Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 1 Stammrechtssatz Fehlt bei einer Tätigkeit objektiv gesehen die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, oder mangelt es einem Abgabepflichtigen an der entsprechen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 10 Stammrechtssatz Als Einkunftsquelle stellt sich eine Vermietung und Verpachtung nur dar, wenn sie auf Dauer gesehen zu einem Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten führen kann. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Bei einem geschlossenen Verlustzeitraum von acht Jahren müßten besondere Umstände vorliegen, um dennoch vom Vorliegen einer Einkunftsquelle ausgehen zu können (Hinweis E 22.1.1985, 84/14/0048, VwSlg 5952 F/1... mehr lesen...
1986 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1980 bis 1984 statt. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen nahm das Finanzamt das Verfahren wieder auf und erließ neue Sachbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer 1980 bis 1983 und der Einkommensteuer 1981 bis 1984 sowie Bescheide, mit denen ausgesprochen wurde, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer 1980 nicht stattfinde und die Umsatzsteuer für 1984 nicht festgesetzt werde. Für die Jahre 1985 bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es kommt zu keiner Begünstigung von Mietzinsvorauszahlungen gemäß § 37 Abs 1 EStG 1972, weil Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht zu den Arbeitseinkünften zählen, für die allein § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 gilt (Hinweis E 8.6.1979, 2071/77, VwSlg 5383 F/1979). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z3;StGG Art2;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Nach § 19 Abs 1 EStG 1972 ist eine Mietzinsvorauszahlung beim Vermieter im Jahre des Zufließens der Besteuerung zu unterziehen, und zwar auch insoweit, als sie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Abgabenjahre des Streitzeitraumes neben Einkünften aus anderen Einkunftsarten auch solche - und zwar jeweils negative - aus Vermietung einer Eigentumswohnung in Wien sowie Umsätze im Zusammenhang mit dieser Vermietung unter Berücksichtigung dabei aufgelaufener Vorsteuern. Für die ersten beiden Jahre des Streitzeitraumes erfolgte die Abgabenfestsetzung endgültig, für 1987 vorläufig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behö... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Abgabenjahre des Streitzeitraumes neben Einkünften aus anderen Einkunftsarten auch solche - und zwar jeweils negative - aus Vermietung einer Eigentumswohnung in Wien sowie Umsätze im Zusammenhang mit dieser Vermietung unter Berücksichtigung dabei aufgelaufener Vorsteuern. Für die ersten beiden Jahre des Streitzeitraumes erfolgte die Abgabenfestsetzung endgültig, für 1987 vorläufig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die für die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft notwendige Prognose und die in diesem Zusammenhang den Abgabepflichtigen treffende Beweislast (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0006). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;LiebhabereiV §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Eigentumswohnung handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, welches sich in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet und sie - auch im Hinblick auf die Kapitalanlagefun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;LiebhabereiV §1 Abs2;StGG Art2;
Rechtssatz: Der VwGH hat keine Bedenken gegen § 1 Abs 2 LiebhabereiV unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes, weil Gebäude (Zinshäu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die für die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft notwendige Prognose und die in diesem Zusammenhang den Abgabepflichtigen treffende Beweislast (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0006). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;LiebhabereiV §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Eigentumswohnung handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, welches sich in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet und sie - auch im Hinblick auf die Kapitalanlagefun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;LiebhabereiV §1 Abs2;StGG Art2;
Rechtssatz: Der VwGH hat keine Bedenken gegen § 1 Abs 2 LiebhabereiV unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes, weil Gebäude (Zinshäu... mehr lesen...
