Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-240 von 339

RS Vwgh 1994/6/30 92/15/0188

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Von einem freiwilligen Wechsel der Gewinnermittlungsart iSd § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 kann nicht die Rede sein, wenn der Wille eines Abgabenpflichtigen nicht direkt auf die Änderung der Gewinnermittlungsart gerichtet ist, sondern sich diese als eine zwingende Rechtsfolge eines primär auf ein anderes Ziel gerichteten Maßnahme (hie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 92/15/0188

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Von einem freiwilligen Wechsel der Gewinnermittlungsart iSd § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 kann nicht die Rede sein, wenn der Wille eines Abgabenpflichtigen nicht direkt auf die Änderung der Gewinnermittlungsart gerichtet ist, sondern sich diese als eine zwingende Rechtsfolge eines primär auf ein anderes Ziel gerichteten Maßnahme (hie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/10 90/14/0173

Der Beschwerdeführer erzielt als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In den Jahren 1980 bis 1987 erklärte er sechsmal, die Gewinnermittlungsart gewechselt zu haben, und zwar zum 1. Jänner 1980, 1981, 1982, 1983, 1986 und 1987. Der Wechsel der Gewinnermittlungsart von jener nach § 4 Abs 3 EStG 1972 auf jene nach § 4 Abs 1 EStG 1972 sowie umgekehrt erfolgte jeweils freiwillig. Anläßlich einer für die Jahre 1981 bis 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua fe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.05.1994

RS Vwgh 1994/5/10 90/14/0173

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Dem Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, steht es frei, seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 oder § 4 Abs 3 EStG 1972 zu ermitteln. Diese Wahl trifft der Steuerpflichtige bereits mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/27 93/13/0159

Die Beschwerdeführerin war an der P. GmbH, deren Stammkapital S 500.000,-- betrug, mit einem Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 475.000,-- beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 26. September 1985 veräußerte sie den Geschäftsanteil um den Betrag von S 80,250.000,--, wovon der Beschwerdeführerin S 68,750.000,-- im Jahre 1985, der Restbetrag von S 11,500.000,-- aber im Jahre 1986 zuflossen. Während für die Einkünfte aus der Veräußerung dieser wesentlichen Beteiligung (§ 31 EStG 1972) ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 93/13/0159

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1985;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §31;EStG 1972 §37 Abs1 idF 1985/557;EStG 1972 §37 Abs2 idF 1985/557;EStG 1972 §37 Abs4 idF 1985/557;
Rechtssatz: Soweit die Bestimmungen des § 37 Abs 1, des § 37 Abs 2 und des § 37 Abs 4 EStG 1972 idF des AbgÄG 1985 auf das Streitjahr 1986 anzuwenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/16 93/13/0086

Der Mitbeteiligte, ein Facharzt, erklärte in der Einkommensteuererklärung für 1990 sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wies er unter den Einnahmen eine "Krankenunterstützung Ärztekammer" in Höhe von S 95.600,-- aus. In einem gleichzeitig vorgelegten Lohnzettel der Wiener Gebietskrankenkasse wurden nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 besteuerte Beträge in Höhe von S 112.896,-- ausg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/16 93/13/0086

Der Mitbeteiligte, ein Facharzt, erklärte in der Einkommensteuererklärung für 1990 sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wies er unter den Einnahmen eine "Krankenunterstützung Ärztekammer" in Höhe von S 95.600,-- aus. In einem gleichzeitig vorgelegten Lohnzettel der Wiener Gebietskrankenkasse wurden nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 besteuerte Beträge in Höhe von S 112.896,-- ausg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/13/0086

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften ist, die sonst, verteilt auf mehrere Wirtschafts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/13/0086

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/13/0086

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuerkennung der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 EStG 1988 ist einerseits, daß es sich bei den Einkünften um Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1 EStG 1988 handelt und andererseits - besonders hervorgehoben durch die Beifügung des Wort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/13/0086

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften ist, die sonst, verteilt auf mehrere Wirtschafts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/13/0086

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/13/0086

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuerkennung der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 EStG 1988 ist einerseits, daß es sich bei den Einkünften um Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1 EStG 1988 handelt und andererseits - besonders hervorgehoben durch die Beifügung des Wort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/8 91/14/0173

Die beschwerdeführende KG ermittelt den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. Juni. Der Kommanditist Dr. L., der zu 66 % an der Beschwerdeführerin beteiligt war, trat zum 1. Juli 1986 eine 25 %ige Beteiligung entgeltlich an H. S. ab. 25 % der Investitionsrücklagen 1984 bis 1986 (S 272.685,--) und 25 % der 1982 bis 1986 geltend gemachten Investitionsfreibeträge (S 36.978,--) wurden aus diesem Grunde von der Beschwerdeführerin bei Ermittl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 91/14/0173

