Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 10 Stammrechtssatz Als Einkunftsquelle stellt sich eine Vermietung und Verpachtung nur dar, wenn sie auf Dauer gesehen zu einem Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten führen kann. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1977 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen G. Company Limited (im folgenden: G.) über ein Nominale von US-$ 5.000,-- pro Aktie. Im Gefolge dieses Aktienerwerbs flossen dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zahlungen von der G. zu, deren einkommensteuerrechtliche Qualifikation ebenso den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet wie die bewertungsrechtliche Beurteilung des vom Beschwerdeführer gehalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 87/14/0136 3 Stammrechtssatz Einer Kapitalherabsetzung kommt nur im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zu. Sie rechtfertigt in qualifizierter Wiese die Vermutung, daß im Einzelfall tatsächli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Universalerbe nach seinem am 31. Jänner 1977 verstorbenen Vater, schloß mit seiner Schwester ein Übereinkommen zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches ab, auf Grund dessen ihr - neben anderen Vermögenswerten - im Jahr 1981 eine Forstfläche aus dem vererbten Betriebsvermögen übereignet wurde. Das Finanzamt wertete diesen Vorgang als Entnahme gemäß § 6 Z. 4 EStG 1972 und schätzte den "Entnahmegewinn" des Grundstückes mit S 3,200.000,--. Um diesen Betrag wurd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z4;
Rechtssatz: Der Erwerb von Nachlaßvermögen zählt zur einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre des Erben, auch wenn das Nachlaßvermögen ganz oder zum Teil der Einkunftserzielung dient. Dementsprechend sind Pflichtteilsschulden des Erben jedenfalls außerbetriebliche Verbindlichkeiten. Daraus resultiert, da... mehr lesen...
Komplementär der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft ist die - am Vermögen nicht beteiligte - O. GmbH; zum 31. Dezember 1987 waren als Kommanditisten die H. GmbH mit einem starren Kapitalkonto von S 3,000.000,-- und Kurt R. mit einem solchen von S 1,000.000,-- beteiligt. Die Verrechnungskonten der Gesellschafter machten zu diesem Stichtag für die O. GmbH - S 57.019,94, für die H. GmbH - S 8,025.921,80 und für Kurt R. - S 5,826.772,83 aus. In einer Zwischenbilanz zum 31. März... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Tritt der für den Schuldnachlaß kausale Umstand (Bezahlung der Hälfte der Schuld) erst in einem Zeitpunkt ein, zu dem zwischen Gläubiger und Schuldner kein Gesellschaftsverhältnis mehr besteht, stellt der Nachlaß keine Einlage, sondern einen steuerlich wirksamen Vorgang dar. Es trifft auch nicht zu, daß eine vormals als Einlage zu w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die Ermittlung des Rechtsgrundes einer Leistung (im gegenständlichen Fall, ob die Leistung betrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlaßt war) kommt der Dokumentation durch den Steuerpflichtigen in seinen Büchern wesentliche Bedeutung zu. Euro... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens strittig, ob sich die vom Beschwerdeführer neben seiner Tätigkeit als Facharzt in Form eines Hotel garni betriebene Fremdenpension als Einkunftsquelle (Ansicht des Beschwerdeführers) oder als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei (Ansicht der belangten Behörde) darstellt. Der Beschwerdeführer erachtet sich durch den im Instanzenzug ergangenen Besc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Weder der Umstand, daß das Betreiben eines Hotels nicht der Liebhaberei in der "ursprünglichen Bedeutung dieses Begriffes" zugeordnet werden kann, noch der Umstand, daß die Tätigkeit eines Abgabepflichtigen als Betreiber eines Hotels nicht seiner persönl... mehr lesen...
In ihrer Abgabenerklärung vom 23. Juni 1981 zeigte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) an, daß sie am 17. Juni 1981 die Liegenschaft EZ 1221, KG X von einer gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH erworben habe. Sie begehrte Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a und § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG). Mit Kaufverträgen je vom 26. Mai 1983 verkaufte die Beschwerdeführerin die Liegensc... mehr lesen...
