Norm: ZPO §461GmbHG §41GmbHG §78 Abs1
Rechtssatz: Ausgeschiedene Gesellschafter sind bis zu ihrer Löschung im Firmenbuch (§ 78 Abs 1 GmbHG) befugt, bei der Generalversammlung mitzustimmen und die dort gefassten Beschlüsse gemäß § 41 GmbHG anzufechten. Auch ihre Beschwer ist im Hinblick auf ihre Gewährleistungspflicht gegenüber den Erwerbern ihrer Geschäftsanteile auch dann zu bejahen, wenn sie bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Insta... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3ddGmbHG §41
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat für jene Fälle, in denen nur zum Schein ein Beschluß vorlag, anerkannt, dass dessen Nichtigkeit wenn die Voraussetzungen des § 228 ZPO gegeben sind, mit Feststellungsklage geltend gemacht werden kann, für die die einmonatige Frist des § 41 GmbHG nicht gilt (SZ 67/103 mwN; 7 Ob 38/98h). Beschluß auf Feststellung des Jahresabschlusses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22GmbHG §41
Rechtssatz: Eine bloß unwesentliche Beeinträchtigung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses im Sinne einer belanglosen Fehlerhaftigkeit berechtigt nach herrschender Ansicht nicht zur Anfechtung. Entscheidungstexte 7 Ob 179/98v Entscheidungstext OGH 09.02.1999 7 Ob 179/98v European Case Law ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §36 Abs1GmbHG §41VerG 2002 §7
Rechtssatz: Der weite Wortlaut des § 41 GmbHG spricht für die Ansicht, dass sowohl Einberufungsmängel und Ankündigungsmängel als auch Inhaltsmängel den Gesellschafterbeschluss nur anfechtbar, nicht aber von Anfang an unwirksam und damit nicht sanierbar machen. Entscheidungstexte 6 Ob 290/98k Entscheidungstext OGH 28.01.1999 6 Ob 290/98k Ve... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41
Rechtssatz: Bei einem nicht anfechtungsbedürftigen bloßen Scheinbeschluß (oder Nichtbeschluß) liegt kein Beschluß "der Gesellschafter" im Sinne des Einleitungssatzes des § 41 Abs 1 GmbHG sondern ein Beschluß von Nichtgesellschaftern oder einer Minderheit der Gesellschafter vor. Daß die von Nichtgesellschaftern gefaßten Beschlüsse als Scheinbeschlüsse wirkungslos sind, ist herrschende Meinung. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GmbHG §34GmbHG §41
Rechtssatz: Ein mangelhafter Umlaufbeschluß ist weder ein Scheinbeschluß noch ein Nichtbeschluß. Entscheidungstexte 6 Ob 290/98k Entscheidungstext OGH 28.01.1999 6 Ob 290/98k Veröff: SZ 72/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111766 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99HGB §202HGB §229UmwG §5UmwG idF ÜbRÄG (BGBl I 75/2006) §5 Art4 Z4UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Die sich an der errichteten Kommanditgesellschaft beteiligenden Gesellschafter müssen Kommanditeinlagen übernehmen, die dem Ausmaß ihrer Stammeinlagen in der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechen. Es muss nicht nur das Verhältnis (der Prozentsatz) sondern auch die Höhe de... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Aufgriffsrechte sind als korporative Satzungsbestandteile objektiv auszulegen. Entscheidungstexte 6 Ob 335/97a Entscheidungstext OGH 26.02.1998 6 Ob 335/97a Veröff: SZ 71/42 7 Ob 38/98h Entscheidungstext OGH 19.05.1998 7 Ob 38/98h Vgl a... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG õ7
Rechtssatz: Der Umwandlungsbeschluss kann nicht wegen Verletzung gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht sondern nur wegen Rechtsmissbrauchs angefochten werden. Rechtsmissbrauch liegt nicht schon dann vor, wenn das Motiv für die Umwandlung der Ausschluss des Minderheitsgesellschafters war. Entscheidungstexte 6 Ob 33... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Der Umwandlungsbeschluß bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung und trägt diese in sich. Entscheidungstexte 6 Ob 335/97a Entscheidungstext OGH 26.02.1998 6 Ob 335/97a Veröff: SZ 71/42 7 Ob 38/98h Entscheidungstext OGH 19.05.1998 7 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Der Minderheitsgesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die mit qualifizierter Mehrheit von den Hauptgesellschaftern beschlossene errichtende Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Kommanditgesellschaft kein Zustimmungsrecht (Vetorecht), selbst wenn ihm in der übertragenden Gesellschaft ein Aufgriffsrecht... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99HGB §202HGB §229UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Der ausgeschlossene Minderheitsgesellschafter kann die Verletzung zwingender Umwandlungsvorschriften (der Beteiligungsvorschrift des § 5 Abs 1 UmwG idgF; des § 7 Abs 1 UmwG alt) mit Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG bekämpfen. Entscheidungstexte 6 Ob 335/97a Entscheidungstext OG... mehr lesen...