Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z3;HVertrG §25; Beachte Besprechung in:
SWK 1990/27, A I 323;
ÖStZ 18/2003, S 395 - 399;
Rechtssatz: Fehlt es nach eigenen Angaben des Steuerpflichtigen an Vorteilen, die ihm aus der Geschäftsverbindung mit der vom Handelsvertreter zugeführten Kundschaft erwachse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Vorgeschichte:82/14/0049 E 21. September 1982; Besprechung in:SWK 27/1990, A I 323;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß eine Gewinnbeteiligung oder Verlustbeteiligung eines nahen Angehörigen an Einkünften des Steuerpflichtigen einer eindeutigen, klaren und jede... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Unentgeltliche Übertragungen im Bereich des Sonderbetriebsvermögens (hier: Schenkung einer Betriebsliegenschaft von einem Gesellschafter einer KG an den anderen) sind als Entnahme mit nachfolgender Einlage zu werten und führen zu einer Gewinnreal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Gewinn ist auf Gesellschafter grundsätzlich nach dem Gesellschaftsvertrag zu verteilen. Dieser Grundsatz gilt aber nicht, wenn einem Gesellschafter tatsächlich - unter welchem Titel und in welcher Form immer - ein höherer als der gesellschaftsvertraglich vor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Ein Hallenbad und eine Sauna stellen bei einem praktischen Landarzt kein notwendiges Betriebsvermögen dar. (Der Bfr hatte behauptet, er verwende Hallenbad und Sauna für physikotherapeutische Zwecke; Hinweis auf E 12.11.1985, 85/14/0114). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Verliert ein abnutzbares Nutzungsrecht vor Ablauf der Nutzungsdauer die Nutzungsfähigkeit, dann ist eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung gerechtfertigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140045.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Abgrenzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind auch im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140045.X03 Im RIS seit 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber nimmt die Besteuerung von Scheingewinnen (Inflationsgewinnen) bewußt in Kauf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140021.X07 Im RIS seit 21.10.1986 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0171 E 20. Jänner 1983 VwSlg 5749 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann nur von der Eigentümergemeinschaft der Auftrag zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt werden wofür von vornherein die Fassung eines ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Bezeichnung des Käufers eines Liegenschaftsanteiles in einem Kaufvertrag als "Bauherr" bietet keinen Anlaß dafür, seine Bauherrneigenschaft zu bejahen, wenn er in diesem Vertrag bloß für die nicht nur nach ihrer genauen Bezeichnung bereits auf diesem Liegenschaftsanteil geplant gewesene Wohnung und Garage Rechte und Pflichten übernommen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Der Gewinn einer Kommanditgesellschaft wird durch Vermögensvergleich ermittelt. Danach setzt ein Gewinn eine Betriebsvermögensvermehrung und ein Verlust eine Betriebsvermögensminderung voraus. Eine Vermögensminderung ist dem Niederstwertprinzip zufolge bereits dann zu berücksichtigen, wenn sie zwar noch nicht eingetrete... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ein Kommanditist, der nur in Höhe seiner bedungenen Einlage haftet, erfährt durch Verluste der Kommanditgesellschaft über seine Einlage hinaus keine Vermögensminderung bzw muß keine solche befürchten; auch wirtschaftlich führt es zu einem richtigen Ergebnis, die Verluste einer Kommanditgesellschaft bei jenem Personenkre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0197 E 23. April 1985 VwSlg 5997 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine im Rahmen des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft durch den Kommanditisten übernommene Wechselbürgschaft kann zu einem Verlust führen, den der Kommanditist über seine Vermögenseinlage hinaus zu tragen h... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/8 S 403;
Rechtssatz: Die Frist des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 beginnt mit dem Zeitpunkt des Erwerbsvorganges und nicht schon mit dem tatsächlichen Bewohnen des Eigenheimes zu laufen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985160013.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0576/77 E 13. Jänner 1978 VwSlg 5211 F/1978 RS 1 Stammrechtssatz Die "Schaffung" einer Arbeiterwohnstätte setzt die Errichtung eines neuen Bauwerkes voraus; sie kann auch durch die bauliche Umgestaltung eines bereits vorhandenen Gebäudes erfolgen, aber nur, sofern hiedurch neuer bzw zusätzlicher Wohnraum entsteht. Bloße... mehr lesen...
