RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0110

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §37 Abs2 Z3;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Der Wechsel der Gewinnermittlung wird nur zu BEGINN eines Kalenderjahres für zulässig erachtet (Hinweis E 20.9.1983, 82/14/0247).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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