Die im November 1984 gegründete TOG, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der u.a. die im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Beschwerdeführer und mehr als hundert weitere Personen (überwiegend über die A-GmbH als Treuhänder) beteiligt waren (Gesellschaftsanteile von insgesamt über 21 Millionen S), mietete mit Vertrag vom 19. November bzw. 28. Dezember 1984 von der B-GmbH, welche ebenso wie die TOG ihren Sitz in L, hat, ab 15. Dezember 1984 ein Hotelgebäude in G, Bezirk Kitzbüh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Ausf, daß bei der gewählten Wirtschaftsführung der Untervermietung eines Hotelgebäudes (Mietzinsvorauszahlung für elf Jahre: ÖS 15,200.000,--, Zinsenvorauszahlung für zwölf Jahre: ÖS 8,708.633,--, Verwaltungskostenvorauszahlung für zehn Jahre: ÖS 2,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Kalenderjahr 1984 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unter anderem einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung im Ausmaß von S 130.539,--. Dieser Verlust stammte aus einer von ihm im selben Jahr angeschafften ca. 125 m2 großen Eigentumswohnung zuzüglich 258 m2 Gartenfläche im 19. Wiener Gemeindebezirk, die er - zum Teil eingerichtet - gegen einen "Pachtzins" von S 24.000,-- jährlich an seine Ehegattin verpachtet hatte. Außerdem war di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;
Rechtssatz: Um bei einer Vermietung oder Verpachtung einer Liegenschaft Liebhaberei im steuerlichen Sinne annehmen zu können, ist es nicht erforderlich, daß eine ertragsbringende Vermögensanlage auf Grund objektiver Gegebenheiten ausgeschlossen ist. Auch der Hinweis des Steuerpf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;
Rechtssatz: Im konkreten Fall hat der Steuerpflichtige bei der wirtschaftlichen Verwertung seiner Eigentumswohnung einen Weg gewählt, der nicht geeignet ist, eine ihm steuerlich zurechenbare Einkunftsquelle zu schaffen. Auch die von ihm aufgezeigten Möglichkeiten einer Änderung ... mehr lesen...
Nach Werbung und Beratung durch eine X GmbH (in der Folge: GmbH) betreffend die Errichtung und Vermietung von drei Häusern mit insgesamt 27 Wohnungen in der Stadt Salzburg vereinigten sich die Beschwerdeführer, die durchwegs außerhalb Salzburgs wohnen und arbeiten, am 14. Juni 1985 zu einer Miteigentümergemeinschaft. Noch am selben Tag beauftragten und bevollmächtigten die Beschwerdeführer die GmbH mit der Abwicklung des beschlossenen Bauvorhabens. Neben den Kosten für den Grundkauf u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0168
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 86; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 3 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0168
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 86; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 10 Stammrechtssatz Als Einkunftsquelle stellt si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb gemeinsam mit seiner Ehegattin mit Kaufvertrag vom 27. März 1984 je zur Hälfte eine knapp 92 m2 große Eigentumswohnung im 17. Wiener Gemeindebezirk "in einem einfach ausgestatteten Haus in ruhiger guter Wohnlage". Beabsichtigt war die Erzielung zusätzlicher Einkünfte durch Vermietung der Wohnung und eine "Wertanlage" für die Zukunft der Kinder des Beschwerdeführers. Bereits am 9. März 1984 hatten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin mit deren Bruder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;
Rechtssatz: Daß die Fremdmittelzinsen allmählich sinkende Tendenz aufweisen und die Möglichkeit besteht, nach weitgehendem Wegfall dieser Kosten eine Eigentumswohnung ertragbringend zu vermieten, steht einer Beurteilung als "Liebhaberei" nicht entgegen, weil im We... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob aus der Vermietung einer Eigentumswohnung des Steuerpflichtigen wirtschaftliche Erfolge möglicherweise erzielbar sind, sondern ob solche Erfolge bei der vom Steuerpflichtigen tatsächlich eingehaltenen Wirtschaftsführung zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Fehlt bei einer Tätigkeit objektiv gesehen die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, oder mangelt es einem Abgabepflichtigen an der entsprechenden Absicht, so liegt keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei im ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betrieb bis 1986 eine Stickereifabrikation. Mit 30. April 1986 wurde der Betrieb aufgegeben. Zum Sonderbetriebsvermögen einer Gesellschafterin gehörte das in deren Alleineigentum stehende Wohnhaus, in dem sich auch die Ausrüsterei und das Büro befanden, sowie ein angrenzendes Haus, das das Stickereilokal beherbergte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 24 Abs 6 erster Satz EStG 1972 erstreckt sich auf Gebäude, die bis zur Aufgabe des Betriebes vom Steuerpflichtigen in einer Weise genützt werden, daß sie als Wohnsitz der Mittelpunkt der Lebensinteressen sind. Damit stellt das EStG 1972 auf den Begriff des Gebäu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:
E VfGH 1995/03/07, B 301/94 ;
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
FJ 1995/1, S 7-14;
Rechtssatz: Als Einkunftsquelle stellt sich eine Vermietung und Verpachtung nur dar, wenn si... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:
E VfGH 1995/03/07, B 301/94 ;
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
ÖStZ 1995, 245; ZORN, "Schafft VfGH Paradies für Verlustmodelle"
Rechtssatz: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine einmal als Liebhaberei qualifizierte Vermi... mehr lesen...
