RS Vwgh 1994/4/28 93/16/0178

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Veröffentlicht am 28.04.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;
GrEStG 1955 §4 Abs2;

Rechtssatz

Das Sachverhaltsbeurteilungsinstrument des § 21 BAO ist kein geeignetes Mittel, eingetretene Fristversäumnisse ungeschehen zu machen. Andere Umstände als die Errichtung des Wohnungseigentumsvertrages wie zB der Bezug der errichteten Wohnungen, die Aufbringung der Grundkosten, die Herstellung eines Nutzwertschlüssels, die Konstituierung einer Wohnungseigentumsversammlung vermögen den Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 nicht zu erfüllen (Hinweis E 15.4.1993, 91/16/0079). Dasselbe gilt für die Erteilung der Benützungsbewilligung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160178.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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