Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 6. 5. 1992 wurde über das Vermögen der Palais C***** Liegenschaftsverwaltungs AG der Konkurs eröffnet und Dr. Clemens D***** zum Masseverwalter bestellt. Im Jahr 1990 hatte die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei (idF beklagte Partei), ein Kreditunternehmen, der späteren Gemeinschuldnerin, die in diesem Jahr mit einem Grundkapital von S 1,000.000 gegründet worden war, einen Kredit in der Höhe von S 260,000.... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 IESG §1 Abs2 Z1 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 IESG § 1 heute IESG § 1 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 218/2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger überlegte sich gemeinsam mit anderen Mitarbeitern der Abteilung Beregnung der R***** GmbH selbständig zu machen, als es aus wirtschaftlichen Gründen zu Umbesetzungen und Umstrukturierung dieses Unternehmens kam, und Mitarbeiter gekündigt wurden. In weiterer Folge führte dies im März 1997 zur Gründung der späteren Gemeinschuldner-GmbH. Dabei wurden die Geschäftsanteile des Klägers sowie der anderen Gesellschafter treuhändig gehalten und im Innenv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Gemeinschuldner betätigte sich seit 1985 im Geschäftsbereich der Veranlagung von Kundengeldern für diverse Vermögensobjekte. Interessierte Anleger wurden von - auf Provisionsbasis für den Gemeinschuldner tätigen - Vermittlern oder ihm selbst angeworben. Ihnen wurde nicht nur eine Steuerersparnis im Wege der Verlustabschreibung in Aussicht gestellt, es wurden ihnen auch entsprechende Gewinne aus der Veranlagung zugesichert. Der weitaus überwiegenden Anz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger begehrt Insolvez-Ausfallgeld ausschließlich für die Abfertigung nach fristwidriger Beendigung seines Arbeitsverhältnisses am 30. 4. 1997. Über das Vermögen der ehemaligen Dienstgeberin, einer GesmbH., wurde am 20. 1. 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt waren noch drei Monatsraten der der Höhe nach unstrittigen, zwölf Monatsentgelte umfassenden, Abfertigung des Klägers nicht fällig (§ ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 2. Juni 1997 bis 5. Mai 1999 bei einer Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer ihr Ehemann Josef W***** war, als Angestellte beschäftigt. Ihr Tätigkeitsbereich war die Buchhaltung und das Mahnwesen. In Entscheidungen der Unternehmensführung war sie nicht eingebunden. Die Klägerin war - ebenso wie ihr Ehemann - zu 25 % Gesellschafterin ihrer Arbeitgeberin. Wie der Oberste Gerichtshof im Zwischenverfahren erhoben hat, erfolgte gemäß § 7 Punkt ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Die Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts setzt die Beteiligung des Kreditgebers am Gesellschaftsvermögen voraus; Einfluss auf die Geschäftsführung reicht nicht aus. Au... mehr lesen...