Die Eigentümerin eines Miethauses bildete in den Jahren 1982 bis 1984 einen steuerfreien Betrag gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972. In ihrem Testament setzte sie zwei eigenberechtigte Erben zu gleichen Teilen ein, einer davon ist der Beschwerdeführer. Sie starb im Mai 1985. Die Abhandlung des Nachlasses wurde noch in diesem Jahr unter Erlassung der Einantwortungsurkunde vom 6. November beendet. Darin wurde der Nachlaß den beiden Testamentserben je zur Hälfte eingeantwortet und die entspreche... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 21. Dezember 1989, Zl 86/14/0176, verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 1982 hinsichtlich derselben Liegenschaft als unbegründet abgewiesen hat. Im eben erwähnten Erkenntnis wurde ausgeführt, Legatare sind weder Miteigentümer noch Fruchtnießer der Lieg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §649;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Legatare haben bloß Forderungen gegenüber den Erben, die bei der Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht zu berücksichtigen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140226.X01 ... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AußStrG §170;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Schreiten bei einer Verlassenschaft nur großjährige Erben ein, die fähig sind, sich selbst zu vertreten, so hängt es gemäß § 170 AußStrG von ihrer Willkür ab, ob sie die Erbteilung gerichtlich oder außergerichtlich, vor oder nach der Einantwortung vornehmen wollen. Auf Gru... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §295;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Sonderaufwendungen einzelner Gesellschafter sind im
Spruch: des Feststellungsbescheides und nicht erst anläßlich der Veranlagung zur Einkommensteuer des einzelnen Gesellschafters zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit Jahrzehnten eine Dachdeckerei. 1976 bis 1978 errichtete er in einem Fremdenverkehrsgebiet ein Haus, in dem er seit 1978 Appartements vermietete. Bis 1987 ergaben sich jährlich stets Werbungskostenüberschüsse, die sich auf das Zwei- bis Vierfache der Einnahmen beliefen und in ihrer Gesamtheit weit über eine Million Schilling betrugen. Ausschlaggebend hiefür war vor allem die Zinsenbelastung aus dem hohen Fremdmitteleinsatz - die Zinsen waren in neun v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Liebhaberei bei Vermietung von Appartments: Beim im Beobachtungszeitraum von 10 Jahren (davon drei streitgegenständlich) bestandenen Fremdmitteleinsatz und der normalen Absetzung für Abnutzung wäre ein Totalgewinn unmöglich zu erzielen gewesen. Daß im Anschluß an diesen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Eine Vermietung stellt sich nur dann als Einkunftsquelle dar, wenn sie auf Dauer gesehen zu einem Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten führen kann. Entscheidend ist die Überschußerzielungsmöglichkeit, wie sie sich aus der Beobachtung der Entwicklung von Einna... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Für die Art der Wirtschaftsführung ist nicht der Plan entscheidend, sondern seine tatsächliche Handhabung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140131.X04 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Grundsätzlich genügt bei Vermietung und Verpachtung ein Beobachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0137). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140131.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten 1983 und 1984 einem Schotterwerk ein Grundstück von 5 ha zum Schotterabbau zur Verfügung und erreichten damit selbst den Vorteil einer Geländekorrektur. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte die steuerliche Vertreterin des Schotterwerkes eine Abrechnung über den Schotterabbau am Grundstück der Beschwerdeführer ein, wonach diese 1983 S 48.220,50 und 1984 S 390.688,36 erhalten haben. Das Finanzamt erließ daraufhin gemäß § 303 Abs. 4 BAO neue Umsatzs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032;EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §21;EStG 1972 §28 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Räumt ein Landwirt einem Schotterwerk das Recht ein, von seinem Grundstück Schotter abzubauen, so kommt eine Qualifizierung der dafür bezahlten Beträge als Schadenersatz für Ernteausfall nicht in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;
Rechtssatz: Es sind bei der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens im allgemeinen der Art nach nicht übliche Leistungen, daß Mietern Wäsche, Besteck, Geschirr, Beleuchtungskörper und zT die Wohnungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Weiters verrechnet bei de... mehr lesen...