Norm
IO §3 Abs1Rechtssatz
Unter Rechtshandlungen, die die Masse betreffen, sind nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern alle Handlungen, die rechtliche Wirkungen hervorbringen, zu verstehen. Die gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspflicht einer Kapitalgesellschaft ist massebezogen im Sinne des § 3 Abs 1 KO.Unter Rechtshandlungen, die die Masse betreffen, sind nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern alle Handlungen, die rechtliche Wirkungen hervorbringen, zu verstehen. Die gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspflicht einer Kapitalgesellschaft ist massebezogen im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, KO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0068855Im RIS seit
28.04.2001Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022