Index: L66453 Landw Siedlungswesen Niederösterreich32/06 Verkehrsteuern80/06 Bodenreform
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;LSGG;LSLG NÖ 1972 §1 Abs1;LSLG NÖ 1972 §1 Abs2;LSLG NÖ 1972 §2 Abs1;LSLG NÖ 1972 §2 Abs2;LSLG NÖ 1972 §4 Abs1;LSLG NÖ 1972 §4 Abs2;
Rechtssatz: Zu den in § 4 Abs 1 Z 4 lit a GrEStG 1955 genannten Bodenreformmaßnahmen gehören ua auch Maßnahmen nach dem Landwirtschaftlichen Siedlungs-GrundsatzG.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Frage, wer als "Schaffender" von Kleinwohnungen iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 anzusehen ist, muß von der Frage des Miteigentums an dem sodann entstandenen Gebäudeteil getrennt werden, weil das Gesetz eben nicht darauf, sondern auf die Bauherrneigenschaft abstellt (Hinweis E 16.9.1982, 81/16/0240). European ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/8 S 403;
Rechtssatz: Jede Abweichung vom begünstigten Zweck, nämlich der Benützung des Eigenheimes durch seinen Eigentümer - sei es durch Aufgabe des Eigentums oder auch durch Aufgabe der regelmäßigen Benützung -, kommt der Aufgabe des begünstigten Zwecks gleich. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/8 S 403;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 1 lit c GrEStG 1955 richtet sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissesn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld. In bestimmten Fällen wird einschränkend durch § 4 Abs 2 GrEStG 1955 eine nachträgliche Steue... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;WEG 1975 §3;
Rechtssatz: Die spezifische Zweckbestimmung des Erwerbes eines Grundstückes zur Schaffung von Kleinwohnungen kann auch beim Erwerb eines ideellen Grundstückanteiles zur Schaffung einer oder mehrerer Kleinwohnungen erfüllt werden, sofern diese spezifische Zweckbestimmung insbesondere in Hinblick auf § 3 WEG 1975 nich... mehr lesen...
Index: L66453 Landw Siedlungswesen Niederösterreich32/06 Verkehrsteuern80/06 Bodenreform
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;LSGG;LSLG NÖ 1972 §1 Abs1;LSLG NÖ 1972 §1 Abs2;LSLG NÖ 1972 §2 Abs1;LSLG NÖ 1972 §2 Abs2;LSLG NÖ 1972 §4 Abs1;LSLG NÖ 1972 §4 Abs2;
Rechtssatz: Der nach § 4 Abs 1 Z 4 lit a GrEStG 1955 sowie § 1 Abs 2 des Landwirtschaftlichen Siedlungs-Grundsatzgesetzes begünstigte Zweck de... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WEG 1975 §3;
Rechtssatz: Auch eine Eigentumswohnung gilt als Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG. Der Erwerb eines Grundstückes gemäß § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG ist auch bei Erwerb eines ideellen Grundstücksanteiles zur Schaffung einer einzelnen Arbeiterwohnstätte erfüllt, wobei sich jede Überschreitung der genannt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1/1987; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0231 E 16. September 1982 RS 2 Stammrechtssatz Das Gesetz stellt für die Gewährung der Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung in zweifacher Hinsicht besondere Voraussetzungen auf: Einerseits muß das Wohnhaus bereits errichtet, das heißt fertiggestellt sein; bef... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1159/76 E 23. November 1977 VwSlg 5192 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 3 lit b ist zu versagen, wenn die Errichtung des Wohnhauses durch einen Bauträger erfolgte, der als ein Zusammenschluss (in welcher Rechtsform auch immer) einer begünstigten mit einer nicht begünstigten Person anzuseh... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 setzt ua voraus, daß Kleinwohnungen von einem gemeinnützigen Bauträger geschaffen werden. Daraus ergibt sich, daß die Begünstigung dann nicht gewährt werden kann, wenn die Errichtung nicht ausschließlich durch einen gemeinnützigen Bauträger erfolgte. Werden d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/8 S 403; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1973/09/06 1522/72 7 Stammrechtssatz Die Benützung eines Hauses als Eigenheim setzt Eigentum am Grundstück voraus. Der begünstigte Zweck wird daher aufgegeben, wenn der erste Erwerber die Liegenschaft... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1987, S 542; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0049 E 21. Februar 1985 VwSlg 5969 F/1985 RS 8 Stammrechtssatz Für die Zuerkennung der Steuerfreiheit ist die Absicht des Erwerbers in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem, wenn nicht ein Befreiungsgrund vorläge, die Steuerschuld entstünde (Hinweis E 1.2.196... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0576/77 E 13. Jänner 1978 VwSlg 5211 F/1978 RS 1 Stammrechtssatz Die "Schaffung" einer Arbeiterwohnstätte setzt die Errichtung eines neuen Bauwerkes voraus; sie kann auch durch die bauliche Umgestaltung eines bereits vorhandenen Gebäudes erfolgen, aber nur, sofern hiedurch neuer bzw zusätzlicher Wohnraum entsteht. Bloße... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0019 E 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein von den vertragschließenden Parteien einheitlich vereinbarten Rechtsvorgang kann nicht für Zwecke der Besteuerung in einen steuerbefreiten und einen steuerpflichtigen Teil aufgespalten werden. Es ist somit grundsätzlich zu untersuchen, ob der Rechtsvorgang, als Ganzes ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2327/76 E 6. Juli 1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Wohnung muß ein "baulich" in sich abgeschlossener Teil eines Gebäudes sein (Hinweis E 14.5.1975, 339/74 VwSlg 4839 F/1975). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160066.X05 Im RIS ... mehr lesen...