Entscheidungen zu § 28 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

335 Dokumente

Entscheidungen 331-335 von 335

RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Eine gewerbliche Erfahrung kann als "veräußert" gelten, wenn sich ihr Träger (Inhaber) entgeltlich der ihr eigentümlichen Nutzungsmöglichkeiten begeben hat. Dies wieder trifft zu, wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines Kaufpreises oder kaufpreisähnlichen Entgelts keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1987

RS Vwgh 1987/11/11 86/13/0131

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Liegen die im Falle einer Verpachtung Indizien einer Betriebsaufgabe nicht vor, dann ist davon auszugehen, daß der Betrieb infolge seiner Verpachtung nicht aufgegeben wurde, sondern daß ihn der Verpächter nur ruhen läßt. Solange aber der Betrieb nicht aufgegeben wurde, bildet die Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/11/11 86/13/0131

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Betriebes im Falle einer Verpachtung wird insb dann anzunehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens tatsächlich veräußert werden, der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses daher mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht in der Lage is... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/11/11 86/13/0131

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu erkennen gibt. European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1987

RS Vwgh 1987/9/29 84/14/0092

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Einnahmen für die Erlaubnis zum Abbau von Bodensubstanz werden (idR) nicht im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes, noch aus dem Titel des Schadenersatzes, noch für den Kauf des Grund und Bodens erzielt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1987

Entscheidungen 331-335 von 335

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten