Norm: FBG §10 Abs1GmbHG §51 Abs1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Zur Anmeldung einer während des Konkurses der Gesellschaft erfolgten Firmenänderung ist nur der Masseverwalter legitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 145/02w Entscheidungstext OGH 20.02.2003 6 Ob 145/02w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117477 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs2 Z4 DIKO §3 Abs1
Rechtssatz: Im Falle von Verträgen, die der Masseverwalter im Zuge der ihm obliegenden Verwertung der Masse schließt, kann nur der Masseverwalter und nicht der Gemeinschuldner der Bewucherte sein. Entscheidungstexte 7 Ob 170/02d Entscheidungstext OGH 07.08.2002 7 Ob 170/02d 5 Ob 181/18f Entscheidun... mehr lesen...
Norm: IO §3 Abs1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Unter Rechtshandlungen, die die Masse betreffen, sind nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern alle Handlungen, die rechtliche Wirkungen hervorbringen, zu verstehen. Die gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspflicht einer Kapitalgesellschaft ist massebezogen im Sinne des § 3 Abs 1 KO. Entscheidungstexte 6 Ob 25/01x Entscheidungstext OGH 29.03.2001 6... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs1KO §46 Abs1 Z5KO §187 Abs1 Z4
Rechtssatz: Bei Eigenverwaltung im Schuldenregulierungsverfahren bedürfen Unterlassungen des Gemeinschuldners, die Verbindlichkeiten begründen, der konkursgerichtlichen Zustimmung, um die Konkursmasse haftbar zu machen. Entscheidungstexte 8 Ob 235/99p Entscheidungstext OGH 24.02.2000 8 Ob 235/99p Veröff: SZ 73/39 ... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs1KO §19KO §20KO §46 Abs1 Z5KO §187 Abs1 Z4
Rechtssatz: Im Schuldenregulierungsverfahren stellt das Benützungsentgelt für die seit Konkurseröffnung titellose Benützung einer Wohnung durch den Gemeinschuldner bei Eigenverwaltung keine Masseforderung dar. Das für die Zeit nach der Konkurseröffnung begehrte Benützungsentgelt stellt mangels Vorliegens der Voraussetzung des § 187 Abs 1 Z 4 KO keine zur Aufrechnung geeignete Forderung g... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15 Abs1GmbHG §18 Abs1GmbHG §34GmbHG §39KO §3 Abs1
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, bleibt für die Gesellschaft weiter vertretungsbefugt. Nichts Anderes kann für die Organtätigkeit eines Gesellschafters gelten. Die Bestellung eines Geschäftsführers gehört nicht zu den die Konkursmasse im Konkurs des Gesellschafters betreffenden Rechtshandlungen. Anders verhält e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1024GmbHG §15 Abs1KO §1 Abs1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Geschäftsführers einer GesmbH wird dessen Vertretungsbefugnis für die Gesellschaft nicht berührt. § 1024 ABGB ist insoweit nicht anwendbar. Entscheidungstexte 8 Ob 281/98a Entscheidungstext OGH 27.05.1999 8 Ob 281/98a Veröff: SZ 72/94 ... mehr lesen...
Norm: KO §1 Abs1KO §3 Abs1KO §81 Abs1KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner darf - von der Überlassung einer Forderung an ihn gemäß § 119 Abs 5 KO abgesehen - zwar Maßnahmen zur Erhaltung der Masse ergreifen, damit aber nicht die Interessen der Konkursgläubiger beeinträchtigen. Mit der Führung eines Prozesses durch den Gemeinschuldner ist aber immer ein Prozesskostenrisiko für die Masse und damit eine Gefährdung der Interessen der Gläub... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15 Abs1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers als rein organisatorischer Vorgang unterliegt im Gesellschaftskonkurs keine Mitwirkung von Konkursorganen. Entscheidungstexte 6 Ob 28/94 Entscheidungstext OGH 27.10.1994 6 Ob 28/94 8 Ob 139/98v Entscheidungstext OGH 22.10.1998 8 Ob 139/... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs1
Rechtssatz: Aufgrund vom (früheren) Gemeinschuldner während des Konkurses eingegangener Verpflichtungen erhobene Klagen gegen diesen sind mit Rücksicht auf die Wirksamkeit solcher Rechtshandlungen zwischen den Beteiligten nicht gegen den Masseverwalter, sondern den Gemeinschuldner selbst anzubringen. Entscheidungstexte 1 Ob 530/93 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 ... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs1
Rechtssatz: Die konkursrechtliche Verfügungsbeschränkung ist nur den Konkursgläubigern gegenüber in bezug auf die Konkursmasse beschränkt. Der Gemeinschuldner kann daher die Erfüllung von Verträgen, die er während des Konkurses eingegangen ist, nicht etwa mit der
Begründung: ablehnen, er sei bei Vertragsabschluß nicht verfügungsberechtigt gewesen. Entscheidungstexte 1 Ob 53... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs1KO §150 Abs3
Rechtssatz: § 3 Abs 1 KO ordnet zur Sicherung der Masse lediglich eine relative Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Gesamtschuldners gegenüber den Konkursgläubigern an. § 150 Abs 3 KO steht zu § 3 Abs 1 KO, der sich auf alle Rechtshandlungen des Gesamtschuldners bezieht, im Verhältnis der Spezialität. Die Rechtsfolgen einer Gläubigerbegünstigung im Zusammenhang mit einem Zwangsausgleich richten sich daher nach §... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs1StGB §133 BStGB §133 D1
Rechtssatz: Einem Gemeinschuldner können auch ohne Genehmigung durch den Masseverwalter Waren und die aus deren Weiterverkauf erzielten Erlöse nach § 133 StGB wirksam anvertraut werden. Im Einzelfall kann allerdings die Ausübung der Gläubigerrechte nach § 3 Abs 1 KO dazu führen, daß der Gemeinschuldner nicht in der Lage ist, ein ihm anvertrautes Gut bestimmungsgemäß zu verwenden; darauf ist bei der Prüfun... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs1KO §27
Rechtssatz: Anweisungen als Rechtsgeschäfte fallen unter den Begriff der Rechtshandlung. Entscheidungstexte 1 Ob 768/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 1 Ob 768/83 Veröff: SZ 56/186 = RdW 1984,276 1 Ob 535/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 535/93 Auch ... mehr lesen...
