Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1; EStG 1988 §29 Z3; EStG 1988 §30; EStG 1988 §31; EStG 1988 § 29 heute EStG 1988 § 29 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 29 gültig von 01.04.2012 bis 23.12.2025 zuletzt geän... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §2 Abs2b Z2 idF 2000/I/142; EStG 1988 §2 Abs2b Z3 idF 2000/I/142; EStG 1988 §2 Abs4 Z1; EStG 1988 §29 Z2; EStG 1988 §31;UmgrStG 1991 §21 Z1; EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z4; EStG 1988 §29 Z1; EStG 1988 § 18 heute EStG 1988 § 18 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 18 gültig von 28.03.2024 bis 19.07.2024 zuletzt geänd... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;58/02 Energierecht;58/03 Sicherung der Energieversorgung;
Norm: B-VG Art7 Abs1;EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §10; EStG 1988 §124b Z31; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §17; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4; EStG 1988 §9;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Vereinbarung vom 19. April 1996 folgende - auszugsweise wiedergegebene - Zusage eingeräumt: "OPTION 1. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE Die (K. GmbH) ist Alleineigentümerin der Baurechte EZ xx und EZ xy je Grundbuch .... Auf diesen Baurechtseinlagen sind diverse Betriebsgebäude errichtet. Laut den beiden Baurechtsverträgen vom 9.11.1970, die der (N. GmbH) bekannt sind, dauert das Baurecht bis 28.2.2049. Die (N. GmbH) verpf... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Vereinbarung vom 19. April 1996 folgende - auszugsweise wiedergegebene - Zusage eingeräumt: "OPTION 1. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE Die (K. GmbH) ist Alleineigentümerin der Baurechte EZ xx und EZ xy je Grundbuch .... Auf diesen Baurechtseinlagen sind diverse Betriebsgebäude errichtet. Laut den beiden Baurechtsverträgen vom 9.11.1970, die der (N. GmbH) bekannt sind, dauert das Baurecht bis 28.2.2049. Die (N. GmbH) verpf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1; EStG 1988 §29 Z3; EStG 1988 §30; EStG 1988 §31; EStG 1988 § 29 heute EStG 1988 § 29 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 29 gültig von 01.04.2012 bis 23.12.2025 zuletzt geän... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1; EStG 1988 §29 Z3; EStG 1988 §30; EStG 1988 §31; EStG 1988 § 29 heute EStG 1988 § 29 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 29 gültig von 01.04.2012 bis 23.12.2025 zuletzt geän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von 1974 bis 1992 Gemeinderat und von 1974 bis 1987 Bürgermeister der Stadt K. Der Stadtrat der Stadtgemeinde K beschloss am 23. Dezember 1982, dass die Stadtwerke K. den Mitgliedern des Gemeinderates, die durch mindestens 18 Jahre dem Gemeinderat angehört hatten, nach ihrer aktiven Tätigkeit eine 50 %ige Strompreisermäßigung gewähren. Die Stadtgemeinde K. gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 14. März 1992 die im Firmenbuch registrierte Stadtwerke K. GmbH. De... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0374
Rechtssatz: Nach § 29 Z. 1 EStG 1988 (Stammfassung) sind sonstige Einkünfte nur wiederkehrende Bezüge, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinn des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis 6 gehören. § 29 Z. 1 EStG 1988 bildet einen Sondertatbestand, der b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z4;EStG 1988 §32 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0374
Rechtssatz: Funktionsgebühren, das sind Bezüge der nicht in einem Dienstverhältnis zur Körperschaft stehenden Organwalter von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zufolge der aktiven Ausübung einer solchen Funktio... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von 1974 bis 1992 Gemeinderat und von 1974 bis 1987 Bürgermeister der Stadt K. Der Stadtrat der Stadtgemeinde K beschloss am 23. Dezember 1982, dass die Stadtwerke K. den Mitgliedern des Gemeinderates, die durch mindestens 18 Jahre dem Gemeinderat angehört hatten, nach ihrer aktiven Tätigkeit eine 50 %ige Strompreisermäßigung gewähren. Die Stadtgemeinde K. gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 14. März 1992 die im Firmenbuch registrierte Stadtwerke K. GmbH. De... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von 1974 bis 1992 Gemeinderat und von 1974 bis 1987 Bürgermeister der Stadt K. Der Stadtrat der Stadtgemeinde K beschloss am 23. Dezember 1982, dass die Stadtwerke K. den Mitgliedern des Gemeinderates, die durch mindestens 18 Jahre dem Gemeinderat angehört hatten, nach ihrer aktiven Tätigkeit eine 50 %ige Strompreisermäßigung gewähren. Die Stadtgemeinde K. gründete mit Gesellschaftsvertrag vom 14. März 1992 die im Firmenbuch registrierte Stadtwerke K. GmbH. De... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0374
