Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z4;UStG 1972 §1 Abs1 Z2;UStG 1972 §4 Abs9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 273;
Rechtssatz: Durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft veruntreute Gegenstände des Betriebsvermögens (hier: Umlaufvermögen - Teppiche) sind nicht mit einem geschätzten Verkaufserlös, s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/5, 290;
Rechtssatz: Der Frage, wer Schaffender oder Bauherr ist, kommt zentrale Bedeutung zu. Bei der Ermittlung der Gegenleistung nach § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 ist wesentlich, ob Gegenstand des Kaufvertrages nur der Grund und Boden bzw ein ideeller G... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Jegliches Überschreiten des mit 130 m2 bestimmten Höchstausmaßes der Nutzfläche einer Arbeiterwohnstätte (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0258) führt zum Verlust der Steuerbefreiung. Ein Windfang zählt zur Nutzfläche (Hinweis E 21.11.1985, 83/16/0143 und E 17.11.1983, 83/16/0006). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: ABGB §1053;ABGB §1072;ABGB §696;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1987 §4 Abs1 Z3 lita;WFG 1984 §22 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/8, 444;
Rechtssatz: Kaufgegenstand kann auch eine solche Sache sein, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages bestimmte Eigen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs1 Z3 litb; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/8, 444;
Rechtssatz: Unter "Erwerb" ist das obligatorische Verpflichtungsgeschäft, nicht erst der Erwerb des bücherlichen Eigentums zu verstehen. Auch die Rückgängigmachung des bloß obligatorisch wirkenden Übereignungsanspruches nimmt den späteren Erwerbsvorgang sein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 gilt auch für die Schaffung bloß einer Arbeiterwohnstätte, somit auch eines Einfamilienhauses. Eine Arbeiterwohnstätte darf eine Nutzfläche von 130 m2 nicht überschreiten. Zur Anwendung der angeführten Befreiungsbestimmungen genügt zunächst, und zwar in dem Zei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/5, 290;
Rechtssatz: Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum wird regelmäßig der Anspruch auf Übereignung eines Anteiles an dem fertiggestellten Gebäude erworben. Bemessungsgrundlage für die GrEStG ist da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §99 Abs1 Z1;FinStrG §9;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verneinung entschuldigenden Rechtsirrtums (darüber, daß ein nur zu 18 vH betrieblich genutztes Gebäude nicht Betriebsvermögen darstellt, und über die Steuerabzugspflicht gem § 99 Abs 1 Z 1 EStG, über die der Beschuldigte anläßli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Für die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen an die Bfr in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH muß das Ermittlungsverfahren mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, daß dem Bfr tatsächlich Einkünfte aus verdeckten Gewinnausschüttungen zugeflossen sind... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Den Preis eines zu bebauenden Grundstückes bestimmt - neben Form und Lage - in erster Linie der Umstand, daß es verbaut werden kann, und nicht der Zweck, dem das Grundstück im Falle der Verbauung dienen soll. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, wie der Verkaufspreis eines Hotels in einem Schigebiet bei der Veräußerungsgewinnermittlung gem § 4 Abs 1 EStG auf das Gebäude und auf Grund und Boden aufzuteilen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140067.X03... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1988/17;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen können auch einem Angehörigen eines Gesellschafters zuzurechnen sein. Dies gilt aber nur dann, wenn sich überhaupt ein zugunsten des Angehörigen verwendbarer Vorteil des Gesellschafters aus der Gesells... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1988/17;
Rechtssatz: Der Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung muß nicht notwendig Gesellschafter des ausschüttenden Unternehmens sein, sondern es genügt die Möglichkeit eines (sogar nur mittelbaren) entscheidenden Einflusses (Hinweis E 23.11.19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, wonach Gewinne aus Schwarzgeschäften einer GmbH, soweit sie nicht in dem Betriebsvermögen geblieben sind, nicht ohne weiteres als verdeckte Gewinnausschüttungen bei den Gesellschaften entsprechend ihrer Beteiligung zu erfassen sind (Hinweis auf E 15.3.1988, 87/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;Sonderabgabe von Kreditunternehmungen §3 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Betrieb ist die unter Zusammenfassung von Arbeit und Produktionsmitteln planvoll organisierte Wirtschaftseinheit mit dem Ziel der Produktion von Gütern und Dienstleistungen (Hinweis auf E 17.9.1981, 2989/78). ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;HGB §171;
