RS Vwgh 2003/1/29 99/13/0188

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Veröffentlicht am 29.01.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §107 Abs6;
EStG 1988 §29 Z1;

Rechtssatz

Es entspricht der Systematik des EStG, auch Schadenersatzrenten, einschließlich des in Rentenform gezahlten Schmerzensgeldes, als steuerpflichtige Bezüge nach § 29 Z 1 EStG 1988 zu behandeln. Es ist daher nicht rechtswidrig, wenn die auf der Rechtsgrundlage des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes (dBGBl 1953 I S. 1387) gewährte Schadensrente bei der Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 107 Abs. 6 EStG 1988 berücksichtigt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130188.X02

Im RIS seit

02.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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