Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §18 Abs1 Z6;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Tätigkeit eines Steuerberaters können dann nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden, wenn diese allein oder überwiegend nur dem Zweck dienen, die Grundlagen für die Ermittlung der Einkommensteuer festzustellen bzw die Einkommensteuererklärun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z6;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten sind, soweit sie für Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Abschluss der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Abfassung der Einkommensteuererklärung eines selbständig Erwerbstätigen bezahlt wurden, keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Private Vermögensanlage wird nicht anzunehmen sein, wenn die ausschließlich als Unterkunft auf betrieblich veranlassten Reisen und als Büro verwendete eigene Wohnung auf längere Sicht geringere Aufwendungen verursacht als eine Fremdunterkunft (Hotel), die eigene Wohnung also Betriebsausgaben erspart. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht jeder Aufwand für die Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses den Aufwendungen für Haushalt und damit für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zuzurechnen. Dies trifft insbesondere auf den Aufwand für die Befriedig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z6;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Steuerberatungskosten sind, soweit sie im Zusammenhang mit betrieblich bedingten Abgaben bzw Aufzeichnungsführung stehen, sind dem betrieblichen Bereich als Betriebsausgaben zuzurechnen und können nicht als Sonderausgaben nach § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 abgezogen werden. European Case Law... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft hat in den Streitjahren jeweils Forschungsfreibeträge gemäß § 4 Abs. 4 Z. 4 EStG 1988 geltend gemacht. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ergingen geänderte Körperschaftsteuerbescheide der Jahre 1997 bis 1999, gegen die die Beschwerdeführerin Berufung erhob und beantragte (teilweise in Abweichung von den eingereichten Steuererklärungen), die Bemessungsgrundlagen für den Forschungsfreibetrag für das Wirtschaftsjahr 1996/1997 um 1,287.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft hat in den Streitjahren jeweils Forschungsfreibeträge gemäß § 4 Abs. 4 Z. 4 EStG 1988 geltend gemacht. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ergingen geänderte Körperschaftsteuerbescheide der Jahre 1997 bis 1999, gegen die die Beschwerdeführerin Berufung erhob und beantragte (teilweise in Abweichung von den eingereichten Steuererklärungen), die Bemessungsgrundlagen für den Forschungsfreibetrag für das Wirtschaftsjahr 1996/1997 um 1,287.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4 Z4;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Ein steuerfreier Forschungsförderungsbeitrag löst ein Abzugsverbot für die in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang damit stehenden Aufwendungen in gleicher Höh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Die ursprüngliche Formulierung, wonach ein Betrag "bis zu 5 vH der abgesetzten Aufwendungen für die Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen" steuerfrei bel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4 Z4;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Der Einwand, die bloße Finanzierung von Aufwendungen durch steuerfreie Einnahmen reiche nicht aus, um einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zu begründen, weil ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4 Z4;EStG 1988 §4 Abs7;EStG 1988 §6 Z10;EStG 1988 §8 Abs2;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Die Ansicht, die Bestimmungen der §§ § 6 Z. 10, 8 Abs. 2 letzter Unterabsatz und 4 Abs. 7 EStG 1988, wären entbehrlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4 Z4;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Ein steuerfreier Forschungsförderungsbeitrag löst ein Abzugsverbot für die in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang damit stehenden Aufwendungen in gleicher Höh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Die ursprüngliche Formulierung, wonach ein Betrag "bis zu 5 vH der abgesetzten Aufwendungen für die Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen" steuerfrei bel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4 Z4;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Der Einwand, die bloße Finanzierung von Aufwendungen durch steuerfreie Einnahmen reiche nicht aus, um einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zu begründen, weil ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4 Z4;EStG 1988 §4 Abs7;EStG 1988 §6 Z10;EStG 1988 §8 Abs2;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002
Rechtssatz: Die Ansicht, die Bestimmungen der §§ § 6 Z. 10, 8 Abs. 2 letzter Unterabsatz und 4 Abs. 7 EStG 1988, wären entbehrlich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1988 bis 1992 u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis mit der M. Großhandels KG in Wien (in der Folge: M. Österreich) und aus seiner Tätigkeit als Betriebsberater im Rahmen von Einkünften aus Gewerbebetrieb jeweils Verluste in Höhe von rund S 660.000,-- (1988), rund S 472.000,-- (1989), rund S 99.000,-- (1990), rund S 662.000,-- (1991) und rund S 335.000,-- (1992). Anlässlich einer beim Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt, dass ein noch nicht zu Wohnzwecken verwendeter Wohnraum auch künftiger Wohnungsvorsorge etwa für Angehörige oder in Form von Wohnungseigentum der Vermögensanlage dienen kann, ist zu fordern, dass - sollen Betriebsausgaben oder Werbungskosten vorliegen - die betri... mehr lesen...