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten aus der von ihm geleisteten Bürgschaft für die KG stellt für ihn noch keinen Vermögensna... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1987;VwRallg;
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955, insbesondere die des § 4 Abs 2 lit b GrEStG 1987 sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich. Daran vermag auch der
Spruch: des E des VfGH vom 10.12.986, G 167/86, nichts zu ändern. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige im Falle der Bildung einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme gegen einen Dritten einen Regreßanspruch hat, dann ist dieser zu aktivieren. Ist die Einbringlichkeit der Regreßforderung nicht gefährdet, wirkt sich die Bildung der Rückstellung nicht gewinnmindernd aus, weil dere... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Bei betrieblichen Darlehen führt die Hingabe und der Empfang sowie die Rückzahlung - von einer Wertsicherung abgesehen - bei Gläubiger wie Schuldner weder zu Betriebseinnahmen noch zu Betriebsausgaben. Obwohl d... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem "Zuwendungsbetrag" einer Brauerei an einen Gastwirt ungeachtet der Verwendung des Ausdruckes "nicht rückzahlbar" nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt um ein Darlehen (zur Gä... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0073
Rechtssatz: Bei der Veräußerung des Betriebes hat der Gewinnermittler gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 den Wert des zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Bodens außer Ansatz zu lassen. Dieser Bodenwert ist i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die dem Betrieb auf Dauer oder doch längerfristig zu dienen bestimmt sind. Unter dieser Voraussetzung können auch Forderungen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Wird eine Steuerberatungskanzlei im ganzen (der gesamte Klientenstock) auf einen bestimmten Stichtag veräußert und kommt es später zu einem Rückerwerb eines Teiles des Klientenstockes unter Verzicht auf einen Teil des ursprünglich vereinbarten Veräußerungserlöses, so bildet der Minderungsbetrag die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen aus einer Rückdeckungsversicherung für künftige Abfertigungen ist als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens auch von einem Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Anschaffungkosten oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat auch der Einnahmen-Ausgabenrechner zu aktivieren und zwar gleichgültig, ob diese Wirtschaftsgüter abnutzbar oder nicht abnutzbar sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Veräußerung einer Steuerberatungskanzlei im ganzen auf einen bestimmten Stichtag zu unterstellen, so ändert weder eine anschließende Werkvertragstätigkeit noch die spätere Wiederaufnahme der eigenständigen Steuerberatertätigkeit durch den Veräußerer etwas an der Betriebsveräußerung zum u... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §15;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita idF 1969/277;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z5 lita idF 1956/178;
Rechtssatz: Die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 4 lit a GrEStG 1955 (in der Stammfassung) setzt nach Ansicht des VwGH behördliche Maßnahmen voraus, durch die oder in deren Verlauf eine Übertragung von Grundstücken sta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff "Wirtschaftsgut" umfaßt nicht nur Sachen und Rechte im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern alle Güter positiver und negativer Art, die dem Betrieb dienen und nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar sind, also gegebenenfalls auch immaterielle Werte. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0049 E 21. Februar 1985 VwSlg 5969 F/1985 RS 5 Stammrechtssatz Ist für einen Erwerbsvorgang die Steuerfreiheit nach dieser Gesetzesstelle in Anspruch genommen worden und kann die Behörde nicht beweisen, daß die Erfüllung des begünstigten Zweckes nicht beabsichtigt war, dann entsteht die Steuerschuld erst dann, wen... mehr lesen...