Unternehmensgegenstand der beschwerdeführenden KG ist laut Gesellschaftsvertrag das Immobilien-Leasing. Tatsächlicher Geschäftszweck ist ausschließlich die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung eines von der Beschwerdeführerin auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes (Superädifikat), in dem ein Einkaufszentrum betrieben wird. An der KG ist eine GmbH als Treuhandkommanditistin beteiligt. Diese hat als Treuhänder mit zahlreichen (ca. 100) natürlichen Personen als Treugeber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0078
88/14/0079
Rechtssatz: AusfzF, ob ein als Mietvorauszahlung geleisteter Betrag in Wahrheit keine Mietvorauszahlung,... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführer erwarben sie mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 1980 bzw. 14. Jänner 1981 eine als Mietwohngrundstück bewertete Liegenschaft in G. 1 um einen Kaufpreis von S 1,000.000,--. Die auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude stammten teilweise aus dem Jahre 1830 und dienten seither verschiedenen gewerblichen Zwecken. Nach einer Vorhaltsbeantwortung vom 11. Oktober 1982 wurden von der gesamten nutzbaren Fläche des Erdgeschoßes der gegenständlichen Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 3 Stammrechtssatz Daß die Fremdmittelzinsen allmählich sinkende Tendenz aufweisen und die Möglichkeit besteht, nach weitgehendem Wegfall dieser Kosten eine Eigentumswohnung ertragbringend zu vermieten, steht einer Beurteilung als "Liebhaberei" ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0131 3 Stammrechtssatz Grundsätzlich genügt bei Vermietung und Verpachtung ein Beobachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0137). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zu seiner Pensionierung am 1. Jänner 1987 Primararzt für Chirurgie. Er ist Eigentümer eines im Jahr 1928 errichteten und seit August 1980 vermieteten Einfamilienhauses. In den Jahren 1980 bis 1982 führte er umfangreiche Renovierungsarbeiten durch, wobei die Kosten in den Jahren 1980 und 1981 zur Gänze, im Jahr 1982 lediglich zu einem geringen Anteil aktiviert worden sind. Die Finanzierung der Arbeiten erfolgte mittels Bankdarlehen. Für die Jahre 1980 b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art139 Abs6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 10 Stammrechtssatz Als Einkunftsquelle stellt sich eine Vermietung und Verpachtung nur dar, wenn sie auf Dauer gesehen zu einem Übersch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als steuerlich anerkannte Dienstnehmerin im Betrieb ihres Ehegatten beschäftigt. Im Jahr 1980 erwarb sie um einen Kaufpreis von S 800.000,-- eine bebaute Liegenschaft und vermietete einen Teil des Gebäudes an ihren Ehegatten zu betrieblichen Zwecken. Der Kaufpreis wurde mit Hilfe von Krediten aufgebracht. Im schriftlichen Mietvertrag wurde eine "Investitionsablöse" in Höhe von S 480.000,--, zahlbar in Monatsraten von S 4.000,--, sowie ein monatlicher Mie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Stellt die Rückzahlung des für die Anschaffung einer Liegenschaft von der Abgabepflichtigen aufgenommenen Kredites durch ihren Ehegatten die Erfüllung einer Verpflichtung dar, die der Ehegatte als Gegenleistung für die Einräumung von Mietrechten an der Liegenschaft übernommen hat, so ist es unmaßgeblich, ob die im Mie... mehr lesen...
Die mit einem Wohnhaus bebaute Liegenschaft EZ 463, KG. NN (Straßenbezeichnung N-Gasse), stand zunächst im Alleineigentum der Rosa Maria M.-A. Mit einem Kaufvertrag vom 30. September 1978 verkaufte sie einen Anteil von 1/5 der Liegenschaft an den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt. Nach Punkt b) der Vertragsurkunde steht dem Beschwerdeführer das Recht zu, einen seinem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil des gegenständlichen Objekts zu benutzen. Die Vertragsteile seien übereingeko... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;ABGB §361;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;WEG 1975 §3;
Rechtssatz: Wird den Miteigentümern in den jeweiligen Kaufverträgen nur die Nutzung an einem dem erworbenen Miteigentumsanteil - ohne Durchführung einer Nutzwertfeststellung - ungefähr entsprechenden Gebäudeteil übe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;ABGB §361;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Vereinbarungen der Miteigentümer über die Leistung eines Erhaltungsbeitrages können nicht dazu führen, daß die von den Miteigentümern genutzten Gebäudeteile als Quelle von Einkünften iSd § 28 EStG 1972 anzusehen sind. Der Abschluß eines Mie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer und eine weitere Anzahl von Personen erwarben mit einem Kaufvertrag vom 12. Dezember 1986 die Liegenschaft EZ nnnn KG XY, Gerichtsbezirk Innere Stadt (Straßenbezeichnung Wien m1, N-Gasse 1). Nach einem im Jahre 1986 unter der Bezeichnung "Wiener Bauherrenmodelle - Angebot zur Beteiligung" von der V-Gesellschaft m.b.H., Wien, aufgelegten Prospekt sollte eine Neugestaltung des auf der Liegenschaft befindlichen Gebäudes erfolgen. Als Finanzierungsbedarf wurden im Pro... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind mit weiteren Personen Miteigentümer der Liegenschaft W, N-Gasse 10. In einer mit 1. Oktober 1985 datierten "Dokumentationmappe", die die Überschrift "Miteigentümergemeinschaft und Ausbau Wohnhaus W, N-Gasse 10" trägt, sind Angaben über den (damals geplanten) Umbau des angeführten Gebäudes enthalten. Danach war als Bauherr die Miteigentümergemeinschaft vorgesehen. "Konzeption, Finanzierungsbeschaffung und -bearbeitung" obliege dem Institut N-GmbH (in der Folge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §12;VwRallg;
Rechtssatz: Die Schlußfolgerung der AbgBeh, die Miteigentümer und Vermieter seien nicht "Bauherren" der Instandsetzung des Gebäudes gewesen, hat in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht Auswirkungen allenfalls auf die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0186
Rechtssatz: Die Vermietung des in Rede stehenden Gebäudes stellt an sich eine na... mehr lesen...