RS Vwgh 1990/2/6 89/14/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1990
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §9 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 423;

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme eines steuerfreien Betrages gem § 9 Abs 3 EStG 1972 ist nur dann zulässig, wenn der Gewinn seiner Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis auch überprüfbar ist. Eine griffweise und pauschale Schätzung steht hingegen der Inanspruchnahme des steuerfreien Betrages entgegen (Hinweis E 12.9.1989, 86/14/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140069.X04

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten