Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: In einem Fall, in dem ein Gewerbebetrieb zunächst verpachtet und erst, wenn die nötige Vertrauensgrundlage zwischen den Vertragspartnern geschaffen ist, dem Pächter übergeben werden soll, liegt mit der Verpachtung noch keine Betriebsaufgabe vor. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Betriebes bewirkt idR keine Betriebsaufgabe. Betriebsaufgabe liegt aber ausnahmsweise dann vor, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse für die Absicht des Verpächters spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages nicht mehr ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:VwSlg 6400 F/1989;
Rechtssatz: Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung und die Zuerkennung der "Gewerbepension" an den Verpächter sind zwar Indizien für eine Betriebsaufgabe, allein aber nicht von ausschlaggebender Bedeutung, sondern im Rahmen des Gesamtbildes der Verhältnisse zu wü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/19, S 330;
Rechtssatz: Voraussetzung für die amtswegige Wiederaufnahme ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel. Eine andere rechtliche Beurteilung eines bereits bei Erlassung des Bescheides bekannten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1980/18, S 304;
Rechtssatz: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist der Begriff der Werbungskosten weit zu fassen und nähert sich bei der Einkunftsart dem Begriff der Betriebsausgaben. Notwendige Aufwendungen müssen daher, auch wenn sie nicht unm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es ist nicht ungewöhnlich, wenn ein Vertrag bereits auf eine zwar noch nicht zustandegekommene, aber doch absehbare künftige Vereinbarung mit einem Dritten Bedacht nimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Mit einem Bestandverhältnis für den Bestandgeber verbundene hohe Aufwendungen werfen allenfalls die Frage auf, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Die Vermietung eines Gebäudes stellt grundsätzlich eine nicht gewerbliche Vermögensverwaltung dar. Diese wird nicht schon dann zur gewerblichen Tätigkeit, wenn die mit einer Vermietung üblicherweise verbundenen Aktivitäten in größerem Umfang anfallen, es sei den... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Es wäre eine Überspitzung der Rechtsprechung des VwGH zu den Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, woll... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Bei hohen, vom Bestandnehmer zu tragenden Investitionen kann auch zwischen Fremden vereinbart werden, daß der M... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Vermietungstätigkeit geeignet ist, auf Dauer gesehen einen Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten abzuwerfen, fallen der Wille und das Bemühen des Bfr, das Objekt zu einem Ertragsobjekt zu machen, nicht ins Gewicht, sofern objektiv gesehen keine Ertragsaussichten bestehen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §32;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jeder Abverkauf von Gebäudeeinheiten in Wohnungseigentum führt zu einer gewerblichen Tätigkeit des Gebäudeeigentümers. Zu gewerblichen Einkünften kommt es vielmehr erst dann, wenn die Abverkäufe einen größeren Umfang erreichen und geplant (gezielt) erfolge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es ist zwischen Fremden keineswegs unüblich, Aufwendungen für Adaptierungsarbeiten nicht mit der Miete zu verrechnen. Denn auch bei einem Bestandvertrag mit einem fremden Mieter kann der Vermieter daran interessiert sein, unabhängig von den j... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 1096 ABGB enthält zwar nachgiebiges Recht, doch entspricht es auch wirtschaftlicher Erfahrung, daß für einen Bestandgegenstand, den der Bestandgeber nicht instand gesetzt hat, sond... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1193;BAO §188 Abs1 litd;EStG 1972 §23 Z2 impl;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Gewinnzuweisung (Verlustzuweisung) aus Vermietung und Verpachtung in einer GesBR zwische Ehegatten (Zimmervermietung) (hier: gleichteiliges Miteigentum an de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 impl;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Unterscheidung von Werbungskosten einerseits und Leistungen aus dem Gesellschaftsverhältnis andererseits in einer GesBR zwischen Ehegatten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) (hier: A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z3;EStG 1972 §28;
Rechtssatz: Der Begriff der Vermietung und Verpachtung des § 28 EStG 1972 ist weitergezogen als jener des bürgerlichen Rechts. Insbesondere § 28 Abs 1 Z 3 enthält einen von wirtschaftlichen Vorstellungen getragenen und vom zivilrechtlichen Bestandvertrag unabhängigen Tatbestand. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1972 erfaßt nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen iS einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Eine gewerbliche Erfahrung kann als "veräußert" gelten, wenn sich ihr Träger (Inhaber) entgeltlich der ihr eigentümlichen Nutzungsmöglichkeiten begeben hat. Dies wieder trifft zu, wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines Kaufpreises oder kaufpreisähnlichen Entgelts keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Liegen die im Falle einer Verpachtung Indizien einer Betriebsaufgabe nicht vor, dann ist davon auszugehen, daß der Betrieb infolge seiner Verpachtung nicht aufgegeben wurde, sondern daß ihn der Verpächter nur ruhen läßt. Solange aber der Betrieb nicht aufgegeben wurde, bildet die Ges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Betriebes im Falle einer Verpachtung wird insb dann anzunehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens tatsächlich veräußert werden, der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses daher mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht in der Lage is... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu erkennen gibt. European Cas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Einnahmen für die Erlaubnis zum Abbau von Bodensubstanz werden (idR) nicht im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes, noch aus dem Titel des Schadenersatzes, noch für den Kauf des Grund und Bodens erzielt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984... mehr lesen...