Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

1.904 Dokumente

Entscheidungen 1.771-1.800 von 1.904

RS Vwgh 1989/6/28 89/16/0095

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH darf eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG den Wohnbauförderungsrichtlinien, insb dem WFG folgend, eine Nutzfläche von 130 m2 nicht übersteigen. Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche, die zu Wohnzwecken geeignet ist, als Wohnnutzfläche einer W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/6/28 89/16/0095

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH zählen die für eine üblicherweise in einer Wohnung ausgeübte freiberufliche Tätigkeit benutzten Räume, falls sie im Wohnungsverband liegen, zur Nutzfläche eines Hauses. Daran vermag auch der Umstand, daß diese Räume intensiv für Berufszwecke (Geschäftszwecke) benutzt werde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/6/28 89/16/0095

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Gewährung von Mitteln nach dem WFG ist ohne Bedeutung für die Frage, ob eine Arbeiterwohnstätte geschaffen worden ist (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989160095.X02 Im RIS seit 28.06.1989 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/6/28 89/16/0095

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten. Daran vermag auch die Aufgabe des befreiung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;
Rechtssatz: Sind langfristige Darlehensforderungen am Bilanzstichtag zur Gänze durch niedrig verzinsliche kurzfristige Einlagen gedeckt, so kommt eine Teilwertabschreibung der zum Bilanzstichtag aushaftenden Forderungen nicht in Betracht. Eine künftig mögliche U... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;
Rechtssatz: Unverzinsliche und nieder verzinsliche Forderungen können (in Form der Teilwertabschreibung) abgezinst werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140126.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;
Rechtssatz: Bei Lösung der Frage, ob eine Forderung angemessen verzinst ist, ist auch darauf Bedacht zu nehmen, daß der Erwerber eines Betriebes bei bestens besicherten Forderungen idR bereit sein wird, beim Ertrag Abstriche in Kauf zu nehmen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;
Rechtssatz: Die der Refinanzierung einer Forderung dienende Kreditaufnahme ist für die Höhe des Teilwertes der Forderung nicht maßgebend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140126.X06 Im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;
Rechtssatz: Aus der Zurechnung zum Umlaufvermögen oder Anlagevermögen ergeben sich grundsätzlich nur unterschiedliche Pflichten zur Vornahme einer Teilwertabschreibung. Beim Umlaufvermögen ist der "§ 5 - Gewinnermittler" zum Ansatz eines niedrige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;
Rechtssatz: Auch wenn man die Auffassung teilt, daß eine Eintragung ins Genossenschaftsregister die Eintragung in das Handelsregister ersetzen kann, greift die Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei tatsächlicher Eintragung in das Handelsregister Platz. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/6/13 86/14/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 36;
Rechtssatz: Ungeachtet der im Schrifttum teilweise vertretenen Ansicht, auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG könne gewillkürtes Betriebsvermögen in die Bücher aufgenommen werden, hält der VwGH auch unter Bedachtnahme auf die Ausf im E 24.1.1984, 83/14/0145, daran f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1989

RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0049

Index: EStG20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1UrhG §10 Abs2UrhG §14UrhG §16 Abs3UrhG §24 Abs2UrhG §50 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 4;
Rechtssatz: Urheberrechtliche Verwertungsrechte an den (hier: religionsphilosophischen) Sprachwerken des Gründers einer religionsphilosophischen Bewegung (hier: Gralsbewegung) sind nicht notwendiges Bet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1989

RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0218

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 418;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH darf eine Arbeiterwohnstätte eine Nutzfläche bzw Wohnnutzfläche von 130 m2 nicht überschreiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160218.X04 Im RIS seit 20.04.1989 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0218

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 418;
Rechtssatz: IZm der Schaffung von Arbeiterwohnstätten sind beim Verkauf an mehrere Miteigentümer zwecks
Begründung: des Wohnungseigentums alle Käufer einheitlich zu beurteilen. Die Käufer sind nur dann als Bauherrn anzusehen, wenn sie auf die bauliche Gestaltung des Hauses uzw auf die Gestaltung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0218

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 418;
Rechtssatz: Ob ein Grundstückserwerb der Errichtung von Arbeiterwohnstätten iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dient oder nicht, hängt nach stRsp des VwGH bei einem Mehrwohnungshaus ua auch davon ab, ob auf dem betreffenden Grundstück entweder zur Gänze oder doch zum überwiegenden Teil Arbeiterw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0218

