RS Vwgh 1988/6/14 88/14/0065

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24;
EStG 1972 §9 Abs3;

Rechtssatz

Die Investitionsrücklage kann nur in einem laufenden Wirtschaftsjahr, nicht aber bei Veräußerung oder Betriebsaufgabe bestimmungsgemäß verwendet werden (Hinweis auf E 19.2.1985, 84/14/0089).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140065.X04

Im RIS seit

14.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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