Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verlangt nicht, dass für die Besteuerung von Grenzgängereinkünften sta... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 13. November 1992 verstorbenen Vater Anton S., der bis zum 31. Dezember 1980 eine Fremdenpension betrieben hatte. Zum 1. Jänner 1981 übergab Anton S. den Betrieb seiner Ehegattin Ingeborg. Im Übergabsvertrag vom 4. Mai 1981 hat er sich eine monatliche Leibrente sowie das Wohnrecht an genau bezeichneten Räumen des Betriebsgebäudes ausbedungen. Punkt 3. des Übergabsvertrages enthält ferner folgende Übereinkunft: "Die Parteien vereinbaren, da... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 13. November 1992 verstorbenen Vater Anton S., der bis zum 31. Dezember 1980 eine Fremdenpension betrieben hatte. Zum 1. Jänner 1981 übergab Anton S. den Betrieb seiner Ehegattin Ingeborg. Im Übergabsvertrag vom 4. Mai 1981 hat er sich eine monatliche Leibrente sowie das Wohnrecht an genau bezeichneten Räumen des Betriebsgebäudes ausbedungen. Punkt 3. des Übergabsvertrages enthält ferner folgende Übereinkunft: "Die Parteien vereinbaren, da... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 13. November 1992 verstorbenen Vater Anton S., der bis zum 31. Dezember 1980 eine Fremdenpension betrieben hatte. Zum 1. Jänner 1981 übergab Anton S. den Betrieb seiner Ehegattin Ingeborg. Im Übergabsvertrag vom 4. Mai 1981 hat er sich eine monatliche Leibrente sowie das Wohnrecht an genau bezeichneten Räumen des Betriebsgebäudes ausbedungen. Punkt 3. des Übergabsvertrages enthält ferner folgende Übereinkunft: "Die Parteien vereinbaren, da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (Hinweis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1072;ABGB §364c;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Für den gegenständlichen Fall ist darauf zu verweisen, dass die entgeltliche Aufgabe eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes auch innerhalb Jahresfrist ab seiner Einräumung keinem der Tatbestände des § 30 bzw des § 31 EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (Hinweis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1072;ABGB §364c;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Für den gegenständlichen Fall ist darauf zu verweisen, dass die entgeltliche Aufgabe eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes auch innerhalb Jahresfrist ab seiner Einräumung keinem der Tatbestände des § 30 bzw des § 31 EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §29 Z3;EStG 1988 §30;EStG 1988 §31;
Rechtssatz: Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen (Hinweis E 30.9.1999, 98/15/0117). Eine Leistung iSd zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (Hinweis... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs11 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1996/201;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1987/615;AlVG 1977 §2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin veräußerte im Jahr 1986 eine Liegenschaft. In dem darüber abgeschlossenen Kaufvertrag vom 1. Juli 1986 wurde u. a. vereinbart: "III. Als vereinbarte und angemessene Gegenleistung für die Überlassung des Eigentumsrechtes an der Kaufliegenschaft verpflichtet sich der Käufer, an die Verkäuferin beginnend mit 10.8.1986, eine monatliche Rente von S 4.000,-- bis spätestens zum 10. eines jeden Monats an eine von der Verkäuferin bekanntzugebende Zahlstelle zu ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin veräußerte im Jahr 1986 eine Liegenschaft. In dem darüber abgeschlossenen Kaufvertrag vom 1. Juli 1986 wurde u. a. vereinbart: "III. Als vereinbarte und angemessene Gegenleistung für die Überlassung des Eigentumsrechtes an der Kaufliegenschaft verpflichtet sich der Käufer, an die Verkäuferin beginnend mit 10.8.1986, eine monatliche Rente von S 4.000,-- bis spätestens zum 10. eines jeden Monats an eine von der Verkäuferin bekanntzugebende Zahlstelle zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Auch Zeitrenten (Höchstzeitrenten) können Renten iSd § 29 Z 1 EStG sein; das aleatorische Element liegt diesfalls darin, dass der Erwerber eines Wirtschaftsgutes für den Fall des Ablebens des Veräußerers - während der vereinbarten Tilgungsfrist für den festgesetzten Kaufpreis - von der Verpflichtung entbunden ist, den noch offenen Ka... