Norm
GmbHG §74Rechtssatz
Die Trennung der Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis in einen Anteil, in dem er als Gesellschafter durch Stehenlassen seiner Entgeltforderungen ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen an die insolvente Arbeitgeberin gewährte, und in einen Teil, in dem er als Arbeitnehmer unter Zugrundelegung eines einem "Fremdvergleich" standhaltenden Verhaltens seinen fingierten Austritt erklärt hätte, ist aus insolvenzrechtlicher Sicht nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113330Dokumentnummer
JJR_20000330_OGH0002_008OBS00069_00F0000_001