Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Im Betrieb des Beschwerdeführers fand im Jahr 1993 eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 150 BAO über den Zeitraum 1988 bis 1990 statt. Im Prüfungsbericht vom 30. Juni 1993 wird unter Tz 45 zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1988 bis 1990 auf die Tz 25, 26 und 34 des Berichtes verwiesen. Tz 25 und 26 betreffen jeweils die Gewinnermittlung des vom Beschwerdeführer geführten Gastronomiebetriebes. In Tz 25 sind zu den Jahren 1988 und 1989 näher angeführte Siche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30 Abs4;
Rechtssatz: Außerhalb der das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG 1988 durchbrechenden eigenständigen Regelung zur Ermittlung der Höhe der Spekulationseinkünfte nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 (Hinweis E 16. November 1993, 93/14/0124), ist zur steuerlichen Erfassung der sonstigen Einkünfte nach § 29 Z. 2 iVm § 30... mehr lesen...
Im Betrieb des Beschwerdeführers fand im Jahr 1993 eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 150 BAO über den Zeitraum 1988 bis 1990 statt. Im Prüfungsbericht vom 30. Juni 1993 wird unter Tz 45 zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1988 bis 1990 auf die Tz 25, 26 und 34 des Berichtes verwiesen. Tz 25 und 26 betreffen jeweils die Gewinnermittlung des vom Beschwerdeführer geführten Gastronomiebetriebes. In Tz 25 sind zu den Jahren 1988 und 1989 näher angeführte Siche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30 Abs4;
Rechtssatz: Außerhalb der das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG 1988 durchbrechenden eigenständigen Regelung zur Ermittlung der Höhe der Spekulationseinkünfte nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 (Hinweis E 16. November 1993, 93/14/0124), ist zur steuerlichen Erfassung der sonstigen Einkünfte nach § 29 Z. 2 iVm § 30... mehr lesen...
Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 erklärte die Beschwerdeführerin u.a. sonstige Einkünfte aus einem Legat nach dem im Jahr 1980 verstorbenen Hans P in Höhe von rd S 1,075 Mio. Das Legat war ihr laut handschriftlichem Testament mit folgendem Wortlaut zugesagt worden (Anm: Beim Universalerben handelt es sich um das uneheliche Kind des Erblassers): "An Anna L (Mutter meines Universalerben Hans Christoph L): Ihr soll zu Lasten der Verlassenschaft bis zur Volljähr... mehr lesen...
Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 erklärte die Beschwerdeführerin u.a. sonstige Einkünfte aus einem Legat nach dem im Jahr 1980 verstorbenen Hans P in Höhe von rd S 1,075 Mio. Das Legat war ihr laut handschriftlichem Testament mit folgendem Wortlaut zugesagt worden (Anm: Beim Universalerben handelt es sich um das uneheliche Kind des Erblassers): "An Anna L (Mutter meines Universalerben Hans Christoph L): Ihr soll zu Lasten der Verlassenschaft bis zur Volljähr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. wählte den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Oktober 1987 zum Präsidenten. Am 20. Oktober 1987 schloss der Beschwerdeführer mit dem Vorstand der genannten Kammer einen freien Dienstvertrag und einen Pensionsvertrag ab. Der freie Dienstvertrag lautet wie folgt: "Der Vorstand der Arbeiterkammer hat im Sinne der Geschäftsordnung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. zur Kenntnis genommen, dass Sie (der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Als Funktionär iSd § 29 Z 4 EStG 1988 kann nur die Tätigkeit eines Organs angesehen werden, soweit der Organwalter nicht auf Grund eines Dienstverhältnisses tätig wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Unter dem Begriff Funktionsgebühren fällt alles, was der Funktionär (hier: Präsident einer Arbeiterkammer mit freiem Dienstvertrag) für die Ausübung seiner Funktion erhält. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X05 Im RIS seit 18.05.2001 ... mehr lesen...