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 418; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/12/16 2654/80 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E VS 24.5.1971, 1251/69, VwSlg 4234 F/1971) ist unter einer Arbeiterwohnstätte - der Begriff ist im Gesetz nicht definiert - eine Wohnstätte zu verstehen, die nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0073

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 331; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/06/30 86/14/0195 2 Stammrechtssatz Bei der Veräußerung des Betriebes hat der Gewinnermittler gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 den Wert des zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Bodens außer Ansatz zu lassen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1989

RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0073

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 331;
Rechtssatz: Die Tatsache einer Bilanzierung erweist noch nicht deren Richtigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140073.X06 Im RIS seit 16.03.1989 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1989

RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0073

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 331; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/06/30 86/14/0195 3 Stammrechtssatz Bei der Verhältnisrechnung zu Verkehrswerten ist zwar der Ansatz eines Firmenwertes nicht schlechthin ausgeschlossen, doch kann auch dabei der Firmenwert nur mit sein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1989

RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0073

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 331;
Rechtssatz: Ein allfälliger "Platzwert" kann nur im Verkehrswert des Grund und Bodens (und nicht als Zuschlag zu diesem) seinen Niederschlag finden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140073.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1989

RS Vwgh 1989/2/28 88/14/0052

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 347;
Rechtssatz: Nicht schon jede private Nutzung macht einen Gebäudeteil zu Privatvermögen, sondern grundsätzlich erst eine Privatnutzung von zumindest 20 %. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140052.X07 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1989

RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0024

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0049 E 21. Februar 1985 VwSlg 5969 F/1985 RS 8 Stammrechtssatz Für die Zuerkennung der Steuerfreiheit ist die Absicht des Erwerbers in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem, wenn nicht ein Befreiungsgrund vorläge, die Steuerschuld entstünde (Hinweis E 1.2.1968, 13... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1989

RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0024

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 389;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist das Bestehen der Absicht des Erwerbers, den begünstigten Zweck zu erfüllen. Zur Anwendung der Befreiungsbestimmungen des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 genügt also zunächst die Absicht, auf dem e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1989

RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0024

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0008 E 26. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Antrag auf Rückerstattung von GrEStG kann nicht auf den Umstand gestützt werden, daß nach Vorschreibungen und Entrichtung der GrESt mit dem Bau einer Arbeiterwohnstätte begonnen worden sei und damit die bereits rech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1989

RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0024

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 389;
Rechtssatz: Darauf, daß die Abgabenbehörde - retrospektiv betrachtet - den Nachweis der fehlenden Absicht hätte führen können, kommt es nicht an. Gemeint ist nur, daß der Beh die rechtliche Möglichkeit zur Führung eines derartigen Gegenbeweises offensteht. Hat sie dies - aus welchen Gründen immer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0090

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 256;
Rechtssatz: Unter einer Wohnung iSd § 4 Abs 1 GrEStG 1955 versteht man entweder einen selbständigen Teil eines Gebäudes oder ein Einfamilienhaus mit der Eignung, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses einer einzelnen Person oder einer durch enge Bande zus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0090

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 256;
Rechtssatz: Der Beginn und die Fortsetzung des gemeinsamen Wohnens der Lebensgefährtin und des ALLEINEIGENTÜMERS SEINES EIGENHEIMES GEBLIEBENEN Lebensgefährten in seinem Eigenheim kann nicht als Aufgabe des nach § 4 Abs 1 Z 1 lit c (oder § 4 Abs 1 Z 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0132

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 liegen nicht vor, wenn der Veräußerer einer Liegenschaft auf dieser eine Reihenhausanlage in ihrer Gesamtheit im wesentlichen nicht mehr abänderbar geplant hat und er mit der Bauaus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0132

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 291;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0056) von der Eigentümergemeinschaft zu erteilen, wofür die Fassung eines ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0100

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in: AnwBl 1990/2, S 97; ÖStZ 1989, 291;
Rechtssatz: Enthält ein Wohnhaus 65 Wohnungen, von denen 54 eine Wohnnutzfläche von jeweils weniger als 41 m2 haben und die restlichen 11 Wohnungen eine Wohnnutzfläche zwischen 51 und 63 m2 aufweisen, so entspricht der zur Errichtung dieses Gebäudes erfolgte Grundstückswerb im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

Entscheidungen 1.771-1.800 von 1.904

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