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §6 Z8;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei entgeltlicher Abtretung eines Mitunternehmeranteiles ist die Investitionsrücklage anteilig gewinnerhöhend aufzulösen (Hinweis E 16.6.1987, 85/14/0045). Dies gilt unter Bedachtnahme auf die Gleichstellung von Betriebsveräußerung einerseits und Veräußerung einer Quote eines Mitun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 92/15/0110

An der Beschwerdeführerin - einer ein Architekturbüro betreibenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts - waren im Streitjahr Dipl. Ing. E. und Mag. B. je zur Hälfte als Gesellschafter beteiligt. Dipl. Ing. E. war schon seit Gründung der Gesellschaft am 1. November 1981 mit 25 % und seit 1. April 1983 mit weiteren 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligt. Mag. B. trat erst im Jahre 1985 bei der Beschwerdeführerin als Gesellschafter ein. Während die Beschwerdeführerin zuvor ihren Gewinn ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 92/15/0110

An der Beschwerdeführerin - einer ein Architekturbüro betreibenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts - waren im Streitjahr Dipl. Ing. E. und Mag. B. je zur Hälfte als Gesellschafter beteiligt. Dipl. Ing. E. war schon seit Gründung der Gesellschaft am 1. November 1981 mit 25 % und seit 1. April 1983 mit weiteren 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligt. Mag. B. trat erst im Jahre 1985 bei der Beschwerdeführerin als Gesellschafter ein. Während die Beschwerdeführerin zuvor ihren Gewinn ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0110

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Wechsel der Gewinnermittlung wird nur zu BEGINN eines Kalenderjahres für zulässig erachtet (Hinweis E 20.9.1983, 82/14/0247). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0110

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 erfaßt nur Fälle, in denen der Wechsel der Gewinnermittlungsart ab dem 1.1.1989 eingetreten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0110

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die siebenjährige Frist zur Beibehaltung der Gewinnermittlungsart kann sich nur auf die Quelle beziehen, in deren Rahmen solche Gewinne anfallen. Bei mehreren Quellen ist auf jede einzelne Quelle abzustellen, für die eine unterschiedliche Gewinnermittlung in Betracht kommt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0110

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Wechsel der Gewinnermittlung wird nur zu BEGINN eines Kalenderjahres für zulässig erachtet (Hinweis E 20.9.1983, 82/14/0247). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0110

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 erfaßt nur Fälle, in denen der Wechsel der Gewinnermittlungsart ab dem 1.1.1989 eingetreten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0110

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die siebenjährige Frist zur Beibehaltung der Gewinnermittlungsart kann sich nur auf die Quelle beziehen, in deren Rahmen solche Gewinne anfallen. Bei mehreren Quellen ist auf jede einzelne Quelle abzustellen, für die eine unterschiedliche Gewinnermittlung in Betracht kommt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 90/14/0119

Aus der Tätigkeit "Handel von Grundstücken" bezog der Beschwerdeführer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Wille des Beschwerdeführers war auf eine große Zahl von Grundstücksumsätzen gerichtet, tatsächlich erschöpfte sich seine Tätigkeit im Ankauf eines Grundstückes im Jahr 1985 (Kaufpreis S 545.000,--) und im Verkauf desselben Grundstückes am 8. Oktober 1987 (Verkaufspreis S 500.000,--). Für die Jahre 1985 und 1986 ermittelte der Beschwerdeführer aufgrund der Gewinnermittlung nach § 4 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0119

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/23 90/14/0130 2 Stammrechtssatz Der Wortlaut des Einleitungssatzes in § 37 Abs 2 EStG 1972 (argumentum: Außerordentliche Einkünfte iSd Abs 1 sind nur ...) impliziert, daß die nachfolgende Aufzählung taxativ ist. Die Außerordentlichkeit der aufgezählten Fälle wird jedoch nicht fingiert, sondern mu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0119

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs2;
Rechtssatz: Die gesetzliche Voraussetzung der "Außerordentlichkeit" im § 37 EStG 1972 erschöpft sich nicht darin, daß es sich der Art nach um Einkünfte handelt, die in dieser Aufzählung enthalten sind, sondern es muß diesen Einkünften darüber hinaus in jedem konkreten Fall die vom Gesetz für die Anwendung des Steuersatzes des § 37 EStG 1972 so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 90/14/0119

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/23 90/14/0130 1 Stammrechtssatz Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1972 ist eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften, die sonst verteilt auf mehrere Wirtschaftsperioden zu erfassen wären. Außerordentliche Einkünfte liegen demnach nur dann ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/10 91/13/0180

Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für technische Physik. Mit Schreiben des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. November 1983 war sein Ansuchen um Förderung seines Forschungsvorhabens "Berechnung und Optimierung schallabschirmender Objekte" positiv erledigt und ihm auf der Basis der "Allgemeinen Bedingungen für Förderungen auf dem Gebiet der Straßenforschung" ein Förderungsbeitrag von S 917.000,-- zugesichert worden. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgte durch Te... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.11.1993

RS Vwgh 1993/11/10 91/13/0180

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1993

Entscheidungen 211-240 von 339

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