Rechtssatz: Nach § 29 Z. 1 EStG 1988 (Stammfassung) sind sonstige Einkünfte nur wiederkehrende Bezüge, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinn des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis 6 gehören. § 29 Z. 1 EStG 1988 bildet einen Sondertatbestand, der b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z4;EStG 1988 §32 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0374
Rechtssatz: Funktionsgebühren, das sind Bezüge der nicht in einem Dienstverhältnis zur Körperschaft stehenden Organwalter von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zufolge der aktiven Ausübung einer solchen Funktio... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erzielte u.a. Einkünfte aus der Vermietung eines Gastlokals und mehrerer Wohnungen. Im Verwaltungsverfahren brachte er vor, auf Grund des Mietvertrages sei er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der zum Gastlokal angrenzende Parkplatz nicht von Personen, welche nahe gelegene Amtsgebäude besuchten, verparkt werde. Würde er nicht entsprechend Sorge tragen, hätte dies umgehend zu Pro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Für den Beschwerdefall ist darauf zu verweisen, dass die entgeltliche Abstandnahme von der Einbringung oder Fortführung von Besitzstörungsklagen keinem der Tatbestände der §§ 30 und 31 EStG 1988 subsumiert werden kann. Der Vorgang ist nicht als Veräußerung eines Vermögensgegenstandes oder eine einem Veräuß... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erzielte u.a. Einkünfte aus der Vermietung eines Gastlokals und mehrerer Wohnungen. Im Verwaltungsverfahren brachte er vor, auf Grund des Mietvertrages sei er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der zum Gastlokal angrenzende Parkplatz nicht von Personen, welche nahe gelegene Amtsgebäude besuchten, verparkt werde. Würde er nicht entsprechend Sorge tragen, hätte dies umgehend zu Pro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Für den Beschwerdefall ist darauf zu verweisen, dass die entgeltliche Abstandnahme von der Einbringung oder Fortführung von Besitzstörungsklagen keinem der Tatbestände der §§ 30 und 31 EStG 1988 subsumiert werden kann. Der Vorgang ist nicht als Veräußerung eines Vermögensgegenstandes oder eine einem Veräuß... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (Paragraph 87, ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides lässt sich Folgendes entnehmen: Auf Grund des Übergabevertrages vom 20. März 1987 erhält die Beschwerdeführerin eine monatliche Rente, deren Beurteilung als einkommensteuerpflichtige Versorgungsrente iSd § 29 Z 1 EStG 1988 (auch für die Streitjahre) nicht strittig ist. Die Beschwerdeführerin erhält die Rente monatlich von ihrem Sohn im Weg eines Dauerauftrages auf ihr Bankkonto überwiesen. Sie hat die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Auf Grund eines Übergabevertrages erhält die Abgabepflichtige von ihrem Sohn eine monatliche Rente, die als einkommensteuerpflichtige Versorgungsrente iSd § 29 Z 1 EStG 1988 zu beurteilen ist. Auf Grund der Banküberweisungen und Gutschriften auf dem Bankkonto der Abgabepflichtigen hatte die Abgabenbehörde keinen An... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides lässt sich Folgendes entnehmen: Auf Grund des Übergabevertrages vom 20. März 1987 erhält die Beschwerdeführerin eine monatliche Rente, deren Beurteilung als einkommensteuerpflichtige Versorgungsrente iSd § 29 Z 1 EStG 1988 (auch für die Streitjahre) nicht strittig ist. Die Beschwerdeführerin erhält die Rente monatlich von ihrem Sohn im Weg eines Dauerauftrages auf ihr Bankkonto überwiesen. Sie hat die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Auf Grund eines Übergabevertrages erhält die Abgabepflichtige von ihrem Sohn eine monatliche Rente, die als einkommensteuerpflichtige Versorgungsrente iSd § 29 Z 1 EStG 1988 zu beurteilen ist. Auf Grund der Banküberweisungen und Gutschriften auf dem Bankkonto der Abgabepflichtigen hatte die Abgabenbehörde keinen An... mehr lesen...