Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Beteiligungsfondsgesellschaft iSd BetFG (Beteiligungsfondsgesetz, BGBl 1982/111), beteiligte sich aufgrund des Vertrages vom 12.2.1985 am Vermögen der Sch*****H*****betriebsgesellschaft mbH & Co KG als stille Gesellschafterin mit einer Bareinlage in der Höhe von S 10,000.000,--. Der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages lautet (auszugsweise): "1. Der stille Gesellschafter beteiligt sich am Unternehmen mit einer stillen Ei... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen darf bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar zurückgezahlt werden.
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Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Überläßt ein Gesellschafter der ohne seine Unterstützung nicht mehr lebensfähigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Sache (in casu: Geschäftslokal) zum (unentge... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 MRG §30 Abs2 Z7 B GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Gebrauchsüberlassungen können mangels einer § 32a dGmbHG entsprechenden Bestimmung nur dann eigenkapitalersetzender Charakter beigemessen werden, wenn die Anschaffung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei war Miteigentümerin einer Liegenschaft in G*****, womit Wohnungseigentum am Objekt Nr.4 verbunden ist. In diesem Geschäftslokal betrieb sie den Handel mit Elektrogeräten. Im Jahre 1986 erwarb der Kläger einen Geschäftsanteil an der beklagten Partei, der einer Beteiligung von 75 % des Stammkapitals entsprach, und wurde zu deren alleinvertretungsbefugtem Geschäftsführer bestellt. 1988 erwarb er von den übrigen Gesellschaftern, die ihm aber s... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Zur Beurteilung eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalsersetzend genügt es, wenn dem Gesellschafter im Zeitpunkt der Kreditgewährung die Kreditunwürdigkeit der Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 5.10.1992 bis 30.11.1993 bei der späteren Ausgleichsschuldnerin, einer GmbH, als Angestellter beschäftigt. Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 10.8.1993, Sa 8/93, wurde über das Vermögen dieser GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet. Da die GmbH offensichtlich ungefähr ab Juni 1993 Entgeltansprüche ihrer Dienstnehmer nicht mehr befriedigen konnte, beabsichtigten die Dienstnehmer, ihr Dienstverhältnis zu beenden. Um dem entge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der klagenden Partei: Soweit die Revisionswerberin argumentiert, das Darlehen der klagenden Partei an die erstbeklagte Partei sei nicht kapitalersetzend gewesen, weil zum Zeitpunkt der Darlehenszuzählung durch die 90 % des Stammkapitals der erstbeklagten Partei haltende klagende Partei die erstbeklagte Partei ungeachtet ihrer buchmäßigen Überschuldung nicht kreditunwürdig gewesen sei, übersieht sie... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Die Beweislast für das Vorliegen eines Eigenkapitals ersetzenden Gesellschafterdarlehens trifft denjenigen, "der für sich daraus günstige rechtliche Schlüsse ableiten" w... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Die Beurteilung der Frage der Kreditunwürdigkeit beim Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen hängt von der konkreten Finanzplanung und Finanzierungslage der Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beteiligte sich aufgrund eines am 30.Dezember 1988 perfektionierten Vertrages als „atypisch stiller Gesellschafter“ an der beklagten Partei. Er übernahm eine „stille Beteiligung“ von S 80.000; im übrigen gewährte er der beklagten Partei ein „Gesellschafterdarlehen“ von S 120.000,-- und verpflichtete sich „5 % Agio“ zu bezahlen, „insgesamt somit S 210.000,-- zu übernehmen“. Er hatte „die Einlage, das Darlehen und das Agio ... nach den Bestimmungen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1958 zunächst Angestellter einer OHG, deren Vermögen 1964/65 in die seit 20.6.1988 im Konkurs befindliche nunmehrige Gemeinschuldnerin Fa.W***** GmbH, eingebracht wurde. Er ist seit 1964/65 Gesellschafter dieser GmbH und seit etwa 1970 Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Geschäftsanteil von 95 % des Stammkapitals; er blieb auch zu dieser GmbH im Angestelltenverhältnis, das durch die Kündigungserklärung des Masseverwalters vom 20.7.... mehr lesen...
Norm: dGmbHG §32a GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Die im deutschen Recht zu § 32 a dGmbHG entwickelten Grundsätze über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen sind auch im österreichischen Recht anwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3.April 1989 bis 30.November 1990 bei der I*****gesellschaft mbH, ***** als Angestellte beschäftigt. Diese Gesellschaft mbH war seit Oktober 1990 zahlungsunfähig. Mit Beschluß vom 29.Jänner 1991 wies das Landesgericht Salzburg den Antrag auf Eröffung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens ab. Die letzte Gehaltszahlung erhielt die Klägerin für September 1990. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der I***** GesmbH (AS 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf6 ABGB §1311 IIc GmbHG §25 GmbHG §74 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen liegt dann vor, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehensgewährung kreditunfähig war, wenn sie also von dritter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet, sie sind aber auch Gesellschafter der Gertraud B***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G*****. Das Stammkapital beträgt S 500.000, davon entfallen S 190.000 auf den Beklagten. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin ist die Klägerin, der Beklagte ist Prokurist. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Scheidung der Ehe vereinbarten die Streitteile mit Notariatsakt vom 9.5.1988 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermög... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74 GmbHG § 74 heute GmbHG § 74 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz: Die Rückforderung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens kann im Konkurs der Gesellschaft nicht geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 9.Juni 1970 wurde die mit einem Stammkapital von 100.000 S gegründete Gemeinschuldnerin, eine GmbH, in das Handelsregister des Landesgerichtes I***** eingetragen; Gesellschafter waren der Kläger, seine Gattin Maria M*****, die Ehegatten Josef und Lorraine S***** sowie Mary M*****. Der Kläger war bis Ende 1983 Geschäftsführer dieser Gesellschaft. 1973 sind die Ehegatten S***** und Mary M***** unter Abtretung ihrer Geschäftsanteile an den Kläger aus der Gesellschaft a... mehr lesen...