1 Der Gemeinschuldner ist nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts Berufsfotograf und Unternehmensberater. Im Revisionszeitraum hielt er 100% der Anteile an der SH GmbH. 2 Aufgrund einer beim Gemeinschuldner durchgeführten Außenprüfung betreffend die Einkommen-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer 2015 bis 2019 sowie die Immobilienertragsteuer 2016, die laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 13. Februar 2024 im Zeitraum November 2021 bis Dezember 2023 durchgeführt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 EStG 1988 §6 EStG 1972 § 6 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 6 gültig von 13.12.1972 bis 17.07.1987 EStG 1988 § 6 heute ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende GmbH ist ein Mitglied der L Gruppe, deren Gruppenträgerin die L AG ist. Sie ermittelte - wie die Gruppenträgerin und die anderen Gruppenmitglieder - ihren Gewinn für ein abweichendes Wirtschaftsjahr von 1. Oktober bis 30. September eines Jahres. 2 Dem angefochtenen Erkenntnis liegt zu den Themenkomplexen „Sonderdividende/Beteiligungsertrag und pauschale Dividendenabgeltung“ und „Rückstellung Pensionsinstitut“ folgender vom Bundesfinanzgericht (BFG) als erwie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs4 EStG 1988 §20 Abs1 Z7 EStG 1988 §20 Abs2 EStG 1988 §6 Z10ForschungsprämienV 2012 §1 KStG 1988 §12 Abs2VwRallg EStG 1988 § 10 heute EStG 1988 § 10 gültig ab 23.12.2023 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin beantragte für die Jahre 2020 und 2021 jeweils eine Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988 für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung. Zu den Anträgen wurde ausgeführt, dass die zugrundeliegende Berechnung der Forschungsprämie aus den Personalkosten des Unternehmens resultiere. Im Unternehmen seien 28 (bzw. 37) Beschäftigte in Vollzeitäquivalent angestellt, welche in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig seien und deren Gehalt inkl. Lohnnebenk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 EStG 1988 §31 EStG 1988 §4 EStG 1988 §6 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zulet... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 26. Juli 2017 (für das Jahr 2011) und 1. August 2017 (für das Jahr 2012) verfügte die Abgabenbehörde infolge „Anregung“ des Revisionswerbers die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich der bereits rechtskräftig veranlagten Einkommensteuer der Jahre 2011 und 2012 und setzte diese Abgabe mit Bescheiden gleichen Datums in veränderter Höhe, für das Jahr 2012 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig, fest. Nicht berücksichtigt wurden Kursverluste im Zusammenhang mit einem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012 EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litc EStG 1988 §6 Z5 litcVwRallg EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber, der unter anderem Einkünfte aus der Vermietung eines Teiles eines aus mehreren Wohnungen bestehenden dreistöckigen Hauses erzielte, wurde eine Außenprüfung betreffend die Jahre 2016 und 2017 durchgeführt. 2 Im Anschluss an die Prüfung erließ das Finanzamt Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017, gegen welche der Revisionswerber Beschwerden erhob. 3 Das Finanzamt wies die Beschwerden mit Beschwerdevorentscheidungen als unbegründet ab, woraufhin... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2023, Ra 2023/15/0021, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. Februar 2023, Zl. RV/3100509/2020, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. 2 Im fortgesetzten Verfahren stellte das Bundesfinanzgericht fest, dass der Revisionswerber in den Jahren 2012 und 2013 Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der SH GmbH gewesen sei. Im Rahmen seines Einzelbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §5 Abs1 EStG 1988 §6 Z3 EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §6 EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §6 EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/... mehr lesen...