Im Anschluss an eine bei der mitbeteiligten Partei, die einen Handel mit Maschinen und Werkzeugen betreibt, über die Jahre 1991 bis 1993 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt u.a. Bescheide über die Feststellung von Einkünften sowie die Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und 1993. In diesen Bescheiden wurden u.a. - den Feststellungen des Prüfers folgend - die auf dem Konto "Schadensfälle" verbuchten Zahlungen von S 120.000,-- (1992) und S 110.000,-- (1993)... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (in der Folge K. GmbH) reichte für das Jahr 1990 unter Anschluss eines Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 1990 u.a. eine Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung für 1990 ein. Unter den Passiva dieses Rechnungsabschlusses wurden unter "sonstige Rückstellungen" eine "Rückstellung für Umsatzbeteiligungen" im Ausmaß von S 474.655,24 und unter der Aufwandposition "Fremdleistungen" Honorare im Ausmaß von insgesamt rund S 1 Mio sowie Umsatzbet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben belastet wird. Voraussetzung einer st... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Ehegatten führten einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Gesamteinheitswert von S 62.000,--. Zur Ermittlung ihrer einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte legten sie dem Finanzamt jeweils eine Erklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte vor, mit der sie ihre Einkünfte unter Zugrundelegung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen nach Durchschnittssätzen ermittelten. Im Jahre 1994 veräußerten sie den Betrieb an ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;EStG 1988 §17 Abs5 Z3;EStG 1988 §17;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sofern ein Steuerpflichtiger eine Durchschnittssatzgewinnermittlung im Sinne von § 17 EStG 1988 in Anspruch nimmt, begibt er sich damit auch des Rechtes, seine tatsächlichen Betriebsausgaben geltend zu machen. Er kann... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z2 idF 1987/312;EStG 1988 §17;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs8;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtigen nahmen zur Einkünfteermittlung aus ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb die Gewinnpauschalierung nach d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Hauptschullehrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1992 berücksichtigte das Finanzamt die Anschaffungskosten eines PC (samt Software) von rund 106.000 S unter Ausscheidung eines Privatanteils von 35 % sowie unter Ansatz einer fünfjährigen Nutzungsdauer als Werbungskosten. Im Zug der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 machte der Beschwerdeführer Anschaffungskosten für einen weiteren PC (samt Software) von rund 81.000 S als Wer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Mit Bescheid vom 26. Mai 1997 wurde die Einkommensteuer des Streitjahres 1995 unter Berücksichtigung von Sonderausgaben (Lebensversicherungsprämien von 31.180 S und Kirchenbeiträge von 1.000 S) festgesetzt. Für die beiden in Graz studierenden Söhne Peter R. und Siegfried D. wurden die Pauschbeträge gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 sowie für das nicht haushaltszugehörige Kind Siegfried D. der Unterhaltsab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0106 E 30. September 1999 RS 3
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufgewendet worden sind, und eben diesem Wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0288 E 30. Mai 2001 RS 1(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können, bei denen die Behörde aber nicht in der Lage zu prüfen ist, ob die Aufwendungen durch die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Rahmen der Veranlagung des Beschwerdeführers (eines Unfallchirurgen, welcher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelt) zur Einkommensteuer 1992 bis 1994 die Anerkennung von Bankzinsen für einen vom Beschwerdeführer und seiner Ehefrau aufgenommenen Kredit und ein ebenfalls vom Beschwerdeführer und seiner Ehefrau aufgenommenes Darlehen als Betriebsausgaben des Beschwerdeführers. Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Eine allein durch Umwidmung einer Privatschuld in eine Betriebsschuld erfolgende "Übernahme der Kredite in den Betrieb" erfüllt die Erfordernisse für die Anerkennung von Zinsen und Spesen als Betriebsausgabe ebenso wenig, wie eine "zeitlich verschobene Privatentnahme" auf einen Zeitpunkt nach Fremdmittelaufnahme. Dem U... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben ist die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden. Ob nämlich ein Kredit eine betriebliche oder eine private Verbindlichkeit darstellt, hängt davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finan... mehr lesen...