Der Beschwerdeführer ist selbständig tätiger Versicherungsvertreter. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelte er für das Streitjahr 1986 in der Weise, daß er die Betriebseinnahmen von S 111.414,-- unter Hinweis auf den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19. April 1983, Zl. 06 0411/1-IV/6/83, AÖFV Nr. 150, zunächst um den in diesem Erlaß vorgesehenen Höchstbetrag für Betriebsausgaben von S 15.000,-- kürzte. Vom Unterschiedsbetrag von S 96.414,-- nahm er mit 20 % (S 19.200,--)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 423;
Rechtssatz: Werden Betriebsausgaben nur global in geschätzter Höhe geltend gemacht, kann daneben nicht gesondert der steuerfreie Betrag gem § 9 Abs 3 EStG 1972 in Anspruch genommen werden (Hinweis E 12.9.1989, 86/14/0099). European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 423;
Rechtssatz: Wenn auch der steuerfreie Betrag gem § 9 Abs 3 EStG 1972 keine Geldausgabe (iSd § 19 Abs 2 EStG 1972) bildet, so stellt er doch eine Betriebsausgabe (iSd § 4 Abs 4 EStG 1972) dar. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §1;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §2;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1976/475 §3;EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 423;
Rechtssatz: Die Betriebsausgaben-Durchschnittssätze der V des BMF v 18.8.1976 über die Aufstellung von Durchschni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 423;
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme eines steuerfreien Betrages gem § 9 Abs 3 EStG 1972 ist nur dann zulässig, wenn der Gewinn seiner Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis auch überprüfbar ist. Eine griffweise und pauschale Schätzung steht hingegen der Inanspruchnahme des steuerfre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 423;
Rechtssatz: Es ist mit einer globalen schätzungsweisen Inanspruchnahme von Betriebsausgaben unvereinbar, daneben noch eine einzelne Betriebsausgabe (wie den steuerfreien Betrag gem § 9 Abs 3 EStG 1972) gesondert geltend zu machen. European Case La... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 423;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine pauschale Berücksichtigung von Betriebsausgaben angemessen ist, kann nur auf Grund einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung beurteilt werden. Bei durchschnittlicher Betrachtung besteht für Versicherungsvertreter nur ein geringer Inves... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §9 Abs1;GrEStG 1987 §9 Abs3;GrEStG 1987 §9 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Die Vorschreibung des § 9 GrEStG 1955 hat den Zweck, dem Grundpfandgläubiger, der in der Zwangsversteigerung bzw beim rechtsgeschäftlichen Erwerb durch Kaufvertrag zur Rettung seines Grundpfandrechtes das mit dem Pfandrecht belastete Grundstück erwerben... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die in § 9 Abs 3 GrEStG 1955 angeordnete sinngemäße Anwendung des § 9 Abs 1 GrEStG 1955 in bezug auf ein bestehendes Grundpfandrecht ist auf jene Sachlage und Rechtslage Bedacht zu nehmen, die im Zeitpunkt der Ent... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 110;
Rechtssatz: Der Begriff der "Verwendung" in § 9 Abs 3 Satz 4 EStG umfaßt jede Disposition des Abgabepflichtigen über den steuerfrei gelassenen Betrag, also nicht bloß eine Verrechnung gegen eine zulässige vorzeitige Abschreibung oder einen zulässigen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 110;
Rechtssatz: Die Rückgängigmachung einer freiwilligen "Auflösung" würde bedeuten, daß es zu einer anderen Verwendung der steuerfrei gelassenen Beträge kommen müßte als jener, die der Abgabepflichtige in der Aufzeichnung gegenüber der Abgabenbehörde bereits klar ersichtlich machte. Das stünd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 110;
Rechtssatz: Die steuerfrei gelassenen Beträge und ihre Verwendung stellen keine Einnahmen oder Ausgaben im Sinne einer Einnahmen-Ausgabenrechnung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140208.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1988 Art1 Z1 Abschn1;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §9 Abs1;EStG 1972 §9 Abs3 idF 1988/405 1988/739;EStGNov 1988/405 Art1 Z1;
Rechtssatz: Die Herabsetzung der Investitionsrücklage (des entsprechenden steuerfreien Betrages) durch die BG vom 7.7.1988 mit dem das EStG 1972 abgeändert wird, BGBl 1988/405... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ZStR 1989/21, S 376; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/01/16 83/13/0210 1 Stammrechtssatz Unter der "Erklärung über den Gewinn des betreffenden Wirtschaftsjahres", mit welcher die Aufzeichnungen gemäß § 9 Abs 3 EStG vorzulegen sind, kann sinnvollerweise nur die ERSTE, ursprüngliche Abg... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 292;
Rechtssatz: Beim freihändigen Erwerb gelten für eine Zuerkennung der Steuerfreiheit dieselben Voraussetzungen wie für den Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160008.X05 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der steuerfreie Betrag gem § 9 Abs 3 EStG 1972 kann dem bei der Abgabenfestsetzung erhöhten Gewinn jedenfalls dann nicht angepaßt werden, wenn kein entsprechender Antrag des Steuerpflichtigen vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X06 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 2 Stammrechtssatz Zu den kraft besonderer Anordnung begünstigt behandelten Teilen des Eigenkapitals (Gewinnteile) zählen auch die Investitionsrücklagen iS des § 9 EStG 1972, die eine steuerbegünstigte Reservierung von Eigenkapital (Gewinnteilen) f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §9 Abs3;
Rechtssatz: Die Investitionsrücklage kann nur in einem laufenden Wirtschaftsjahr, nicht aber bei Veräußerung oder Betriebsaufgabe bestimmungsgemäß verwendet werden (Hinweis auf E 19.2.1985, 84/14/0089). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140065.X04 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche Auf... mehr lesen...