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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/14/0031 E 22. Oktober 2002 2002/14/0032 E 22. Oktober 2002Rechtssatz
Der Einwand, die bloße Finanzierung von Aufwendungen durch steuerfreie Einnahmen reiche nicht aus, um einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zu begründen, weil sonst auch aus Schachtelgewinnen finanzierte Aufwendungen nicht abgezogen werden dürften, überzeugt nicht. Anders als bei steuerfreien Beihilfen, die zur Verwirklichung eines konkreten Projekts gewährt werden, muss mit den Schachtelgewinnen nicht ein im vorhinein bestimmter Aufwand getätigt werden. Wie die Kapitalerträge verwendet werden, steht allein im Entscheidungsspielraum des Unternehmers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140030.X04Im RIS seit
18.02.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013