RS OLG Wien 2005/01/13 16R262/04y

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Veröffentlicht am 13.01.2005
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Rechtssatz

Zwar kann gem § 1333 Abs 3 ABGB für die außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (auch) eines Rechtsanwaltes Schadenersatz begehrt werden.

§ 1333 Abs 3 ABGB ist jedoch keine Anspruchsgrundlage für Kosten vorprozessualer, zum Zweck der Prozessführung entfaltete Anwaltstätigkeit, welche vom Einheitssatz gem § 23 Abs 1 und 4 RATG umfasst sind und sogleich mit der Hauptforderung geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte
  • 16 R 262/04y
    Entscheidungstext OLG Wien 13.01.2005 16 R 262/04y
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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