Norm
ABGB §1295 IIf6Rechtssatz
Bei Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen besteht eine schadenersatzrechtliche Haftung des Geschäftsführers der GmbH dem Darlehen gewährenden Gesellschafter gegenüber, wenn unter analoger Anwendung des § 74 GmbHG die Voraussetzungen zur Rückzahlung des Darlehens bestanden haben.Bei Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen besteht eine schadenersatzrechtliche Haftung des Geschäftsführers der GmbH dem Darlehen gewährenden Gesellschafter gegenüber, wenn unter analoger Anwendung des Paragraph 74, GmbHG die Voraussetzungen zur Rückzahlung des Darlehens bestanden haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0023931Dokumentnummer
JJR_19911120_OGH0002_0010OB00617_9100000_003