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. wählte den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Oktober 1987 zum Präsidenten. Am 20. Oktober 1987 schloss der Beschwerdeführer mit dem Vorstand der genannten Kammer einen freien Dienstvertrag und einen Pensionsvertrag ab. Der freie Dienstvertrag lautet wie folgt: "Der Vorstand der Arbeiterkammer hat im Sinne der Geschäftsordnung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. zur Kenntnis genommen, dass Sie (der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Als Funktionär iSd § 29 Z 4 EStG 1988 kann nur die Tätigkeit eines Organs angesehen werden, soweit der Organwalter nicht auf Grund eines Dienstverhältnisses tätig wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Unter dem Begriff Funktionsgebühren fällt alles, was der Funktionär (hier: Präsident einer Arbeiterkammer mit freiem Dienstvertrag) für die Ausübung seiner Funktion erhält. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X05 Im RIS seit 18.05.2001 ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte des über Beschwerde des Präsidenten der Finanzlandesdirektion eingeleiteten Beschwerdeverfahrens bezog neben Einkünften unter anderem aus nichtselbstständiger Arbeit auch sonstige Einkünfte als Funktionär einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Kammer). Mit dem angefochtenen Bescheid wurden vom Mitbeteiligten als Werbungskosten geltend gemachte Bewirtungsaufwendungen größtenteils anerkannt, nachdem über Vorhalt die Anlässe für die Bewirtungen unter Angabe der Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Aufwendungen, die einem Werbezweck dienen, sind auch bei konkreten Wahlveranstaltungen (Hinweis E 17. September 1997, 95/13/0245) durchaus denkbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995130026.X05 Im RIS seit 12.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Produkt- oder Leistungsinformation bei einem bestimmten Abgabepflichtigen nach der Art seiner Tätigkeit allenfalls nicht möglich ist, rechtfertigt nicht die Ansicht, unter dem Begriff "Werbung" müsse deshalb etwas anderes verstanden werden, als im Allgemeinen unter diesem Begriff zu verste... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte des über Beschwerde des Präsidenten der Finanzlandesdirektion eingeleiteten Beschwerdeverfahrens bezog neben Einkünften unter anderem aus nichtselbstständiger Arbeit auch sonstige Einkünfte als Funktionär einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Kammer). Mit dem angefochtenen Bescheid wurden vom Mitbeteiligten als Werbungskosten geltend gemachte Bewirtungsaufwendungen größtenteils anerkannt, nachdem über Vorhalt die Anlässe für die Bewirtungen unter Angabe der Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Aufwendungen, die einem Werbezweck dienen, sind auch bei konkreten Wahlveranstaltungen (Hinweis E 17. September 1997, 95/13/0245) durchaus denkbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995130026.X05 Im RIS seit 12.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Produkt- oder Leistungsinformation bei einem bestimmten Abgabepflichtigen nach der Art seiner Tätigkeit allenfalls nicht möglich ist, rechtfertigt nicht die Ansicht, unter dem Begriff "Werbung" müsse deshalb etwas anderes verstanden werden, als im Allgemeinen unter diesem Begriff zu verste... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführerinnen (geboren am 14. April 1915 bzw. am 13. Juli 1912) übergaben mit Vertrag vom 30. Juni 1995 jeweils einen Viertelanteil einer in ihrem Privatvermögen stehenden Liegenschaft. Der Übernehmer hatte auf Grund des Übergabsvertrages an die Beschwerdeführerinnen (u.a.) eine Leibrente von jeweils monatlich 45.000 S, beginnend mit dem Monat Juli 1995, zu leisten. Nach dem von der belangten Behörde in den angefochtenen Bescheiden vertretenen Standpunkt h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Bei mangelndem Gegenleistungscharakter der Renten (den von der Beh angenommenen "Versorgungsrenten") handelt es sich iSd Erkenntnisses des VwGH vom 26.1.1999, 98/15/0045, um nach § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähige freiwillige Zuwendungen, die bei den Empfängern nicht der Einkommensteuerpflicht unterlieg... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführerinnen (geboren am 14. April 1915 bzw. am 13. Juli 1912) übergaben mit Vertrag vom 30. Juni 1995 jeweils einen Viertelanteil einer in ihrem Privatvermögen stehenden Liegenschaft. Der Übernehmer hatte auf Grund des Übergabsvertrages an die Beschwerdeführerinnen (u.a.) eine Leibrente von jeweils monatlich 45.000 S, beginnend mit dem Monat Juli 1995, zu leisten. Nach dem von der belangten Behörde in den angefochtenen Bescheiden vertretenen Standpunkt h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Bei mangelndem Gegenleistungscharakter der Renten (den von der Beh angenommenen "Versorgungsrenten") handelt es sich iSd Erkenntnisses des VwGH vom 26.1.1999, 98/15/0045, um nach § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähige freiwillige Zuwendungen, die bei den Empfängern nicht der Einkommensteuerpflicht unterlieg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und in Österreich ansässig. Sie war im Jahr 1995 bis 31. März in Wien und ab 10. April bei einem Unternehmen in Liechtenstein angestellt, von dem sie bis Ende des Jahres Einkünfte in Höhe von umgerechnet S 624.907,-- bezog. Sie pendelte als Grenzgängerin zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Im Einkommenssteuerbescheid 1995 erfasste das Finanzamt Feldkirch in Anwendung d... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61988CJ0175 Biehl VORAB;61993CJ0279 Schumacker VORAB;61994CJ0080 Wielockx VORAB;61994CJ0107 Asscher VORAB;61997CJ0311 Royal Bank of Scotland VORAB;EStG 1988;EWR-Abk Art28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61996CJ0336 Gilly VORAB;DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;EWR-Abk Art28;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleich... mehr lesen...