RS Vwgh 1988/6/28 87/14/0118

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §9 Abs3;

Rechtssatz

Der steuerfreie Betrag gem § 9 Abs 3 EStG 1972 kann dem bei der Abgabenfestsetzung erhöhten Gewinn jedenfalls dann nicht angepaßt werden, wenn kein entsprechender Antrag des Steuerpflichtigen vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X06

Im RIS seit

28.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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