Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1; EStG 1972 §28 Abs1 Z1; EStG 1972 § 23 gültig von 13.12.1972 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 28 gültig von 23.12.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Die Reinigung von 15 Ferienwohnungen einmal im Jahr übersteigt die bei Vermietungen übliche Verwaltungsarbeit noch nicht in erheblichem Umfang. Gleiches gilt für die Stromverrechnung mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Europ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Für die Annahme gewerblicher Vermietung kommt es nicht auf das Erscheinungsbild des vermieteten Gebäudes, sondern auf das Ausmaß der mit der Vermietung verbundenen Verwaltungsarbeit an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 6 Stammrechtssatz Eine kurzfristige Vermietung mehrerer eingerichteter Ferienwohnungen erfordert in aller Regel eine (im E näher dargestellte) Verwaltungsarbeit, die das bei "bloßer Vermietung" übliche Ausma... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Sprengen die Leistungen des Vermieters nicht den Rahmen der Vermögensverwaltung, so ist die Vermietung von 15 Ferienwohnungen ebensowenig eine gewerbliche Tätigkeit wie die Vermietung von 15 ständigen Wohnbedürfnissen dienenden Wohnungen. Entscheidend ist v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Die gelegentliche Übernahme von Post der Feriengäste durch den Hausbesorger stellt lediglich eine für die Frage der Wertung der Einkünfte unbeachtliche Form der Nachbarschaftshilfe dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 5 Stammrechtssatz Eine "gewerbl" Vermietung erfolgt vor allem in den typischen Fällen "gewerbl Beherbergung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende we... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §474;ABGB §477;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Das Bestehen einer Servitut der Schiabfahrt schließt eine weitere Entwertung des Grundstückes durch das Recht auf Geländekorrekturen und auf Errichtung einer Weganlage nicht aus. Es ist dah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Entschädigung für Aufwuchsentgang und Flurschäden (durch Nutzung vom Grundeigentümer eingeräumter Rechte) an einem verpachteten Grundstück führt auch dann zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Pächter von seinem Recht auf Zinsminderung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Schadenersatz für Vermögenseinbußen unterliegt dann der Einkommensteuerpflicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Erzielung konkreter Einnahmen steht. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §32 Z1 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;
Rechtssatz: Für die steuerrechtliche Beurteilung ist die Wahl der Bezeichnung des Leistungsgrundes (hier: Ersatz von Aufwuchsentgang durch Geländekorrekturen an einem als Schiabfahrt genüt... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, während der Heizperiode die Funktion der Heizung täglich einmal zu überprüfen, ergibt sich auch sonst in Fällen einer zentralen Versorgung mit Heizwärme, wie sie bei nach modernen Gesichtspunkten errichteten Wohnobjekten weithin... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine langfristige Vermietung wird nur in besonderen Fällen zu einer gewerbl Tätigkeit führen. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:19... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Das Lüften des Hauses bei Bedarf hält sich im Rahmen der Pflichten eines Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Vermieters (bzw seines Hausbesorgers). Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen als... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verwaltungsmehrarbeit muß für den Vermieter anfallen oder zumindest ihm zuzurechnen sein. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Verwaltungsmehrarbeit nicht vom Vermieter selbst, sondern in dessen Auftrag (Namen) von einem Dritten (zB ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Gemeinschaftsräume - insb Waschküchen - stehen vielfach auch in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Mietobjekten zur Verfügung und auch bei solchen Objekten trifft den Vermieter idR die Verpflichtung, diese Räume in Ordnung zu hal... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine "gewerbl" Vermietung erfolgt vor allem in den typischen Fällen "gewerbl Beherbergung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters besteht insb in der (angebo... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Eine kurzfristige Vermietung mehrerer eingerichteter Ferienwohnungen erfordert in aller Regel eine (im E näher dargestellte) Verwaltungsarbeit, die das bei "bloßer Vermietung" übliche Ausmaß deutlich übersteigt. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Ferienwohnungen nur für Ferienzwecke zur Verfügung stehen und nicht zur Befriedigung eines dauernden Wohnungsbedürfnisses verwendet werden dürfen, läßt für sich keinen Schluß auf eine deutlich überhöhte Verwaltungsarbeit zu, vor a... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Es ist auch bei einer Vermietung in Form der Vermögensverwaltung nicht ungewöhnlich, daß dafür laufend ein Dritter (Hausbesorger) zur Verfügung steht. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit Europ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Wenn der Vermieter die Abrechnung der Stromkosten übernimmt, leistet er eine bei den üblichen Vermietungen nicht übliche Verwaltungsarbeit. Bei nur sechs Ferienwohnungen übersteigt diese Verwaltungsarbeit aber nicht in erheblichem Umfang jenes Aus... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Übergabe und Übernahme von Wohnungen an Mieter bzw von Mietern sind bei einer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Vermietung unumgänglich. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Das Gießen der Blumen (Hausschmuck) zählt nicht zu den Pflichten eines "echten" Vermieters. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob Vermögensverwaltung oder gewerbl Tätigkeit vorliegt, hat auf die Verhältnisse der Streitjahre abzustellen. Eine spätere Änderung dieser Verhältnisse kann dazu führen, daß die bisherige Vermögensverwaltung zur gewerbl Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Schneeräumung und Müllabfuhr zählen zu den üblichen Pflichten eines Vermieters im Rahmen der Vermögensverwaltung. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, auf das Mietobjekt aufzupassen, geht nicht über die Pflichten eines Hausbesorgers im Rahmen der üblichen Vermietung und Verpachtung hinaus. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer bloß 16-monatigen Pachtdauer spricht gegen eine Betriebsaufgabe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140096.X03 Im RIS seit 26.04.1989 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: Gegen eine Betriebsaufgabe spricht, daß der Pachtvertrag auf eine Betriebsführung durch den Verpächter nach Ende des Pachtverhältnisses Bedacht nimmt (Betriebspflicht des Pächters; Recht des Verpächters, bewegliche Anschaffungen des Pächters abzulösen; ... mehr lesen...