berührt. Bei aufrechter Akzessorietät zum Hauptanspruch können daher die Kosten für außergerichtliche Betreibungsmaßnahmen durch einen Rechtsanwalt (hier: Mahnschreiben) nach wie vor nicht im Punktum geltend gemacht werden. An der Verweisung der Geltendmachung anwaltlicher Leistungen in das Ko... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.2003

TE OGH 1997/2/20 53R41/97d

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Entscheidung | OGH | 20.02.1997

RS OGH 1997/2/20 53R41/97d

Norm: EO §74RATG §23 Abs1
Rechtssatz: Erhebungen im Firmenbuch (Grundbuch) fallen zwar nicht unter den Einheitssatz des § 23 RATG, jedoch ist die Entlohnung für einfache Firmenbuch/Grundbucherhebungen in der Entlohnung für die Verfassung des Gesuches enthalten. Entscheidungstexte 53 R 41/97d Entscheidungstext LG Salzburg 20.02.1997 53 R 41/97d ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1997

RS OGH 1989/6/28 9ObA174/89, 7Ob200/15k

Norm: RATG §23 Abs1
Rechtssatz: Die Informationsaufnahme ist durch den einfachen Einheitssatz abgegolten (§ 23 Abs 1 RATG) auch wenn die Partei erst im Revisionsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Entscheidungstexte 9 ObA 174/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 9 ObA 174/89 7 Ob 200/15k Entscheidungstext OGH 19.11.2015 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1989

RS OGH 1976/4/8 2Ob504/76, 1Ob510/89, 3Ob555/89, 7Ob250/05y, 7Ob164/18w

Norm: RATG §23 Abs1RATG §23 Abs2
Rechtssatz: Wird von dem Rechtsanwalt oder Notar sowohl der Einheitssatz verrechnet als auch eine Entlohnung der einzelnen Nebenleistungen verlangt, dann ist die Gebühr nach dem für den Rechtsanwalt oder Notar günstigeren Ergebnis zu bestimmen. Entscheidungstexte 2 Ob 504/76 Entscheidungstext OGH 08.04.1976 2 Ob 504/76 Veröff: EvBl 1977/6 S 17 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.1976

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