In ihrer Abgabenerklärung vom 28. Juni 1985 zeigte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) an, daß sie an diesem Tage die Liegenschaften EZ nn, KG X, und EZ nnn, KG X, gekauft habe. Sie begehrte Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a) GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG). Eine Überprüfung des Finanzamtes ergab, daß die Liegenschaft EZ nnn am 24. September 1985 an die Ehegatten Th. und M. F. weiterverkauft w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0058 2 Stammrechtssatz Ob ein Grundstückserwerb der Errichtung von Arbeiterwohnstätten im Sinne des GrEStG 1955 dient oder nicht, hängt bei einem Mehrwohnungshaus unter anderem auch davon ab, ob auf dem betreffenden Grundstück entweder zur Gänze oder doch zum überwiegenden Teil Arbeiterwohnstätte... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein Grundstück von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum, die den Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 angesprochen hat, vor Ablauf von acht Jahren veräußert und ist es der Erwerber, der vor Ablauf dieser acht Jahre den begünstigten Zweck durch Absta... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Der im § 4 Abs 1 Z 3 GrEStG 1955 begünstigte Zweck (Schaffung eines Wohnhauses,
Begründung: von Wohnungseigentum unabhängig von der Größe und Ausstattung) wird von § 4 Abs 2 zweiter Satz GrEStG 1955 nicht erfaßt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160074.X02 ... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Wird bei einer Anteilsübertragung zwischen Gesellschaftern einer GmbH der ausscheidende Gesellschafter mit Wirtschaftsgütern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Bodenverlegungsunternehmen und ein Hotel. Im ersten ermittelt er den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 5 EStG 1972, im zweiten gemäß § 4 Abs 1 leg cit. Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden in beiden Betrieben durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem folgendes fest: 1. Ein vom Beschwerdeführer bis dahin als Privatvermögen behandeltes Sparbuch sei dem Betriebsvermögen des Bodenverlegungsunternehmens zuzurech... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend im Betrieb nicht benötigte Barmittel, die durch Abhebung vom betrieblichen Girokonto und Überweisungen auf ein Sparbuch entnommen wurden. Ein bloßer Hinweis, der Abgabepflichtige habe diese Geldmittel für betriebliche Anschaffungen... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind zwei Fragen strittig: Zum einen die Frage, ob der Beschwerdeführerin, deren Wirtschaftsjahr abweichend vom Kalenderjahr am 31. März endet, betreffend ein nach den Behauptungen der Beschwerdeführerin schon im Dezember 1987 um S 5,526.000,--; netto S 4,605.000,-- von der Maschinenfabrik A AG (Teilrechnung vom 18. Mai 1988) angeschafftes Wirtschaftsgut das Recht zustand, in der Bilanz zum 31. März 1988 eine vorzeitige... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Die Bildung von Rückstellungen für zukünftige Risken ist nicht zulässig (Hinweis: Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 2te Auflage, Textzahl 284 zu § 6 EStG). Schlagworte Spätheimkehrer Tätigkeit für eine ausländische Macht European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;
Rechtssatz: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (hier: Rückstellung für Produkthaftung) sind nur zulässig, wenn der betreffende Aufwand sich einerseits auf das abgelaufene Wirtschaftsjahr bezieht und anderseits die Verpflichtungsgrundlage zum Bilanzstichtag bereits vorhanden ist (Hinweis: Doralt-Ruppe, Gr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und ermittelt seine Einkünfte aus dieser Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Dabei brachte er im Streitjahr als Betriebsausgabe Zahlungen für eine infolge Insolvenz des Schuldners schlagend gewordene Bürgschaft in Ansatz, die er 1987 und 1988 für eine GmbH (Unternehmensgegenstand: Radio- und Fernsehmechanik sowie Antennenbaugewerbe, Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, Import und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Ware... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Gegen die Zugehörigkeit der Beteiligung an der GmbH zum Betriebsvermögen des Steuerberaters spricht, daß dieser die Beteiligung ursprünglich, also zu einer Zeit, zu der er von der Insolvenz der GmbH noch nichts wußte, nicht als Betriebsvermögen ausgewiesen hat. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und sein Bruder Josef G. beabsichtigten, bei der am 10. Juli 1989 vorgenommenen Versteigerung zweier Liegenschaften in der KG N. je die Hälfte der Liegenschaften zu ersteigern. An der Versteigerung nahm lediglich Josef G. teil. Da die von ihm vorgelegte Vollmacht des Beschwerdeführers mangels Beglaubigung der Unterschrift vom Gericht nicht "akzeptiert" wurde, ersteigerte Josef G. die beiden Liegenschaften zur Gänze um ein Meistbot von zusammen S 5,270.000,--. Das ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Bauträgerin, ist Veräußerin einer Wohnungseigentumsanlage in X, Y-Gasse. Mit 20 Wohnungseigentumsbewerbern schloß sie im Jahr 1980 schriftliche Vereinbarungen, die sich auf konkrete, planlich dargestellte und flächenmäßig bestimmte Wohnungseinheiten bezogen und einen Kaufpreis enthalten haben. Die zeitlich letzte Unterschrift datiert mit 15. Dezember 1980. In den aufgrund dieser Vereinbarungen erstatteten Abgabenerklärungen wurde die Grunderw... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;WEG 1975 §2 Abs2;
Rechtssatz: Allein der Abschluß des Wohnungseigentumsvertrages ist als Tatbestandserfüllung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 anzusehen. Der Bezug der errichteten Wohneinheiten, die Aufbringung der Grundkosten, die Herstellung des Nutzwertschlüssels sowie die Kons... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Die tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 ist eine zweifache: Der Erwerb des Grundstücksanteiles muß zur Schaffung des Wohnhauses und zur
Begründung: von Wohnungseigentum dienen (Czurda, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, Stand nach dem 1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Schon der Wortlaut des § 4 Abs 2 erster Satz GrEStG 1955, ERWERBSVORGÄNGE unterlägen mit dem Ablauf von acht Jahren der Steuer, schließt es aus, den Fristbeginn mit der Bauvollendung eintreten zu lassen. Gerade weil der Gesetzgeber des Abgabenänderungsgesetzes 1985 trotz Ausweitung der hier gege... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0053 1 Stammrechtssatz Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält; ist jede nur denkbare Leistung, die vo... mehr lesen...