Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Grunderwerbsteuer unterliegen keineswegs lediglich Rechtsgeschäfte, bei denen eine Gegenleistung vorliegt, die zu einer "Vermehrung des Vermögens" des Übergebers bzw zu einer "Verminderung des Vermögens" des Übernehmers des Grundstückes führt. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Was als Gegenleistung zu verstehen ist, ist im GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt. Jede nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber hingegeben wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Die Meinung, von einer Gegenleistung kön... mehr lesen...
1986 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1980 bis 1984 statt. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen nahm das Finanzamt das Verfahren wieder auf und erließ neue Sachbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer 1980 bis 1983 und der Einkommensteuer 1981 bis 1984 sowie Bescheide, mit denen ausgesprochen wurde, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer 1980 nicht stattfinde und die Umsatzsteuer für 1984 nicht festgesetzt werde. Für die Jahre 1985 bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;UStG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann das Nutzflächenverhältnis bei Gebäuden als brauchbare Grundlage für die Bestimmung des der Einkunftsquelle zuzuweisenden Anteils an gemeinsamen Aufwendungen angesehen werden (Hinweis E 3.7.1991, 90/14/0066,... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. Juli/18. August 1987 verkaufte die X-GmbH & Co KG (in der Folge KG genannt), vertreten durch ihre Komplementärgesellschafterin X-GmbH (in der Folge Ges.m.b.H. genannt), diese vertreten durch ihren alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer Wilfried Sch., dem Beschwerdeführer 1/121stel Anteil an der für das Grundstück Nr. 1210/299 neu zu eröffnenden EZ im Grundbuch Y und das der EZ 853 Grundbuch Y zugeschriebene Grundstück Nr. 1210/19 um einen Kaufpreis vo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Bespr AnwBl 11/1993 S 854-857 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0053 1 (hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mbH ein Transportunternehmen mit Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte. Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer JB brachte sein Einzelunternehmen zum 1. Jänner 1978 in die Beschwerdeführerin ein. Seit dem Jahr 1980 sind der Beschwerdeführerin die TI Transportgesellschaft mbH (vormals A Fahrzeugfabrikgesellschaft mbH) und die E Transportgesellschaft mbH als Organgesellschaften eingegliedert. Anläßlich einer di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Ehegatten; sie betrieben in den Streitjahren ein Hotel in der Rechtsform einer OHG. Die Gewinnermittlung erfolgte nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag: 30. April). Ende 1986 wurde die OHG aufgelöst. Mit Kaufvertrag vom 27. Dezember 1976 war ein an die Betriebsliegenschaft angrenzendes unbebautes Grundstück von beiden Beschwerdeführern je zur Hälfte erworben und als Betriebsvermögen in den Bilanzen für die Wirtschaftsjah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1985 und 1987 einbehaltene Abgabenbeträge in der Gesamthöhe von 916.572 S im Jahr 1988 erstattet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Angemessenheit des Gehaltes des Geschäftsführers (und Alleingesellschafters) einer GmbH sowie zur Höhe des Ansatzes des Mietwertes für die von der GmbH dem Geschäftsführer überlassene Wohnung. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991140022.X01 Im RIS seit 11.06.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs2;
Rechtssatz: Eine ausdrücklich als Bilanzberichtigung bezeichnete Ausbuchung eines Grundstückes darf nicht in eine freiwillige Entnahme umgedeutet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1988140097.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Gesellschafter der H-Leasing GesmbH & Co KG und sind nach Löschung dieser Gesellschaft im Handelsregister im Jahre 1983 Gesellschafter der H-GesnbR. Sowohl die H-Leasing GesmbH & Co KG als auch die H-GesnbR (in der Folge Mitunternehmerschaften) ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Nach den unbestrittenen Feststellungen einer für die Jahre 1982 bis 1986 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung handelte es sich bei den Mitunte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Gesellschafter der M-L GmbH & Co KG und sind nach Löschung dieser Gesellschaft im Handelsregister Gesellschafter der "M-L" Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Nach den unbestrittenen Feststellungen einer bei der KG zunächst für die Jahre 1982 bis 1984, in der Folge auch für die Jahre 1985 bis 1987 durchgeführten Betriebsprüfung handelte es sich bei der ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelnden Personengesellschaft um ein Leasing-Un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/03 92/13/0069 1 Stammrechtssatz Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich stellt die Aufnahme von Darlehen, zu welchem Zweck auch immer (gegenständlich zur Abdeckung des Schadens aus erwarteten, weil vertraglich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/03 92/13/0069 2 Stammrechtssatz Bei der Abdeckung betrieblicher Verbindlichkeiten durch die als Bürgen haftenden Personengesellschafter handelt es sich um Gesellschaftereinlagen, für die auch dann keine Rückste... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Abdeckung betrieblicher Verbindlichkeiten durch die als Bürgen haftenden Personengesellschafter handelt es sich um Gesellschaftereinlagen, für die auch dann keine Rückstellungen gebildet werden dürfen, wenn die Einlagen auf den Ausfall erwarteter Einnahmen aus Dauerrechtsverhältnissen zurückzuführen sind, da Einlagen (ebenso wie Entnahmen) beim Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG 1972 erfolgsneutral zu bleiben haben. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich stellt die Aufnahme von Darlehen, zu welchem Zweck auch immer (gegenständlich zur Abdeckung des Schadens aus erwarteten, weil vertraglich vereinbarten, aber tatsächlich nicht eingegangenen Einnahmen), keinen Aufwand, sondern eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung dar. Auch der Nichteingang von nicht als Forderungen verbuchten Einnahmen ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung kein Aufwand, weil der "Erfol... mehr lesen...
