RS Vwgh 1994/5/10 90/14/0173

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2 Z3;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

Dem Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, steht es frei, seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 oder § 4 Abs 3 EStG 1972 zu ermitteln. Diese Wahl trifft der Steuerpflichtige bereits mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden Buchführung, wobei bloße Bestandsübersichten zum Schluß eines (Wirtschaftsjahres) Jahres nicht genügen (Hinweis E 11.6.1991, 90/14/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140173.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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