Begründung: Die G***** Betriebs GmbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. 1. 1989 gegründet und am 23. März 1989 in das Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Herbert A***** und Kurt G***** mit Anteilen von je 16,8 %, Hans-Joachim Georg V***** und H***** Albrecht mit Anteilen von je 32,2 %, sowie Josef S***** und Gerd Jürgen S***** mit Anteilen von je 1 %. Von 1989 bis 1992/1993 war Hans Joachim Georg V***** Geschäftsführer. Seit 25. März 1990 vertritt der Kläger die Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 16. 9. 1986 bis 18. 6. 1990 mit einer Stammeinlage von S 375.000 und ab 8. 6. 1990 mit einer Stammeinlage von S 125.000 (25 %) an der späteren Gemeinschuldnerin, einer GmbH, beteiligt; der Geschäftsführer, der Sohn der Klägerin, hielt ab diesem Zeitpunkt 75 % der Geschäftsanteile. Sie war seit 3. 8. 1987 als - einzige Büroangestellte - bei der Gemeinschuldnerin, die sich mit Geschäfts- und Inneneinrichtungen für Privatkunden. befasste, bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in der Folge insolvent gewordene Gesellschaft mbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. 5. 1985 gegründet. Gesellschafter waren die beiden Klägerinnen sowie deren Ehegatten mit einem Geschäftsanteil von je S 125.000 am voll einbezahlten Stammkapital. Seit 15. 1. 1986 waren die Klägerinnen als Angestellte bei der Gesellschaft mbH beschäftigt, wobei ihre Tätigkeit nur die Verrichtung von Bürodiensten umfasste, mit eigentlichen Führungstätigkeiten waren sie ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Für die Qualifizierung eines Darlehens als Eigenkapital ersetzend genügt es, dass der Gesellschafter den Eigenkapitalcharakter der Zuwendung kennen musste; hat er sich ü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 14. 11. 1988 bei der J***** GesmbH als Schlossermonteur beschäftigt. Ab 1990 war er an der Gesellschaft, deren Geschäftsführer sein Vater war, zu 25 % beteiligt. Er übernahm die Gesellschaftsanteile anlässlich der Scheidung der Ehe seiner Eltern von seiner Mutter. Am 18. 12. 1996 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Konkurs eröffnet; der Beklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Das Arbeitsverhältnis des Klägers endete am 14. 1. 1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 23. 5. 1997 wurde über das Vermögen des Beklagten zu 17 Sa 331/97p des Landesgerichtes Leoben ein Ausgleichsverfahren eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt hafteten aus der bestehenden Geschäftsverbindung der Streitteile (laufend über die Filiale Schladming der Klägerin) nachstehende Debetsalden unberichtigt aus: 1. Kontonummer 0594-32260/00 S 4.243,88 2. Kontonummer 0594-32260/01 S 304.430,84 3. Kontonumme... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 IESG §1 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 IESG § 1 heute IESG § 1 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 218/2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 16. 10. 1995 waren die Kläger als technische Angestellte bei der Firma I***** I***** EntwicklungsgesmbH (im folgenden Ausgleichsschuldnerin genannt) beschäftigt. Die Kläger waren neben zwei weiteren Gesellschaftern mit Einlagen in gleicher Höhe am Stammkapital von S 1,000.000,-- mit je S 250.000,-- beteiligt. Um konjunkturbedingte Schwankungen im Auftragsentwicklungsbereich auszugleichen, wurden verschiedene Eigenprodukte entwickelt. Im Wesentlichen w... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
1. Die Eigenkapitalersatzregeln gelten auch bei Dienstleistungen eines Gesellschafters (hier auf dem Gebiet Controlling, Rechnungswesen, EDV sowie Personalbereitstellung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der klägerischen Gemeinschuldnerin, einer AG (in der Folge: Muttergesellschaft), wurde am 4. 3. 1996 das Ausgleichsverfahren sowie am 5. 8. 1996 der Anschlusskonkurs eröffnet. Sie ist Alleingesellschafterin der Ausgleichschuldnerin auf Beklagtenseite, einer GmbH (in der Folge: Tochtergesellschaft), über welche am 17. 4. 1996 das Ausgleichsverfahren eröffnet und dieses am 7. 3. 1997 insofern aufgehoben wurde, als der Beklagte zum Sachwalte... mehr lesen...