Am 24. Jänner 1990 schlossen der Rechtsvorgänger der zweitbeschwerdeführenden Verlassenschaft (im folgenden: Vater) und sein Sohn, der Erstbeschwerdeführer (im folgenden: Sohn), einen Realteilungsvertrag ab. Die Vertragspartner waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften EZ 92, 94, 96 und 97 je KG X. Vereinbart wurde, die Miteigentumsgemeinschaft aufzuheben und eine Aufteilung des gemeinsamen Eigentums vorzunehmen. Zu diesem Zweck wurde ein 6400 m2 großer Teil des zur EZ 97 gehö... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. August 1985 erwarben der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin je zur Hälfte die Grundstücke EZ. ... um den Kaufpreis von insgesamt S 425.280,--. Für diesen Erwerbsvorgang wurde die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß "§ 15 Agrarverfahrensgesetz" beantragt. Mit Bescheid vom 24. April 1986 stellte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz gemäß § 4 Abs. 3 des Landesgesetzes vom 27. Juli 1970 über das Landwirtschaftl... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien haben am 18. Jänner 1989 einen Tauschvertrag mit (auszugsweise) folgendem Inhalt abgeschlossen: Tauschvertrag I. 1) Die Hauptschulgemeinde ist grundbücherliche Alleineigentümerin des in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetragenen Grundstückes Nr. ... 2) Herr H und Frau G sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetrag... mehr lesen...
Index: L66451 Landw Siedlungswesen Burgenland32/06 Verkehrsteuern80/06 Bodenreform
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;LSGG §1 Abs1;LSGG §1 Abs2;LSGG §2 Abs1 Z6;LSLG Bgld §1 Abs1;LSLG Bgld §1 Abs2;LSLG Bgld §2 Abs1 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0095
Rechtssatz: Der begünstigte Zweck besteht nach dem LSGG und dem Bgld LSLG idF LGBl 1972/11 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0115
Rechtssatz: Ist jeder Tauschwerber bereits Hälfteeigentümer des Tauschobjektes, ist der Gegenstand des grunderwerbsteuerpflichtigen Liegenschaftsverkehrs nur die jewe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0095
Rechtssatz: Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0121
92/16/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 91/16/0125 5 Stammrechtssatz Die Bewertung der Gegenleistung hat grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu erfolgen. Entsteht ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs1;BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0121
92/16/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 91/16/0125 2 Stammrechtssatz Die Gegenleistung ist nach den Bestimmungen d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Im Jahr 1983 beteiligte er sich als echter stiller Gesellschafter an einer Leasing GmbH mit einer Einlage von S 200.000,--. Aus dieser Beteiligung erklärte er für dasselbe Jahr negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 216.444,--, die sich wie folgt zusammensetzten: Verlustzuweisung: S 200.000,-- Agio: S 5.000,-- Zinsen und Spesen: S 11.444,--. Für das Jahr 1984 wurden aus dieser Beteiligung zunächst p... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Kaffee-Konditorei. Eine abgabenbehördliche Prüfung im Jahre 1985 hinsichtlich der Jahre 1981 bis 1983 stellte Buchhaltungsmängel fest und nahm beim Kaffee, Eis und bei alkoholischen Getränken eine Nachkalkulation vor, die zu Umsatz- und Ergebniserhöhungen führte. In der Schlußbesprechung vom 20. August 1985, an der für die Finanzverwaltung auch der damalige Leiter des Finanzamtes teilnahm, wurde die vom Prüfer vorgesehene Hinzurechnung bei zwei Ziffe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0132 2 Stammrechtssatz Veräußert der Abgabepflichtige eine stille Beteiligung, die zu hohen Werbungskostenüberschüssen geführt hat, so begibt er sich damit jeder Möglichkeit, Gesamtüberschüsse zu erzielen. Für di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine konkrete Tätigkeit oder Kapitalanlage ist nicht schon deswegen als Einkunftsquelle anzusehen, weil objektiv die Möglichkeit bestünde, sie ertragbringend zu gestalten, sondern entscheidend ist vielmehr, ob die vom Abgabepflichtigen tatsächlich gesetzten Maßnahmen wirtschaftlichen Erfolg erwart... mehr lesen...