RS Vwgh 2002/10/24 98/15/0145

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16;
EStG 1988 §18 Abs1 Z6;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Aufwendungen für die Tätigkeit eines Steuerberaters können dann nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden, wenn diese allein oder überwiegend nur dem Zweck dienen, die Grundlagen für die Ermittlung der Einkommensteuer festzustellen bzw die Einkommensteuererklärung abzufassen (Hinweis E 2. Oktober 1968, 1345/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998150145.X01

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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