Begründung: Die mit einem Stammkapital von 500.000 S am 28. 7. 1992 gegründete M***** Gesellschaft mbH war als Generalunternehmer in der Baubranche tätig. Die Gesellschaft wurde 1995 in K***** Gesellschaft mbH umbenannt. Gesellschafterin ist die Nebenintervenientin. Am 22. 11. 1995 wurde über das Vermögen der Gesellschaft mbH der Ausgleich eröffnet, am 22. 12. 1995 der Anschlusskonkurs. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin hatte bei der T*****... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war mit 60 % des Stammkapitals an der beklagten Partei bei deren Gründung beteiligt. Zweck dieser Beteiligung war die Einbindung der Public Relations-Aktivitäten der damaligen und nunmehrigen Geschäftsführerin der beklagten Partei Mag. B***** in die Geschäftsinteressen der klagenden Partei bzw in die ihrer Tochterunternehmungen. Schon bei Gründung der beklagten Partei wurde vereinbart, daß deren Buchhaltung und Steuerberatung durch den Steuerber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1203 ABGB §1215 ABGB §1235 GmbHG §74 KO §102 ABGB § 1203 heute ABGB § 1203 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1203 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014 ABGB § 1215 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Gemeinschuldner führten das Unternehmen mit der Bezeichnung "Günter M***** und Franz S***** Waagen und Maschinen" in Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, an welchem sie zu gleichen Teilen am Gewinn und Verlust beteiligt waren. Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 26. 7. 1996 wurde zu 23 S 583/96x über das Vermögen des Franz Sch***** das Konkursverfahren eröffnet. Sämtliche im Konkurs angemeldeten Forderungen standen ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war Alleingesellschafterin einer überschuldeten GesellschaftmbH. Sie trat mit Abtretungsvertrag vom 28. 5. 1990 ihre Geschäftsanteile an die Rechtsvorgängerin der Klägerin ab. Als Entgelt wurde ein Betrag von 10 Mio S vereinbart, womit die bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft abgedeckt und weiters die Hauptmietrechte am Geschäftslokal abgelöst werden sollten. Der Beklagten sollte nur der verbleibende Rest ausgezahlt werden. Die Parteien ginge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die ausführlich begründete Entscheidung des erkennenden Senates vom 12.9.1996, 8 ObS 2107/96b (SZ 69/208 = GesRZ 1997, 40 = RdW 1997, 130 = ecolex 1997, 506 = DRdA 1997/31 [Geist] = ZIK 1998, 31), die einen Parallelfall (einem anderen Arbeitnehmer derselben in Ausgleich gegangenen Gesellschaft) betraf, wird verwiesen. Den in den vorliegenden Verfahren betreffend Arbeitskollegen des dortigen Klägers neu vorgebr... mehr lesen...
Norm: dGmbHG §32a GmbHG §74 KO §93 Abs1 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Sicherheiten aus dem Vermögen Dritter hindern den Gläubiger nicht an der vollen Geltendmachung der Forderung gegen den Gemeinschuldner, zumal unstr... mehr lesen...
Norm: dGmbHG §32a GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Mangels gesetzlicher Regelung läßt sich § 32a Abs 2 dGmbHG nicht auf den österreichischen Rechtsbereich übertragen. Der Drittkreditgeber kann daher im Konku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinschuldnerin ist eine GesmbH & Co KG, der die Klägerin Kredite gewährt hatte. Diese Kredite hafteten im Zeitpunkt der Konkurseröffnung mit einem Betrag von zumindest S 15,302.884,-- unberichtigt aus. Ein Teil der Kreditforderungen ist durch Bürgschaften sowie auf im Eigentum von Gesellschaftern stehender Liegenschaften verbücherte Pfandrechte besichert. Die Forderungsanmeldung der Klägerin im Konkurs bestritt der Masseverwalter insoweit, als d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im S... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Die Qualifikation einer Leistung des Gesellschafters als Eigenkapitalersatz erfordert keine Mindestbeteiligung am Gesellschaftsvermögen. Hier: Stehenlassen von Forderun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung einer Forderung von S 970.792,19 im - am 5.2.1993 eröffneten - Konkurs über das Vermögen der gemeinschuldnerischen GmbH mit dem Vorbringen, sie sei seit der Gründung der Gesellschaft mit einer Stammeinlage von 100.000 S beteiligt, der (ehemalige) Ehegatte der Klägerin sei Gesellschafter mit einer Stammeinlage von 400.000 S und alleiniger Geschäftsführer gewesen. Sie habe aus ihrem - neben ihrer Stellung als Gesellschafterin un... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen setzt die (verpönte) Ausnutzung einer "Doppelrolle" (vergleiche Ostheim in Anm zu WBl 1991, 398) voraus. Hier: Beteil... mehr lesen...