1 Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte das Prüfungsorgan fest, die Revisionswerberin, eine Bank, habe in ihren Bilanzen Sparguthaben, die 30 Jahre oder länger unbewegt geblieben seien, als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es vertrat den Standpunkt, solche Sparguthaben (ausgewiesene Verbindlichkeiten) seien gewinnerhöhend aufzulösen, weil mit einer Inanspruchnahme der Bank durch ihre Gläubiger (Kunden) nicht mehr ernsthaft zu rechnen sei. 2 Auf der Grundlage dieser Fest... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wies in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 - neben laufenden Einkünften aus selbständiger Arbeit für die Tätigkeit als Geschäftsführer (Geschäftsführerbezug) - einen mit dem Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 zu versteuernden Aufgabegewinn (aufgrund der Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit) von 420.000 € aus. Der Revisionswerber wies in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 - neben laufenden Einkünften aus selbständiger Arbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 EStG 1988 § 6 heute EStG 1988 § 6 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 6 gültig von 01.04.2023 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita EStG 1988 § 6 heute EStG 1988 § 6 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 6 gültig von 01.04.2023 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Aktiengesellschaft, bildet mit Wirksamkeit ab 1. Februar 2005 eine Unternehmensgruppe mit den beiden Gruppenmitgliedern S GmbH und T GmbH. Der Bilanzstichtag der Revisionswerberin ist der 31. Jänner. 2 Im Wirtschaftsjahr 2004/2005 nahm die Revisionswerberin auf ihre Beteiligung an der S GmbH eine Teilwertabschreibung von 4,5 Mio. € vor, die sie im Rahmen ihrer Körperschaftsteuererklärung 2005 gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 zu einem Siebentel (642.857... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Aktiengesellschaft, bildet mit Wirksamkeit ab 1. Februar 2005 eine Unternehmensgruppe mit den beiden Gruppenmitgliedern S GmbH und T GmbH. Der Bilanzstichtag der Revisionswerberin ist der 31. Jänner. 2 Im Wirtschaftsjahr 2004/2005 nahm die Revisionswerberin auf ihre Beteiligung an der S GmbH eine Teilwertabschreibung von 4,5 Mio. € vor, die sie im Rahmen ihrer Körperschaftsteuererklärung 2005 gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 zu einem Siebentel (642.857... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb EStG 1988 §6 Z11PKW-AngemessenheitsV §1 UStG 1994 §12 Abs1 EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 EStG 1988 § 6 heute EStG 1988 § 6 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 6 gültig von 01.04.2023 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb EStG 1988 §4 Abs4 EStG 1988 §6 PKW-AngemessenheitsV §1 EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erwarb - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Jahr 2017 für das Betriebsvermögen einen PKW Tesla Model S (CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer) um einen Kaufpreis von 79.960 € inkl. Umsatzsteuer. Im Zusammenhang mit der Anschaffung erhielt er von der Stadt Linz eine Förderung von 1.000 € (Förderzusage und Zufluss 2017) und vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eine Förderung von 1.500 € (Förderzusage am 5. Februar 2018 u... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erwarb - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Jahr 2017 für das Betriebsvermögen einen PKW Tesla Model S (CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer) um einen Kaufpreis von 79.960 € inkl. Umsatzsteuer. Im Zusammenhang mit der Anschaffung erhielt er von der Stadt Linz eine Förderung von 1.000 € (Förderzusage und Zufluss 2017) und vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eine Förderung von 1.500 € (Förderzusage am 5. Februar 2018 u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §6 Z14 lita EStG 1988 §6 Z14 litbUmgrStG 1991 EStG 1988 § 6 heute EStG 1988 § 6 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 6 gültig von 01.04.2023 bis 21.07.20... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 29. März 2013 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2007 fest. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere auch Einkünfte aus Spekulationsgeschäften. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Berufung. 3 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde als unbegründet ab. Es sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1 EStG 1988 §18 Abs1 Z1 EStG 1988 §29 Z1 EStG 1988 §6 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 EStG 1988 §8 Abs3 EStG 1988 § 6 heute EStG 1988 § 6 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 6 gültig von 01.04.2023 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11... mehr lesen...