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Charakteristikum von Rentenvereinbarungen besteht im Vorliegen einer aleatorischen Komponente. Es spricht daher im Allgemeinen für Renten, wenn die Dauer der Leistungsverpflichtung weitgehend von in der Zukunft liegenden Unsicherheitsfaktoren abhängig ist. Haben die Vertragsteile hingegen ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Auch Zeitrenten (Höchstzeitrenten) können Renten iSd § 29 Z 1 EStG sein; das aleatorische Element liegt diesfalls darin, dass der Erwerber eines Wirtschaftsgutes für den Fall des Ablebens des Veräußerers - während der vereinbarten Tilgungsfrist für den festgesetzten Kaufpreis - von der Verpflichtung entbunden ist, den noch offenen Ka... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Charakteristikum von Rentenvereinbarungen besteht im Vorliegen einer aleatorischen Komponente. Es spricht daher im Allgemeinen für Renten, wenn die Dauer der Leistungsverpflichtung weitgehend von in der Zukunft liegenden Unsicherheitsfaktoren abhängig ist. Haben die Vertragsteile hingegen ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr ein Unternehmen für Elektroplanung, war Geschäftsführer der H. Ges.m.b.H. und H. Ges.m.b.H. & Co KG (Elektroinstallationsbetrieb) und unterrichtete an der HAK. Er wurde zur Umsatz- und Einkommensteuer 1990 erklärungsgemäß veranlagt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde laut TZ 10 des BP-Berichtes vom 30. Juni 1993 Folgendes festgestellt: Der Beschwerdeführer fasste im Frühjahr 1988 die Möglichkeit ins Auge, im Großraum St. Pölten ein Einka... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr ein Unternehmen für Elektroplanung, war Geschäftsführer der H. Ges.m.b.H. und H. Ges.m.b.H. & Co KG (Elektroinstallationsbetrieb) und unterrichtete an der HAK. Er wurde zur Umsatz- und Einkommensteuer 1990 erklärungsgemäß veranlagt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde laut TZ 10 des BP-Berichtes vom 30. Juni 1993 Folgendes festgestellt: Der Beschwerdeführer fasste im Frühjahr 1988 die Möglichkeit ins Auge, im Großraum St. Pölten ein Einka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Unter den Begriff der Leistung fallen nicht nur Handlungen sondern auch Unterlassungen. (Hier: Der Abgabepflichtige hat nicht sein Recht, an einem bestimmten Ort ein bestimmtes Projekt zu realisieren, an seinen Vertragspartner weitergegeben, sondern hat nur auf die Realisierung seines Projektes zugunsten der Realisierung eines dem Gr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §29 Z3;
Rechtssatz: Unter den Begriff der Leistung fallen nicht nur Handlungen sondern auch Unterlassungen. (Hier: Der Abgabepflichtige hat nicht sein Recht, an einem bestimmten Ort ein bestimmtes Projekt zu realisieren, an seinen Vertragspartner weitergegeben, sondern hat nur auf die Realisierung seines Projektes zugunsten der Realisierung eines dem Gr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte, die einen Blumenhandel betreibt, wies in ihrer Einkommensteuererklärung für 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und aus Gewerbebetrieb aus. In der Bilanz zum 31. Dezember 1991, die den Abgabenerklärungen angeschlossen war, findet sich unter den Passiva (I. Kapital) eine Position "Leibrente Gärtnerei" in der Höhe von S 180.000,--. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß mit Bescheid vom 2. März 1993. Der steuerliche Vertreter der Mitbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Übersteigt der Wert des übertragenen Vermögens den Rentenbarwert um das Vierfache bis Fünffache, kann von einer Gegenleistungsrente keine Rede sein. Die Übertragung des Vermögens ist vielmehr als gemischte Schenkung anzusehen, wobei die unentgeltliche Komponente der Vermögensübertragung weit überwiegt. Aufgrund ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Der VwGH sieht sich nicht veranlasst, die zum EStG 1972 (und den Vorgängergesetzen) ergangene Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung der so genannten Versorgungsrente (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 29 Tz 10f und 13) im Geltungsbereich des EStG 1988 aufrecht zu erhalten. Wird ein Wi... mehr lesen...