Zum Nachlaß der Friederike S gehörten u a je 1/4 Anteile der Liegenschaften EZ X und EZ Y. Auf Grund der Teilungsklage der übrigen Miteigentümer der Liegenschaft EZ Y erging gegen die Verlassenschaft, vertreten durch einen dazu bestellten Verlassenschaftskurator, mit Zustimmung des Verlassenschaftsgerichts ein Anerkenntnisurteil; die gerichtliche Feilbietung dieser Liegenschaft führte jedoch zu keinem Ergebnis. Bei der Verlassenschaftsabhandlung am 26. September 1968 wurde in Anwesenh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §174 C1KO §1KO §3 Abs1KO §4
Rechtssatz: Ist dem Gemeinschuldner noch vor der Konkurseröffnung eine Erbschaft angefallen und hat er diese angetreten, dann bildet sie bei der Konkurseröffnung bereits einen Bestandteil seines Vermögens und gehört in die Konkursmasse. Hinsichtlich dieses Vermögens kann der Gemeinschuldner keine den Konkursgläubigern gegenüber wirksamen Rechtshandlungen setzen. Es ist daher die Einantwortungsurkunde in... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017ABGB §1029 A1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Die Verfügungsbeschränkung über die Masse hindert den im übrigen handlungsfähigen Gemeinschuldner nicht, als Erfüllungsgehilfe (Dienstnehmer) des Masseverwalters diesen hinsichtlich der Konkursmasse zu verpflichten. Entscheidungstexte 5 Ob 260/68 Entscheidungstext OGH 15.01.1969 5 Ob 260/68 Veröff: SZ 42/5 ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §3 Abs1WG Art1WG Art7ZPO §1 Bb
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner ist im Konkurs wechselfähig und bezüglich der nicht zur Konkursmasse gehörigen Wechselverbindlichkeit verfügungsfähig und prozeßfähig. Entscheidungstexte 5 Ob 142/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 5 Ob 142/68 Veröff: JBl 1969,154 = SZ 41/71 1 Ob 795/80 ... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs1KO §81 Abs3KO §119 Abs5 DKO §122 Abs2
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner ist während des Konkursverfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus Pflichtverletzungen des Masseverwalters oder des Konkursgerichtes abgeleitet werden, legitimiert, allerdings kann er, wenn ihm die Forderung nicht zur freien Verfügung überlassen wurde, nur Zahlung in die Konkursmasse verlangen, worauf allenfalls auch von Amts wegen zu er... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §3 Abs1ZPO §6
Rechtssatz: Der Mangel der Verfügungsfähigkeit infolge Konkurseröffnung ist von Amts wegen wie der Mangel der Prozeßfähigkeit zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 50/60 Entscheidungstext OGH 04.04.1960 3 Ob 50/60 5 Ob 274/66 Entscheidungstext OGH 29.09.1966 5 Ob 274/66 ... mehr lesen...
Norm: GBG §41 litaKO §3 Abs1
Rechtssatz: Unter Rechtshandlungen ist jede rechtserhebliche Handlung, daher auch die Anerkennung der Echtheit einer Urkunde, die die Grundlage der erst nach der Unterfertigung vorzunehmenden Beglaubigung bildet, zu verstehen. Eine Rechtfertigung durch Erklärung des Gemeinschuldners, zu der auch die oben angeführte Anerkennung gehört, wäre nur möglich, wenn sie vor der Konkurseröffnung stattgefunden hat und ihr Zeit... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner ist zu Rechtshandlungen berechtigt, welche keine Verfügung über das Massevermögen enthalten, sondern nur der Erhaltung der Masse dienen (Rekurslegitimation gegen Zwangsversteigerungsbeschluß). Vgl SZ 32/91 und EvBl 1962/42. Entscheidungstexte 1 Ob 841/52 Entscheidungstext OGH 16.10.1952 1 Ob 841/52 Veröff: EvBl 1953/19 S 21 ... mehr lesen...